STAATSIVI I NI STERì U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach l00510 | 01076Dresdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/17 Thema: Prognoseunsicherheiten beim Grundwasseruviederanstieg, u.a. Knappensee Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nicht zuleÞt spielt bei der Sperrung des Knappensees der Grundwasserwiederanstieg eine erhebliche Rolle. ln der interaktive Kartendarstellung des LfULG ,,Grundwasserstände und Quellschüttungen" sind nur Daten des Vormonats (Monatsmittel) und aktuelle Werte abrufbar." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wann wird das zu optimierende Messnetz ,,Hochwasser im Grundwasser" in der interaktive Kartendarstellung des LfULG ,,Grundwasserstände und Quellschüttungen" flächendeckend und unter Darstellung aller Daten (nicht nur Darstellung der Bohrpunkte, sondern auch der dazugehörigen Messdaten), erweiterter Zeiträume (punktbezogene Datenabfrage der zurückliegenden Zeiträume seit Beginn der Messungen), zukünftiger Entwicklungen (Darstellungen der unterjetzigen Bedingungen zu erwartenden Grundwasserwiederanstiegsszenarien , -endstände) verfügbar sein? Alle bisherigen Messdaten aus allen gemessenen Zeiträumen und für alle Teile des Landesmessnetzes Grundwasser sind bereits jetzt über die interaktive Kafte verfügbar und können über die Kartenfunktionen visualisiert und exportieft werden. Eine Anleitung ist im lnternet unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/download/ verfügbar . Die lnternetpräsentation bezieht sich ausschließlich auf die Messdaten Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu I.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 Oktober2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141 .50t19t4713 Dresden, ¿3.tO.¿ JetzrCt schalten Energieeffízienz in Sachsen sf(o ¡r) (o t o c{ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul,sachsen de Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Ftjr alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden * Ksin Zugang für elektronisch sìgnierte sow¡e für verschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 4 STÀATSI\4ìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHÀFT des Landesmessnetzes Grundwasser. Staatliche Prognosedaten für Grundwasserstände liegen nicht vor und werden demzufolge auch nicht dargestellt. Hinsichtlich der Bergbaufolgeregionen wird im lnternet ergänzend auf die Bergbauunternehmen verwiesen , in deren Auftrag Messdaten ermittelt und Prognosen erstellt werden: wwt,v.orundwasser.sachsen.de ---) Grundwasserauskünfte und -berichte --' Grundwasser und Braunkohlenbergbau. Frage 2: In welchem Umfang sind Bemessungsgrundwasserstände auch für Bergbaufolgeregionen ableitbar und welcher Zeitpunkt (abstrakte Antwort möglich) wird als Zeitpunkt zur Festlegung des Bemessungsgrundwasserstandes in welchem Gebiet gewählt? Der Begriff ,,Bemessungswasserstand" wird in der DIN 18195-1:2011-12 -,,Bauwerksabdichtungen - Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten" als höchster, nach Möglichkeit aus langjähriger Beobachtung ermittelter Grundwasserstand /Hochwasserstand definiert. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat angeregt, bei der Uberarbeitung dieser Norm den Aspekt zu berücksichtigen, dass der Bemessungsgrundwasserstand nicht nur von natürlichen, witterungsbedingten Grundwasserstandsschwankungen, sondern auch von anthropogen geprägten wassenruirtschaftlichen Einflussgrößen abhängig ist, wie zum Beispiel der Grundwasserabsenkung durch temporäre Grundwasserentnahmen. Dies wurde bereits im ,,Bericht über die Grundwassersituation im Freistaat Sachsen unter besonderer Berücksichtigung der hydrologischen Situation 201012011" des SMUL vom April 2012 unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/download/ Bericht SMUL LT Grundwasse n Sachsen 2O1O 2o11.odf angekündigt. Der Normentwurf ist noch in Arbeit. ln Bergbaufolgeregionen sollte der sich mit Abschluss des Grundwasseruviederanstiegs nach Wiederherstellen des sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushaltes einstellende, quasi-natürliche Grundwasserstand unter Beachtung der natürlichen Schwankungen als Bemessungsgrundwasserstand veruvendet werden. Darüber hinaus sollten zusätzlich die Einflüsse anderer, temporärer Grundwasserentnahmen beachtet werden, soweit der konkrete Planungsstandort berührt wird. Darüber, welcher Zeitpunkt für die Festlegung des Bemessungsgrundwasserstandes in welchen Gebieten im Einzelfall tatsächlich herangezogen wird, liegen der Staatsregierung keine lnformationen vor. Frage 3: Welche Vereinbarungen wurden getroffen oder werden beabsichtigt, um auch Grundwassermessstellen der LMBV oder von Vattenfall in die interaktive Kartendarstellung des LfULG,,Grundwasserstände und Quellschüttungen" einbeziehen zu können? Derartige Vereinbarungen wurden nicht getroffen und sind auch nicht beabsichtigt. Die interaktive Kartendarstellung stellt einen Service dar, der ausschließlich die Daten aus dem Landesmessnetz betrifft Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSI\4 ì N ì STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: lnwieweit können Grundwasserwiederanstiegsmodelle kleiner und großer Maßstäbe, die zu verschiedenen Zwecken (bspw. Sperrung des Knappensees oder auch Braunkohletagebauneuaufschluss) angefertigt werden, miteinander verglichen werden und welchen konkreten Plausibilitätskriterien (bspw. Aktualität der Datengrundlage, verwendetes Modellierungsprogramm, Umgriff des zu betrachtenden Gebietes, Maßstab) müssen diese dabei genügen, um belastbare Aussagen für die zukünftige Entwicklung treffen zu können? Die Möglichkeit, Grundwasseruviederanstiegsmodelle verschiedener Maßstäbe und Zwecke miteinander zu vergleichen, und die Anforderungen an Plausibilitätskriterien sind für den konkreten Einzelfall durch einen Fachgutachter zu beurteilen. Dabei sollten Transparenz und fachliche Prüfung der Modellparameter, der Eingangsdaten und des Modelloutputs in Verbindung mit den gemessenen Daten berücksichtigt werden sowie Modellkonzept, Datengrundgesamtheit, Randbedingungen, örtliche und zeitliche Diskretisierungen, Umsetzung und Wichtung der grundwasserspezifischen Prozesse, hydrologische Rahmenbedingungen, Modellvalidierung sowie die grundsätzliche Aussagegenauigkeit berücksichtigt werden. Das verwendete Modellierungsprogramm spielt meist nur eine untergeordnete Rolle, da verschiedene Modelle bei gleichem Dateninput in der Regelzu ähnlichen Ergebnissen führen. ln den Braunkohlebergbau- und Braunkohlebergbaufolgeregionen werden die erforderlichen Entscheidungen zut Anfertigung geeigneter Grundwassenrviederanstiegsmodelle und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen von den Bergbauunternehmen in eigener Verantwortung getroffen. Dabei sind die Mindestanforderungen für derartige Maßnahmen, die sich aus der ,,Richtlinie zur Aufstellung und Gliederung von Betriebsplänen für Tagebaue und dazugehörige Tagesanlagen" vom 1. August 2011 des Sächsischen Oberbergamtes ergeben, zu berücksichtigen. Die Thematik wird insbesondere aufgrund der territorialen Vezahnung der Braunkohlefördergebiete des aktiven Braunkohlebergbaues und des Sanierungsbergbaues von den Firmen Vattenfall Europe Mining GmbH (VEM), Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG) und Lausitzer und Mitteldeutsche BergbauVenrualtungsgesellschaft mbH (LMBV) gemeinsam in laufenden Abstimmungen bearbeitet. Darüber hinausgehende Untersuchungen werden von der Staatsregierung nicht durchgeführt. Frage 5: lnwieweit besitzt die Staatsregierung eine flächendeckende Übersicht über den in der Braunkohle(folge)landschaft zu erwartenden Grundwasserwiederanstieg bzw. welche Anstrengungen wurden oder werden unternommen, um die zahlreichen alten und neuen vorhandenen gebiets-/ vorhabenbezogenen Grundwasserwiederanstiegsmodelle hinsichtlich ihrer Plausibilität jeweils bewerten undfür gebietskonkrete Aussagen sowie größerflächigere Aussagen verwenden zu können und in welchen konkreten Gebieten fehlt für eine solche Aussage derzeit eine belastbare Grundlage? Das Sächsische Oberbergamt hat in den vom Grundwasseruviederanstieg betroffenen Gebieten der LMBV spezielle Betriebspläne für die Folgen des Grundwasseruviederanstieges nach Einstellung der bergbaulichen Entwässerung zugelassen. Seite 3 von 4 STAATSMìNìSTERIUI\4 FÜR UN4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Diese Betriebspläne beschreiben den räumlichen und zeitlichen Verlauf des Grundwassenruiederanstieges. ln jedem Sanierungsbereich der LMBV wurdenjeweils sechs dieser Betriebspläne zugelassen. Sie können beim Sächsischen Oberbergamt oder in den betroffenen Gemeinden eingesehen werden. Über ihren räumlichen Umgriff (Anlage) informiert das Sächsische Oberbergamt im lnternet unter G\Mff-LausitzerRevier.pdf und . Wichtigstes Ergebnis istjeweils eine Konfliktkarte des betreffenden Gebietes mit den prognostischen Grundwasserflurabständen bei erreichtem Endwasserstand. lm Rahmen einer ,,Studie zur Prüfung der Machbarkeit eines geohydraulischen Großraummodells Lausitz" wird dezeit im Auftrag von LMBV und VEM unter Fachbegleitung sächsischer und brandenburger Behörden geprüft, inwieweit die vorhandenen Modelle für die Ableitung größerflächiger Aussagen geeignet sind, und nachfolgend Vorschläge für das weitere Vorgehen abgeleitet. Mit freundlichen Grüßen Frank Kupfer Anlage: 1 Seite 4 von 4 ( \{rü;aL . , ¡ ¡!l --"r ^ t \ .. .: *¡,r ì,1 I !ii'(:i4¡¡:ù, ',f- { ,'-,1 : 'rlr :.::. \\j'. :. ]! |\ \ -t\\\ -:. 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L'¡ljsrrtù!. frcs9[r I'idrrdrìd_1 ./ j 7 Láußra ZsrhÉpFrÍl I I I t'rf -_ t tldrtr¡r.r.trl, (1ùrf I f, :iri\- dt'õdr.ì I ì I i-'{qt^'f(1, !1ilû I ti.J r r S¡h :, Slô "{' -1 Êðrf .ìi .! 5lù t : ilhr0 5tól1 2014-10-24T13:21:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes