STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr. 6I17277 Thema: Sozialer Wohnungsbau in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Kommunen in Sachsen werden derzeit wie viele Sozialwohnungen errichtet und wann sollen diese fertig gestellt sein? In der Stadt Leipzig werden derzeit 253 Sozialwohnungen mit Fördermitteln aus der Richtlinie gebundener Mietwohnraum errichtet. Die Fertigstellung wird in der Zeit von Mai 2019 bis September 2020 erfolgen. In der Landeshauptstadt Dresden werden derzeit 142 Sozialwohnungen mit Fördermitteln aus der Richtlinie gebundener Mietwohnraum errichtet. Die Fertigstellung wird in der Zeit von April 2019 bis Oktober 2020 erfolgen. Derzeit werden in Görlitz, Hainichen und Mittweida Gebäude saniert. In Folge der Sanierung entstehen 43 Belegungsrechte an Wohnungen (Görlitz 19, Hainichen zehn, Mittweida 14) für Sozialleistungsempfänger nach Maßgabe der Richtlinie Integrative Quartiersentwickiung (vorherige Bezeichnung: Richtlinie Flüchtlingswohnungen). Die Fertigstellung der Sanierung soll bis Ende 2019 erfolgen. Frage 2: Wie hat sich die in Frage 1 benannte Anzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte Anzahl fertig gestellter Wohnungen je Kommune angeben) In den letzten fünf Jahren wurden in der Stadt Leipzig acht Sozialwohnungen mit Fördermitteln aus der Richtlinie gebundener Mietwohnraum fertiggestellt , in der Landeshauptstadt Dresden keine. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1053/70/61 Dresden, 2. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-SIr. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 TeIefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seit 2016 wurden über die unter Frage 1 genannten Wohnungen hinaus in folgenden Kommunen nach Maßgabe der Richtlinie Integrative Quartiersentwicklung Belegungs- STAATSMlNISTERlUM DES INNERN rechte für Sozialleistungsempfänger gewonnen: Gemeinde Anzahl belegungsgebundene Wohnungen Adorf 4 Aue 8 Bautzen 51 Chemnitz 53 Frankenberg/Sa. 16 Görlitz 10Löbau 40 Lößnitz 12 Lugau 6 Marienberg 8 Meerane 4 Meißen 4 Oelsnitz/Erzgeb. 5 Rodewisch 9 Strehla 5 Waldheim 7 Zwickau 10 Gesamt 252 Frage 3: In welcher (finanziellen) Höhe hat sich der Freistaat Sachsen an den in Frage 1 und Frage 2 benannten Sozialwohnungen beteiligt? Der Freistaat Sachsen hat sich mit Fördermitteln aus der Richtlinie gebundener Mietwohnraum an den von der Stadt Leipzig begonnenen Sozialwohnungen in Höhe von 9.625.576 Euro und an den von der Landeshauptstadt Dresden begonnenen Sozialwohnungen in Höhe von 5.996.000 Euro beteiligt. Der Freistaat Sachsen hat mit 6.911.700 Euro aus Haushaltsmitteln der Richtlinie Integrative Quartiersentwicklung zur Gewinnung von Belegungsrechten beigetragen. Bis Jahresende 2019 sollen weitere 702.500 Euro ausgezahlt werden. „( P of. Dr. Roland Wöller M'tf ndlichen Grüßenz Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-05-02T12:43:35+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes