Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1020 14. 12. 2011 1Eingegangen: 14. 12. 2011 / Ausgegeben: 17. 01. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ an den Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen des Landes haben nach bestandenem Abschluss eine angemessene Stelle im Bereich „Frühkindliche Bildung“ gefunden (mit Angabe, wie diese Absolventinnen und Absolventen tariflich eingestuft worden sind)? 2. Welche Berufsbezeichnung dürfen diese Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ führen? 3. Mit welchem Konzept will sie die Absolventinnen und Absolventen des Stu - diengangs „Frühkindliche Erziehung“ in den Bereich „Frühkindliche Bildung“ einbinden, welche Probleme müssen noch gelöst werden und an welchen „Stellschrauben“ muss gedreht werden? 4. Welche mittelfristigen und langfristigen Strategien zur Beschäftigung und Einsatz der Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung “ verfolgt sie? 5. Will sie die Einstellung von Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ zur Pflicht für alle Kindergärten/Kindertagesstätten machen? 6. Erachtet sie es für wünschenswert, den vorschulischen Erziehungseinrichtungen ein Qualitätssiegel zu erteilen, wenn diese gut ausgebildete Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ einstellen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Situation der Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1020 2 7. Welche „berufsbegleitende Weiterbildung“ schlägt sie für die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ vor? 8. Wird sie sich dafür einsetzen, dass Absolventinnen und Absolventen des Stu - diengangs „Frühkindliche Erziehung“ bei öffentlichen und öffentlich geförderten Trägern von Kindertagesstätten, Kindergärten und Kindergrippen wie Grund - schullehrer/-innen vergütet werden? 13. 12. 2011 Dr. Löffler CDU B e g r ü n d u n g „Frühkindliche Bildung und eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung haben für uns höchste Priorität“ kündigte der Ministerpräsident in seiner Regierungs - erklärung an. An Vorsätzen und Lippenbekenntnissen zur vorschulischen Entwicklung , Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung “ zur Sprachförderung etc. fehlt es der neuen Landesregierung nicht. Es wird jungen Menschen ein Bedarf an akademisch ausgebildeten Erzieher/-innen suggeriert. Die Wirklichkeit ist eher ernüchternd, weil die neue Landesregierung das Konzept der frühkindlichen Bildung nur „halbherzig“ verfolgt und teilweise sogar aufgegeben hat und damit die Beschäftigungschancen dieser jungen Menschen mindert. Es ist daher unklar, wo die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ eingesetzt werden sollen. Als Erzieher/-innen sind sie den staatlichen, kirchlichen und privaten Kindergärten zu teuer und als Leiter/-innen zu unerfahren. Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkind - liche Erziehung“ erhalten Arbeitsverträge mit einem Stundenlohn, der zwischen 6,50 Euro und 7,50 Euro liegt. Qualitative Fachkräfte lassen sich damit nur schwer gewinnen. Da Tätigkeit und die akademische Ausbildung vergleichbar sind mit der Grundschule, wäre es angezeigt, die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ entsprechend einzustellen. In den Medien lässt sich der Staatssekretär dahin gehend ein: „Wir werden die Probleme nicht kurzfristig lösen können, sondern müssen an vielen Stellschrauben drehen. Auch die berufliche Weiterbildung müsse ausgebaut werden“. Die notwendigen Maßnahmen frühkindlicher Erziehung auf die lange Bank zu schieben , ist weder eine Perspektive für die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ noch ein überzeugendes Konzept für eine wirksame frühkindliche Bildung. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1020 A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Dezember 2011 Nr. 44-5060/166/1 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ an den Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen des Landes haben nach bestandenem Abschluss eine angemessene Stelle im Bereich „Frühkindliche Bildung“ gefunden (mit Angabe, wie diese Absolventinnen und Absolventen tariflich eingestuft worden sind)? Es können keine Angaben dazu gemacht werden, da die berufliche Einmündung und die tarifliche Einstufung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen statistisch nicht erfasst werden. Rückmeldungen von Absolventinnen und Absolventen zeigen aber, dass sie bei ihrer ersten Stelle überwiegend tätigkeitsbezogen, d. h. wie eine Erzieherin/ein Erzieher in E 6 bis E 8 eingruppiert werden. 2. Welche Berufsbezeichnung dürfen diese Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ führen? Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 26./27. Mai 2011 in Essen beschlossen, dass die Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudiengänge im Bereich der Kindertagesbetreuung, die auf der Basis des Orientierungsrahmens frühkindliche Bildung akkreditiert wurden, die „Berufs - bezeichnung Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“ erhalten sollen. Diese Berufsbezeichnung wird bei der nächsten Änderung in das Landeshochschulgesetz aufgenommen. 3. Mit welchem Konzept will sie die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ in den Bereich „Frühkindliche Bildung“ einbinden, welche Probleme müssen noch gelöst werden und an welchen „Stellschrauben“ muss gedreht werden? Die Studierenden in den baden-württembergischen Bachelorstudiengängen Frühkindliche Bildung und Erziehung haben innerhalb ihres Studiums obligatorische Praxisanteile in Kindertageseinrichtungen. Diese liegen zwischen 2,5 und 6,5 Monaten je nach Hochschule. In der Praxis erwerben die Studierenden berufs - bezogene Erfahrungen, die ihnen nach Abschluss des Studiums die Einmündung in den Beruf erleichtern. Rückmeldungen von Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge zeigen, dass nur zwei oder drei Bewerbungen notwendig waren, um ein Stellenangebot zu erhalten. 4. Welche mittelfristigen und langfristigen Strategien zur Beschäftigung und Einsatz der Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung “ verfolgt sie? Kindertageseinrichtungen werden von Kommunen, Kirchen oder freien Trägern betrieben. Das Land hat keinen Überblick über die Strategien, die von den Trägern verfolgt werden. Es gilt aber generell, dass durch den Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in den nächsten Jahren zusätzliche Fachkräfte benötigt werden. Dadurch bieten sich auch für die Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudiengänge Frühkindliche Bildung und Erziehung gute Beschäftigungsmöglich- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1020 4 keiten. Nach dem Erwerb von Erfahrungen in der Gruppenleitung ist als mittel - fristige Perspektive eine Leitungsposition wie Einrichtungsleitung oder Fachberatung denkbar. 5. Will sie die Einstellung von Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ zur Pflicht für alle Kindergärten/Kindertagesstätten machen? Eine Pflicht zur Einstellung von Absolventen der Bachelorstudiengänge Frühkindliche Bildung und Erziehung ist nicht vorgesehen. 6. Erachtet sie es für wünschenswert, den vorschulischen Erziehungseinrichtungen ein Qualitätssiegel zu erteilen, wenn diese gut ausgebildete Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ einstellen? Das Kultusministerium erteilt grundsätzlich keine Qualitätssiegel für Kinder - tages einrichtungen. Es liegt im Ermessen der Träger, ihre Einrichtungen mit einem entsprechenden Qualitätssiegel oder Zertifikat versehen zu lassen. Die Einstellung qualifizierten Personals richtet sich nach § 7 Abs. 2 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG). Zu den dort aufgeführten Fachkräften zählen auch Absolventen der in Baden-Württemberg nach den gesetzlichen Vorschriften eingerichteten Bachelorstudiengänge für frühkindliche Pädagogik. Da nach den Vorgaben des KiTaG ausschließlich entsprechend qualifiziertes Personal für die Tätigkeit in den Einrichtungen eingestellt werden darf, ist eine Zertifizierung allein deswegen, weil Personen mit einer bestimmten Vorbildung eingestellt wurden, nicht zielführend. 7. Welche „berufsbegleitende Weiterbildung“ schlägt sie für die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Frühkindliche Erziehung“ vor? Notwendige Weiterbildungsmaßnahmen ergeben sich häufig aus Erfordernissen der Praxis. Da 2010 die ersten grundständig ausgebildeten Bachelorabsolventinnen und -absolventen in Kindertageseinrichtungen eingemündet sind, liegen noch keine Erfahrungen dazu vor. 8. Wird sie sich dafür einsetzen, dass Absolventinnen und Absolventen des Stu - diengangs „Frühkindliche Erziehung“ bei öffentlichen und öffentlich geförderten Trägern von Kindertagesstätten, Kindergärten und Kindergrippen wie Grundschullehrer/-innen vergütet werden? Die Entscheidung über die Vergütung treffen die Träger von Kindertageseinrichtungen bzw. die Tarifpartner bei tariflichen Regelungen. Das Land wird sich nicht in die Tarifautonomie einmischen. Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport