STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/94680 DresdenÄFebruar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3831 Thema: Informationsweitergabe der Polizei an Personen im Umfeld der NPD Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Die LVZ berichtete am 11.01.2016 darüber, dass der Leipziger NPD mterne Dokumente der Polizei zugespielt worden seien, die über eine Durchsuchung von mutmaßlichen linken Demonstrationsteilnehmern unterrichten und in denen auch Klarnamen von Tatverdächtigen enthalten seien. Die Polizei habe den Vorfall bestätigt und ermittle nunmehr wegen Geheimnisverrats." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Aus einem Ermittlungsvorgang der Polizeidirektion Leipzig - konkret aus einem Ermittlungsprotokoll und einer dazu gefertigten Lichtbildanlagenkarte ~.wurder^Screenshots oder Bildaufnahmen gefertigt, die am 11~ Januar 2016 bei Twitter veröffentlicht wurden. Frage 2: Inwieweit wurden in diesem Zusammenhang Ermittlungsverfahren we- 9en welcher Straftatbestände bzw. disziplinarische Maßnahmen gegen sächsische Bedienstete eingeleitet? Es wird durch die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren gegen ^ Unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses'gemäß § 353b Strafgesetzbuch (StGB) geführt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Inwieweit kann im Rahmen der Zugriffskontrolle sichergestellt werden, dass die Daten nur von befugten Personen eingesehen werden können? Die Sicherung der Zugriffskontrolle zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) erfolgt durch angemessene personelle , technische und organisatorische Maßnahmen, die erforderlich'sind, um eine gemaß den gesetzlichen Vorschriften des SächsDSG sowie des Sächsischen Polizeigesetzes (SächsPolG) entsprechende Datenverarbeitung zu gewährleisten. Die Nachprüfbarkeit von Zugriffen wird dabei durch die Führung einer Protokolldatei gemäß § 13 Abs. 4 SächsDSG bis zu einem Jahr gemäß § 43 Abs. 1a Satz 1 Sächs- PolG gewährleistet. Frage 4: Mit welchen Maßnahmen stellt die Staatsregierung - nach diesem wiederholten Fall der Weitergabe von Informationen an rechte Gruppierungen - sicher, dass Interna aus Ermittlungsverfahren und der Polizeiarbeit nicht an die Öffentlichkeit oder private Dritte geraten? Es wird auf die Antwort auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2791 verwiesen. Frage 5: Wie ist der aktuelle Stand des Ermittlungsverfahrens wegen des Sachverhalts, der in der Drs. 6/2791 (Informationsweitergabe an PEGIDA) erfragt wurde? Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen yerlet?ung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB. Die Ermittlungen in diesem ^ert6hren dauern noch an. Mit, yi idlichen Grüßen lkus Ulb? Seite 2 von 2 2016-02-10T14:24:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes