STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Stange und Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: §l18664 Thema: Ubermittlung von Meldedaten über rumänische Staatsangehörige aus Beherbergungsstätten an die sächsische Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „An Inhaber von Beherbergungsstätten wurde mutmaßlich ein Brief d_er Polizeidirektion Leipzig mit folgendem Inhalt übermittelt: ‚Ubermittlung von Personendaten für den Zeitraum vom 15.08.2019-18.08.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, Im Zuge des Highfield Festivals kommt es jedes Jahr vermehrt zu Taschendiebstählen . Die vorangegangenen Ermittlungen zeigen, dass diese in der Regel auf rumänische Banden zurückzuführen sind. Um diesem Phänomen Einhalt gebieten zu können bitten wie [sie!] Sie um Unterstützung. Sie können die Ermittlungen unterstützen, indem Sie für den o.g. Zeitraum mitteilen, ob rumänische Staatsangehörige [Hervorhebung im Original] in Ihrem Haus ein Zimmer beziehen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Handelt es sich bei dem in der Vorbemerkung zitierten Brief um ein Schreiben der einer Dienststelle der sächsischen Polizei? Frage 2: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgte Aufforderung zur Übermittlung von Personendaten rumänischer Staatsangehöriger aus der Vorbemerkung? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/110 Dresden, 19. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Aus welchem Grund wurde in dem Schreiben aus der Vorbemerkung auf die Angabe der Rechtgrundlage und eine detaillierte Aufstellung, welche Meldedaten übermittelt werden sollen, verzichtet? Frage 4: Handelt es sich bei dem Schreiben aus der Vorbemerkung um eine mitwirkungspflichtige lnformationsabfrage, wenn ja warum wurde dies in dem Schreiben nicht mitgeteilt? Frage 5: Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Daten, die im Rahmen der Datenerhebung aus der Vorbemerkung erhoben wurden, in welchen Polizeilichen Datensystemen gespeichert undloder weiterverarbeitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Maßnahmen der Polizeidirektion Leipzig im Sinne der Fragestellungen erfolgten auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes (BMG), konkret des § 30 BMG. Regelungen zu Form und Inhalt eines Ersuchens zur Übermittlung von Meldedaten existieren nicht. An die Polizei wurden keine Daten übermittelt und daher durch die Polizei keine Daten verarbeitet. r f. D . Roland Wöller Seite 2 von 2 - SACHSEN 2019-09-19T10:06:50+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes