Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1068 21. 12. 2011 1Eingegangen: 21. 12. 2011 / Ausgegeben: 23. 01. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist nach aktuellen Kostenschätzungen der Aufwand für die Elektrifizierung der Hochrheinbahn und welche Partner tragen die Kosten? 2. Wann wurde die Planungs- und Finanzierungsvereinbarung für die Leistungsphasen 1 und 2 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterzeichnet und liegen bereits Ergebnisse der Planungen vor bzw. wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen? 3. Wurden bereits Verträge für weitere Planungsschritte unterzeichnet und wie ist der Stand der Umsetzung? 4. Sind gegebenenfalls erforderliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden und wie ist deren Verfahrensstand? 5. An welchen Abschnitten könnten die Bauarbeiten zuerst begonnen werden und welcher Baubeginn ist realistisch? 6. Lässt sich die Zielvorgabe, die Hochrheinbahn bis 2016 zu elektrifizieren, einhalten ? 7. Welche Ursache haben bislang eingetretene Verzögerungen und wie können sie gegebenenfalls aufgeholt werden? 8. Für wann ist die Neuausschreibung der Hochrheinbahn geplant und auf welcher Grundlage soll sie erfolgen? 20. 12. 2011 Storz SPD Kleine Anfrage des Abg. Hans-Peter Storz SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Elektrifizierung der Hochrheinbahn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1068 2 B e g r ü n d u n g Sowohl auf deutscher als auch auf Schweizer Seite wird die Elektrifizierung der Hochrheinbahn bis zum Jahr 2016 angestrebt. Im Schweizer Abschnitt zwischen Schaffhausen und Ergenzingen sind die Baukosten bereits finanziert, sodass mit einer Inbetriebnahme der elektrifizierten Strecke bis 2013 zu rechnen ist. Für 2016 ist eine Neuvergabe des Regionalverkehrs auf dieser Strecke vorgesehen. Die Elektrifizierung der Gesamtmaßnahme bis 2016 ist Voraussetzung dafür, dass interessierte Schienenverkehrsunternehmen den Regionalverkehr mit deutlich verbesserten Fahrplan- und Fahrzeugangeboten anbieten können. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Januar 2012 Nr. 33-3822.0-00/706*1 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist nach aktuellen Kostenschätzungen der Aufwand für die Elektrifizierung der Hochrheinbahn und welche Partner tragen die Kosten? Die Ermittlung der voraussichtlichen Baukosten ist Gegenstand der laufenden Planung. Die ursprünglich in einem früheren Gutachten genannten Kosten von 110 Mio. € werden nach einer aktuellen Information der DB Netz AG möglicherweise nicht haltbar sein. Bei dem Schienenweg handelt es sich um eine bundeseigene Schienenstrecke. Grundsätzlich ist es Aufgabe der DB Netz AG und des Bundes, die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes zu elektrifizieren und die Kosten hierfür zu tragen. Die DB Netz AG und der Bund werden dies aber nur dort tun, wo die DB Netz AG in Folge von Mehrverkehren höhere Trassenpreise erzielen kann. In den anderen Fällen, so auch im vorliegenden Fall, ist davon auszugehen, dass weder Bahn noch Bund gewillt sind, Finanzierungsleistungen zu erbringen. Insofern ist abzusehen, dass die Finanzierung der Maßnahme von den beteiligten Gebietskörperschaften einschließlich des Landes aus eigener Kraft zu schultern sein wird. Die Finanzierung der Maßnahme wird daher parallel zu den laufenden Planungsarbeiten Gegenstand von Gesprächen mit den Beteiligten sein. 2. Wann wurde die Planungs- und Finanzierungsvereinbarung für die Leistungsphasen 1 und 2 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterzeichnet und liegen bereits Ergebnisse der Planungen vor bzw. wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen? 3. Wurden bereits Verträge für weitere Planungsabschnitte unterzeichnet und wie ist der Stand der Umsetzung? Zu 2. und 3.: Am 5. Mai 2011 wurden die notwendigen Vereinbarungen seitens des Landes Baden -Württemberg, des Kantons Schaffhausen und der Deutschen Bahn AG für eine Aufnahme der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 nach HOAI für die Infrastrukturmaßnahme „Elektrifizierung Hochrheinstrecke“ unterzeichnet . Der Vertrag regelt die Grundlagen, Durchführung und Finanzierung der Planung für die Leistungsphasen 1 und 2. Mit der Vertragsunterzeichnung erfolgte ein erster Schritt für die Realisierung des Vorhabens, dem weitere Schritte bis zur Baureife folgen müssen. Die Planungen der Leistungsphasen 1 und 2 werden vo - raussichtlich im Herbst 2012 fertiggestellt sein. Damit die Planungsarbeiten ohne zeitliche Verzögerungen weitergeführt werden können, sind in 2012 die Voraussetzungen für die Vergabe der Leistungsphasen 3 und 4 zu schaffen. Die Leis - tungsphasen 3 und 4 beinhalten auch die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Schienenweg. Nach der Entwurfs- und Genehmigungsplanung folgen die 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1068 Leistungsphasen 5 bis 8 (Baubeginn und Bauausführung) unter der Maßgabe, dass die noch zu erstellende Nutzen-Kosten-Untersuchung einen Wert größer 1 ausweist und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt ist. 4. Sind gegebenenfalls erforderliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden und wie ist deren Verfahrensstand? Für das Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Das Erstellen von Planfeststellungsunterlagen ist Bestandteil der Planungen der Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI. Die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ist somit abhängig vom Verlauf der Planungen dieser Leistungsphasen. 5. An welchen Abschnitten könnten die Bauarbeiten zuerst begonnen werden und welcher Baubeginn ist realistisch? Der Zeitpunkt für den Beginn der Bauarbeiten hängt vom weiteren Verlauf der Planungen und vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens ab. Zu Einzelheiten der Bauausführung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage erfolgen. 6. Lässt sich die Zielvorgabe, die Hochrheinbahn bis 2016 zu elektrifizieren, einhalten ? Die Realisierung der Maßnahme wird bis zu dem genannten Zeitpunkt angestrebt. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, wird im Wesentlichen von der zügigen Fertigstellung der erforderlichen Planungsleistungen sowie der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Maßnahme abhängen. 7. Welche Ursache haben bislang eingetretene Verzögerungen und wie können sie gegebenenfalls aufgeholt werden? Nach aktueller Auskunft der DB Netz AG zeichnet sich ab, dass sich die Leis - tungsphasen 1 und 2 der Planung verzögern werden und mit einem Zeitverzug von 3 bis 4 Monaten zu rechnen ist. Dies wird durch die DB Netz AG damit begründet , dass bei der vertiefenden Betrachtung des gesamten Streckenabschnittes insgesamt 40 Stromleitungskreuzungen und -parallelführungen durch Hochspannungsleitungen erfasst wurden, welche detailliert bzgl. ihrer Wirkung auf das Lichtraumprofil untersucht werden müssen. Nach der Aufnahme des Leitungsbestandes und Darstellung dieser Leitungen in Plänen seien Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen, die aufgrund der fachspezifischen Zusammenhänge umfangreiche Abstimmungen mit den verschiedenen Energieunternehmen erfordern. Mit dem Abschluss der Leistungsphasen 1 und 2 der Planung wird daher aus heutiger Sicht nicht vor Anfang September 2012 zu rechnen sein. 8. Für wann ist die Neuausschreibung der Hochrheinbahn geplant und auf welcher Grundlage soll sie erfolgen? Das Vergabeverfahren für das Netz 10 (Hochrhein) wird derzeit vorbereitet und ist für das Jahr 2012 vorgesehen. Da die betroffenen Strecken teilweise auf Schweizerischem Gebiet verlaufen, prüft die Landesregierung, wie und mit welchem Vergabeverfahren den besonderen verkehrlichen Verhältnissen am bes - ten Rechnung getragen werden kann. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur