STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-L i ndena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS g0/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.:6/18549 Thema: Nutzung und Nutzungsbeschränkungen von Wasser zur Kraftwerkskühlung bei anhaltender Trockenheit Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die aktuell anhaltende Trockenheit und Niedrigwasserstände in den Flüssen werfen Fragen zur Nutzung von Flusswasser zur Kühlung von Produktionsprozessen oder Kraftwerken auf." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei welchen Kraftwerksstandorten in Sachsen erfolgt Kühlung mit Flusswasser in welchem Verfahren (Durchlaufkühlung, Ablaufkühlung, Kreislaufkühlung)? Frage 2: Aus welchen Flüssen dürfen dafür welche Wassermengen zu welchen Konditionen entnommen werden? (Bitte aufschlüsseln nach Kraftwerksstandort mit Entnahmestelle ) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Entsprechend der Auskunft der Landesdirektion Sachsen gibt es im Freistaat Sachsen die im Folgenden aufgeführten Kraftwerke mit Kuhlung mit Flusswasser. Bei den aufgeführten Wassermengen ist zu beachten, dass es sich dabei um die wasserrechtlich zugelassenen maximalen Entnahmemengen handelt und nicht um die tatsächliche Wasserentnahme der Kraftwerke. Der Entnahmezweck ist in den Bescheiden nicht soweit differenziert, dass der Anteil, welcher für die Kühlung ven¡vendet wird, angegeben werden kann. Seite 1 von 5 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. August 201 9 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t658 Dresden,()2.CS JÙng $mu[+ -o - Dþàrúñturdù{k d.!s¡nrd.. MACH- WAS - WICHTIGES Arbeiten im öffentliche¡ 0ieôst Sachsen Hausanschrift: Såchsisches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu eneichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staalsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft zur Erfüllung der lnformat¡onspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Zu allgemeinen Konditionen, die bei der Wasserentnahme beachtet werden, wird auch auf die Beantwortung von Frage 3 venriesen. Kraftwerk (KW) Boxberg Grundlage der Möglichkeit zur Entnahme von Wasser ist der bis zum 31. Dezember 2040 befristete Bescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 2. August 2006 (enthält alle oben genannten Bewilligungen und Erlaubnisse). Entnahme aus den Gewässern: Schwarzer Schöps, Spree Entnahmemenge: Spree: 7,OO Millionen Kubikmeter pro Jahr bei einer maximalen Entnahme von 0,28 Kubikmeter pro Sekunde (Wasserrechtliche Bewilligung, Zweck der Benutzung: Wasserversorgung des KW Boxberg) 4,60 Millionen Kubikmeter pro Jahr (zwei Millionen Kubikmeter für das Kraftwerk und 2,6 Millionen Kubikmeter für Dritte) bei einer Entnahme von maximal 0,15 Kubikmeter pro Sekunde (Wasserrechtliche Erlaubnis, Zweck der Benutzung: Wasserversorgung des KW Boxberg und sonstiger Dritter) Schwarzer Schöps: 35,0 Millionen Kubikmeter pro Jahr bei einer maximalen Entnahme von 1,4 Kubikmeter pro Sekunde (Wasserrechtliche Bewilligung, Zweck der Benutzung: Wasserversorgung des KW Boxberg) 23,2 Millionen Kubikmeter pro Jahr (zehn Millionen Kubikmeter für das Kraftwerk und 13,2 Millionen Kubikmeter für Dritte) bei einer maximalen Entnahme von 0,74 Kubikmeter pro Sekunde (Wasserrechtliche Erlaubnis, Zweck der Benutzung: Wasserversorqunq des l(/t/ Boxberq und sonstiqer Dritter) Konditionen ln den Nebenbestimmungen des Bescheides ist unter anderem die Auflage enthalten, dass die Entnahmen so zu erfolgen haben, dass Verunreinigungen und Beeinträchtigungen des Gewässers und des Bodens vermieden werden. Für die Oberflächenwasserentnahme wurden die ökologisch-begründeten Mindestabfl üsse berücksichtiqt. Verfahren LEAG-Kraftwerke arbeiten m it U m I aufkü h lsystem Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Kraftwerk Lippendorf Die Grundlage für die Entnahme des Kraftwerkes Lippendorf aus dem Speicher Witznitz ist der bis zum 1. August 2040 befristete Bescheid des Regierungspräsidiums Leipzig vom 29. Juli 1997. Heizkraftwerk Chemnitz am Dammweg Die Grundlage für die Entnahme ist die Wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung der Staatlichen Gewässeraufsicht Oberflußmeisterei Karl-Max-Stadt vom 23. Oktober 1989. Entnahme aus dem Gewässer: Speicher Witznitz: Der Speicher Witznitz ist ein Gewässer erster Ordnung und wird durch die Landestalsperrenverwaltung(LTV) betrieben. Zur Gewährleistung der ausreichenden Wassermenge erfolgt durch die LTV eine Überleitung von maximal zwei Kubikmeter Flusswasser pro Sekunde aus der Freiberger Mulde in den Speicher Witznilz auf der Grundlage der Wasserrechtlichen Bewilligung vom 11. Mai 1998 des Regierungspräsidiums Leipzig. Entnahmemenge maximal 35 Millionen Kubikmeter pro Jahr (im Mittel 26 Millionen Kubikmeter pro Jahr) bei einer Entnahme von maximal 1,33 Kubikmeter pro Sekunde (Wasserrechtliche Bewillígung, Zweck der Benutzung: Brauchwasserversorgung KW Lippendorf) Konditionen ln den Nebenbestimmungen ist unter anderem festgelegt, innerhalb welcher Wasserspiegelhöhen im Speicher Witznitz die Brauchwasserentnahme erfolqen darf. Verfahren: LEAG-Kraftwerke arbeiten mit Umlauftühlsvstem Entnahme aus den Gewässern: Chemnitz und Zschopau (Kühl- und Kesselspeisewasser) Entnahmemenge Chemnitz: 140 Liter pro Sekunde Zschopau: 335 Liter pro Sekunde Konditionen Die Wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung enthält unter anderem eine Mindestabflussreqelunq. Verfahren: Kreislaufkühlung Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Pum pspeicherkraftwerk Markersbach Die Grundlage für die Entnahme ist der Nachtrag zur wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung Tgb.-Nr. 1092170 vom 25. August 1970 der Wassenruirtschaftsdirektion Obere Elbe - Neiße vom 13. September 1983. Frage 3: Welche Nutzungsbeschränkungen von Flusswasser für Kraftwerke und industrielle Anlagen können bei anhaltenden Trockenheit erlassen werden und inwiefern erfolgte dies in den Trockenperioden derJahre 2018 und 2019? ln den wasserrechtlichen Bescheiden zur Brauchwasserentnahme sind regelmäßig Auflagen enthalten, die ökologisch begründete Mindestabflüsse für die Gewässer sichern. Die Wasserentnahme ist einzustellen, wenn diese unterschritten werden. ln den Trockenperioden der Jahre 2018 und 2019 erfolgten auch länderübergreifend Abstimmungen zum sparsamen Umgang mit Wasser. Nutzungsbeschränkungen konnten einvernehmlich mit dem Betreiber der Kraftwerke Boxberg und Lippendorf abgestimmt werden. Die zuständige Wasserbehörde kann darüber hinaus bei höherer Gewalt (dazu zählen auch nicht vorhergesehene Trockenperioden) im lnteresse des Wohls der Allgemeinheit Wasserentnahmen beschränken, untersagen oder Benutzungsbedingungen ändern. Die Unteren Wasserbehörden haben in den Jahren 2018 und 2019 den Gemeingebrauch (Wasserentnahme mittels Pumpen) für große Teile der Fläche des Freistaates Sachsen per Allgemeinverfügung beschränkt. Frage 4: Welche alternativen Wasservorräte werden bei N iedrigwasserständen der Flüsse von den Kraftwerken zu welchen Konditionen genutzt (Seen, Talsperren, Wasserspeicher etc.)? Alternative Wasserdargebote werden nicht genutzt, da eine Entnahme nur entsprechend den bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden erfolgen kann. Entnahme aus dem Gewässer: Große Mittweida Entnahmemenge: ohne Trafoverl ustwärme-N utzun g 460 Ku bikmeter pro Stunde (Durchlaufkühlung) mit Trafoverlustwärme-Nutzung 320 Kubikmeter pro Stunde (Kreislaufkühlung) bei vol ler Trafoverl ustwärme-N utzunq entfäl lt d ie Entnah me Konditionen unter anderem Vorgabe für die Temperatur und extrahierbare Stoffe beiWiedereinleitunq (in den Roßbach) Verfahren: Durchlauftühlung und Kreislaufkühlung Seite 4 von 5 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 5: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über die Nutzung von Wasser zur Kraftwerkskühlung aus dem System der Trinkwassertalsperren (Bitte darstellen nach Talsperre, Zeitraum seit 2018, Menge, Kraftwerk, Regel- oder Revisionsbetrieb)? Aus dem in Unterhaltungslast der LTV befindlichen System von Trinkwassertalsperren fanden seit dem Jahr 2O18 keine direkten Abgaben von Wasser zur Kraftwerkskühlung statt. Einzig aus der Talsperre Eibenstock erfolgten im Jahr 2018 planmäßig gemäß dem bestehenden Wasserwirtschaftsplan Abgaben an das Wildbett der Zwickauer Mulde zur Niedrigwasseraufhöhung der Mulde mit Bezug auf die Pegel Zwickau-Pölbitz und Golzern 1. lndirekt wurde damit auch die Möglichkeit der Überleitung von Wasser aus der Freiberger Mulde in den Speicher Witznitz und damit die Brauchwasserversorgung des Kraftwerkes Lippendorf u nterstt¡tá. Mit freundlichen Grüßen a t( Thomas Schmidt Seite 5 von 5 2019-09-03T12:22:32+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes