Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1019 14. 12. 2011 1Eingegangen: 14. 12. 2011 / Ausgegeben: 17. 01. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bildungshäuser für Kinder im Alter von drei bis zehn Jahren gibt es im Wahlkreis Vaihingen und im Landkreis Ludwigsburg? 2. Wie bewertet sie die Arbeit dieser Einrichtungen? 3. Sind ihr darüber hinaus weitere Standorte im Wahlkreis Vaihingen bekannt, die sich im Zuge des Antragsverfahrens um ein Bildungshaus bemüht haben? 4. Wie wird mit bereits gestellten Anträgen von Kommunen im Wahlkreis Vaihingen umgegangen, die ein Bildungshaus einrichten wollen? 5. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ Kinder auch zum Kindergarten - bzw. Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus in ihre Einrichtungen aufnehmen und diese fördern? 6. Wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte auch in Zukunft mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten und in welchem Umfang wird das geschehen? 7. Wie will sie die Mittel, wie im Koalitionsvertrag versprochen, allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? 09. 12. 2011 Epple CDU Kleine Anfrage des Abg. Konrad Epple CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Bildungshäuser für Kinder im Alter zwischen drei und zehn Jahren im Wahlkreis 13 Vaihingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1019 2 B e g r ü n d u n g Die Bildungshäuser für Kinder zwischen drei und zehn Jahren sind im Bereich der frühkindlichen Bildung zukunftsweisend. Auch von den Kommunen werden sie positiv bewertet. Deshalb müssen die Bildungshäuser auch zukünftig ausreichend unterstützt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Dezember 2011 Nr. 33-6937.6/162 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bildungshäuser für Kinder im Alter von drei bis zehn Jahren gibt es im Wahlkreis Vaihingen und im Landkreis Ludwigsburg? Im Wahlkreis Vaihingen gibt es ein „Bildungshaus 3 bis 10“: – Bildungshaus Vaihingen-Roßwag (Grundschule Roßwag, Kindergarten Roß - wag) Im Landkreis Ludwigsburg gibt es zwei „Bildungshäuser 3 bis 10“: – Bildungshaus Steinheim an der Murr-Kleinbottwar (Schule an der Bottwar, Kinderhaus Kleinbottwar); – Bildungshaus Walheim (Grundschule Walheim, Lerchenweg-Kindergarten, Bezner-Kindergarten). 2. Wie bewertet sie die Arbeit dieser Einrichtungen? Gemäß der Ausschreibung haben sich alle Standorte intensiv mit dem Bildungs - hausgedanken auseinandergesetzt und arbeiten engagiert. Das Bildungshaus Steinheim an der Murr-Kleinbottwar (Landkreis Ludwigsburg) wird durch das Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) in Ulm wissenschaftlich begleitet. Laut Mitteilung des ZNL werden im August 2012 erste Daten zur Wirkung des „Bildungshauses 3 bis 10“ vorliegen. Das Bildungshaus Steinheim an der Murr-Kleinbottwar hat wie alle anderen Bildungshäuser in der ersten Startphase die Kooperation zwischen Grundschule und Kindergarten intensiviert, worüber derzeit nur „anekdotisch“ berichtet werden kann (siehe hierzu die Beantwortung des Antrags des Abgeordneten Georg Wacker MdL vom 15. Juni 2011, Drucksache 15/33). Da die Bildungshäuser Vaihingen-Roßwag (Wahlkreis Vaihingen und Landkreis Ludwigsburg) und Walheim (Landkreis Ludwigsburg) zu Beginn des Kalenderjahres 2011 eingerichtet wurden, ist eine genaue Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 3. Sind ihr darüber hinaus weitere Standorte im Wahlkreis Vaihingen bekannt, die sich im Zuge des Antragsverfahrens um ein Bildungshaus bemüht haben? Es sind keine weiteren Standorte im Wahlkreis Vaihingen bekannt, die sich im Zuge des Antragsverfahrens um ein Bildungshaus bemüht haben. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1019 4. Wie wird mit bereits gestellten Anträgen von Kommunen im Wahlkreis Vaihingen umgegangen, die ein Bildungshaus einrichten wollen? Alle gestellten Anträge wurden bereits bewilligt (s. Frage 3). 5. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ Kinder auch zum Kindergarten - bzw. Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus in ihre Einrichtungen aufnehmen und diese fördern? Wie in der Beantwortung des Antrags des Abg. Georg Wacker MdL vom 15. Juni 2011, Drucksache 15/33, der Kleinen Anfrage des Abg. Thomas Blenke MdL vom 2. August 2011, Drucksache 15/376, der Kleinen Anfrage des Abg. Georg Wacker MdL vom 12. August 2011, Drucksache 15/419, der Kleinen Anfrage des Abg. Tobias Wald MdL vom 19. August 2011, Druck sache 15/439, der Kleinen Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann MdL vom 31. August 2011, Drucksache 15/463, der Kleinen Anfrage des Abg. Felix Schreiner MdL vom 6. September 2011, Drucksache 15/479, der Kleinen Anfrage der Abg. Viktoria Schmid MdL vom 30. September 2011, Drucksache 15/626, der Kleinen Anfrage des Abg. Ulrich Müller MdL vom 5. Oktober 2011, Drucksache 15/637, der Kleinen Anfrage der Abg. Werner Raab MdL, Heribert Rech MdL und Joachim Kößler MdL vom 13. Oktober 2011, Drucksache 15/681, der Kleinen Anfrage der Abg. Tanja Gönner MdL vom 19. Oktober 2011, Drucksache 15/740, der Kleinen Anfrage der Abg. Elke Brunnemer MdL vom 3. November, Drucksache 15/798 und der Kleinen Anfrage des Abg. Matthias Pröfrock MdL vom 9. Dezember 2011, Druck - sache 15/987 dargestellt, planen in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ Kindergarten und Grundschule Teile ihres Bildungsangebotes gemeinsam und führen dieses Angebot institutionsübergreifend durch, bleiben jedoch in ihren Strukturen als Kindergarten bzw. Grundschule erhalten. Das bedeutet: Die Kinder werden wie bisher zunächst in den Kindergarten bzw. in die Grundschule aufgenommen und auf der Grundlage des Orientierungsplans bzw. Bildungsplans der Grundschule entsprechend begleitet und gefördert. Wie bisher in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ praktiziert, werden Kinder auch institutions - und jahrgangsübergreifend durch besondere Bildungsangebote gefördert. 6. Wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte auch in Zukunft mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten und in welchem Umfang wird das geschehen? Wie ebenfalls in der Beantwortung der Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419, 15/439, 15/463, 15/479, 15/626, 15/637, 15/681, 15/740, 15/798 und 15/987 dargestellt , erhalten die genehmigten Bildungshausstandorte auch für das Schuljahr 2011/2012 eine Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für jede beteiligte Grundschulklasse oder jahrgangsübergreifende Lerngruppe von drei bzw. zwei Stunden. Das Bildungshaus Steinheim an der Murr-Kleinbottwar (Landkreis Ludwigsburg) wurde zum Dezember 2007 als wissenschaftlich begleiteter Standort eingerichtet. Daher erhält dieser Modellstandort je drei Anrechnungsstunden je beteiligter Klasse oder Lerngruppe. Das Bildungshaus Steinheim an der Murr-Kleinbottwar erhält zwölf Anrechnungsstünden für vier Klassen bzw. Lerngruppen. Die Bildungshäuser Vaihingen-Roßwag (Wahlkreis Vaihingen und Landkreis Ludwigsburg) und Walheim (Landkreis Ludwigsburg) erhalten je zwei Stunden für jede beteiligte Klasse bzw. Lerngruppe. Das Bildungshaus Vaihingen-Roßwag erhält demzufolge sechs Anrechnungsstunden für drei Klassen bzw. Lerngruppen und das Bildungshaus Walheim erhält acht Anrechnungsstunden für vier Klassen bzw. Lerngruppen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1019 4 7. Wie will sie die Mittel, wie im Koalitionsvertrag versprochen, allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? Das Kultusministerium strebt an, allen Standorten eine Grundausstattung zur Verfügung zu stellen. Die seitherigen Erfahrungen der Bildungshäuser und die bisher eingeplanten Mittel sollen allen Standorten zugänglich gemacht werden. Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport