STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn ha rd-von-Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18019 Thema: Neonazistischer Referendar am Amtsgericht Ghemnitz? Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Brien E., der am 28. November 2018 vom Amtsgericht Leipzig erstinstanzlich wegen der Beteiligung am neonazistischen Angriff in Leipzig-Connewitz am 11.1.2016 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt wurde, ist angehender Jurist und absolvierte kürzlich sein Referendariat am Amtsgericht Ghemnitz. Auf einem kürzlich veröffentlichten Bild sind sowohl tätowierte Hakenkreuze auch die Symbolik der ,,Schwazen Son ne" ztt sehen ( https ://vtltrw.vice. com/de/article/vb9q n d/sac hsenfoto -zeigt-haken kreuz-tattoos-bei rechtsreferendar-am-landgerichtchemnitz ), beides einschlägige Symboliken der extremen Rechtenn das Zeigen des Hakenkreuzes strafbar." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-15000 Telefax +49 351 564-15009 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 040E/1 3/662-KLR Dresden, ,l¿,Juli2019 T TOB MIT l.lausanschrift: Sächslsches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost irber Deutsche Post 01095 Dresden www.just¡z.sachsen. de/smj Verkehrsverblndung: Zu erre¡chen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang Uber Einfahrt Hospitalshaße 7 H¡nweise zum Datenschue erhalten Sie auf unserer lnternetse ¡te. Auf Wunsch senden w¡r lhnen diese Hinweise auch zu. *Kein Zugang für eloktron¡sch s¡gnisñê sowie für verschlüssslte elektronische Nachr¡chtsn; nåhere lnformâtionen zur olektron¡schên Kommunikât¡on m¡t såchs¡schen Justizbsh0rdsn untêr ww. iust¡z.sachsen.de/E- Kommunikation. ? o l,lfWl,VJOB.MIT-'.DE Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENT Frage l: Seit wann sind der Staatsregierung die o.g. Tatsachen bekannt? Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 28. November 2018 ist der Staatsregierung kurze Zeit nach seiner Verkündung bekannt geworden. Das Bild der Tätowierungen ist der Staatsregierung am 16. Juni 2019 bekannt gemacht worden. Frage 2: lnwieweit sind die o.g. Tätowierungen des Brian E. vereinbar mit dem Bekenntnis ,,über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst", das Rechtsreferendare in Sachsen leisten müssen? Frage 3: Welchen Konsequenzen werden aus der Verletzung dieses schriftlich unterzeichneten Bekenntnisses gezogen? Frage 4: Welche ggf. dienstrechtlichen Konsequenzen werden die einschlägigen Tätowierungen einerseits, die Beteiligung am von Neonazis gemeinschaftlich verübten besonders schweren Landfriedensbruch am 11.1.2016 in Leipzig andererseits für die Laufbahn des Brian E. haben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Die Staatsregierung weist zunächst darauf hin, dass der Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare sich an ein erfolgreiches Hochschulstudium der Rechtswissenschaft anschließt. Der Vorbereitungsdienst ist als zweijähriges öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ausgestaltet. Er endet regulär kraft Gesetzes mit dem Tag, an welchem dem Rechtsreferendar eröffnet wird, dass er die Zweite Juristische Staatsprüfung mit Erfolg abgelegt oder bei der ersten Wiederholung nicht bestanden hat. Rechtsreferendare durchlaufen damit keine ,,Laufbahn" im Sinne des Sächsischen Beamtengesetzes . Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIT Die erfolgreiche Absolvierung des Vorbereitungsdienstes für Rechtsreferendare ist nach bundesgesetzlicher Regelung zwingende Voraussetzung sowohl für den Staatsdienst (im Beamten- oder Richterverhältnis) als auch für bestimmte freie Berufe (2.8. Rechtsanwalt). Der Berücksichtigung des Grundrechts auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 28 Abs. 1 SächsVerf) kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Für die Ableistung eines Vorbereitungsdienstes außerhalb eines Beamtenverhältnisses dürfen dabei nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht ohne Weiteres die gleichen Anforderungen an die Gewähr der Verfassungstreue gestellt werden wie für einen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 24180 -, dort Rn. 14, zitiert nach juris). Der für die Leitung des Vorbereitungsdienstes und die damit zusammenhängenden Entscheidungen zuständige Präsident des Oberlandesgerichts hat berichtet, dass er unter Berücksichtigung dieser Grundsätze Herrn E. in Kenntnis des laufenden Ermittlungsverfahrens mit den Maßgaben in den Vorbereitungsdienst übernommen hat, dass er von der Ausübung hoheitlicher Befugnisse im Gerichtssaal ausgeschlossen ist und der Präsident des Oberlandesgerichts in der Rechtsanwalts- und Wahlstation in die Wahl des Ausbilders eingreifen kann, wenn der gewählte Ausbilder nicht in jeder Hinsicht geeignet erscheint. Der Präsident des Oberlandesgerichts hat nach Erlass des amtsgerichtlichen Urteils mitgeteilt, dass er wegen der Unschuldsvermutung und des Grundrechts auf freie Berufswahl vor einer abschließenden Entscheidung über mögliche dienstrechtliche Konsequenzen infolge einer strafrechtlichen Verurteilung das Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung abwarten werde, um das ihm nach $ 39 SächsJAPO eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausüben zu können. Der Präsident des Oberlandesgerichts hat weiter berichtet, dass er wegen der Tätowierungen kuz nach Bekanntwerden des Bildes Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden gestellt hat. Die dortigen Ermittlungen dauern noch an. Eine Entscheidung über dienstrechtliche Konsequenzen insoweit will der Pråsident des Oberlandesgerichts treffen, nachdem die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige geprüft und ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Seite 3 von 4 srAArsMrNrsr'Rrurvr I I iffëiisurl Von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Sie sind auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2019-07-16T08:49:44+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes