Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1023 14. 12. 2011 1Eingegangen: 14. 12. 2011 / Ausgegeben: 17. 01. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Für welche Gemeinden im Landkreis Heidenheim gibt es Forderungen zur Errichtung von Ortsumfahrungen? 2. Wie beurteilt sie die Notwendigkeit des Baus der Ortsumfahrung von Heuchlingen? 3. Wie stellt sich die derzeitige Verkehrsbelastung von Heuchlingen dar? 4. Wie ist der derzeitige Planungsstand für die Ortsumfahrung? 5. Gedenkt sie, die Ortsumfahrung Heuchlingen in den Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan aufzunehmen? 6. Wie viel würde der Bau der Ortsumfahrung Heuchlingen kosten (mit Angabe, inwieweit sie bereit wäre, diese Kosten zu tragen)? 7. Welche Mittel werden im Haushalt 2012 für die Planung und den Bau der Ortsumfahrung Heuchlingen bereitgestellt? 8. Wann kann mit dem Bau der Ortsumfahrung Heuchlingen gerechnet werden? 9. Welche Maßnahmen bzw. Verwaltungsverfahren müssten als nächstes erfolgen? 10. Wann kann mit den unter Frage 9 zu nennenden Maßnahmen/Verfahren gerechnet werden? 13. 12. 2011 Hitzler, Razavi CDU Kleine Anfrage der Abg. Bernd Hitzler und Nicole Razavi CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Ortsumfahrung Heuchlingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1023 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Januar 2012 Nr. 24-39-L1164/20 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Für welche Gemeinden im Landkreis Heidenheim gibt es Forderungen zur Errichtung von Ortsumfahrungen? Forderungen zum Bau von Ortsumfahrungen bestehen für die Städte bzw. Gemeinden Giengen-Hohenmemmingen, Gerstetten-Heuchlingen, Herbrechtingen- Bissingen, Niederstotzingen, Niederstotzingen-Stetten, Gerstetten und Gerstetten- Gussenstadt. 2. Wie beurteilt sie die Notwendigkeit des Baus der Ortsumfahrung? 5. Gedenkt sie, die Ortsumfahrung Heuchlingen in den Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan aufzunehmen? Die Ortsumfahrung von Heuchlingen wird bei der noch ausstehenden Priorisierung zukünftiger Maßnahmen im Straßenbau überprüft. Entscheidend werden dabei die Ergebnisse einer nach landesweit einheitlichen Kriterien durchzuführenden Bewertung aller Projekte und die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten sein. Das Ergebnis dieser fachlichen und finanziellen Bewertung liegt noch nicht vor. 3. Wie stellt sich die derzeitige Verkehrsbelastung von Heuchlingen dar? Die Verkehrsbelastung von Heuchlingen beträgt derzeit circa 5.000 Kfz pro Tag mit einem Schwerverkehrsanteil von circa 5,5 % (Ergebnis des Verkehrsmonitorings 2010). 4. Wie ist der derzeitige Planungsstand für die Ortsumfahrung? 9. Welche Maßnahmen bzw. Verwaltungsverfahren müssten als nächstes erfolgen? 10. Wann kann mit den unter Frage 9 zu nennenden Maßnahmen/Verfahren gerechnet werden? Der Vorentwurf ist nahezu fertig gestellt. Als nächste Planungsschritte sind die Durchführung eines Sicherheitsaudits und die Genehmigung des Entwurfes vorgesehen . Anschließend wären die Planfeststellungsunterlagen zu erstellen und zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen . Die Aufnahme dieser und weiterer Planungsschritte hängt allerdings vom Ergebnis der fachlichen und finanziellen Bewertung ab. 6. Wie viel würde der Bau der Ortsumfahrung Heuchlingen kosten (mit Angabe, inwieweit sie bereit wäre, diese Kosten zu tragen)? Die Kosten für das Vorhaben betragen nach derzeitigem Stand circa 2,8 Millionen Euro. Als Baulastträger trägt das Land die Kosten für die Ortsumfahrung. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1023 7. Welche Mittel werden im Haushalt 2012 für die Planung und den Bau der Orts umfahrung Heuchlingen bereitgestellt? 8. Wann kann mit dem Bau der Ortsumfahrung Heuchlingen gerechnet werden? Die im Entwurf zum Staatshaushaltsplan 2012 veranschlagten Haushaltsmittel für die Planung und für den Bau von Landesstraßenprojekten sind nicht einzelnen Vorhaben zugeordnet. Diese Mittel sind für die Abwicklung bzw. für die Finanzierung des aktuellen Bauprogramms gebunden. Dies betrifft u. a. auch die Rest - finanzierung des dritten Bauabschnittes der L 1164 zwischen Gussenstadt und Gerstetten. Weiterführende Planungen bzw. neue Maßnahmen sind frühestens in den Jahren 2014/2015 möglich. Dr. Splett Staatssekretärin