Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1072 21. 12. 2011 1Eingegangen: 21. 12. 2011 / Ausgegeben: 13. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche inhaltlichen Ergebnisse hat im Einzelnen der sogenannte „Fakten - check“ zur Zweiten Rheinbrücke in Karlsruhe ergeben? 2. Wie viele Personen sind bzw. waren an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des „Faktenchecks“ beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Honorarkräften , Kräften, die einen besonderen Arbeitsvertrag dafür erhielten, dafür abgestellten bzw. damit befassten Mitarbeitern der Verwaltung auf den verschiedenen Ebenen und evtl. Ehrenamtlichen)? 3. Welche Personalkosten sind entsprechend der Antwort auf Frage 2 in diesem Rahmen im Einzelnen entstanden? 4. Welche Sach- bzw. Dienstleistungskosten sind darüber hinaus entstanden bzw. faktisch übernommen worden, insbesondere durch die öffentliche Hand (z. B. Raumnutzung, Gerätenutzung etc.)? 5. Welche Notwendigkeit ergibt sich aus ihrer Sicht, ein Verfahren wie den „Faktencheck“ durchzuführen, das parallel zu einem bereits bestehenden Verfahren , nämlich den Anhörungs- und Beteiligungsverfahren des Planungsrechts , vonstattengeht? 6. Sollen Veranstaltungen wie der „Faktencheck“ in Zukunft bei allen größeren Projekten zusätzlich zum bestehenden Planungsverfahren durchgeführt werden oder hielte sie es für sinnvoll, anstatt zweier parallel verlaufender Verfahren ein umfassendes Hauptverfahren im Sinne des Planungsrechts mit zeitiger und umfassender Beteiligung der Bürger anzustreben? Kleine Anfrage der Abg. Katrin Schütz CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur „Faktencheck“ zum Thema „Zweite Rheinbrücke“: hoher Aufwand, geringer Nutzen? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1072 2 7. Beabsichtigt sie eine Bundesratsinitiative zur entsprechenden Anpassung des Planungsrechts und wenn ja, wann? 8. Im Falle einer positiven Antwort auf Frage 7: Warum hat sie die von der vor - herigen Landesregierung bereits eingebrachte Initiative in dieser Sache wieder zurückgezogen? 21. 12. 2011 Schütz CDU B e g r ü n d u n g Der sogenannte „Faktencheck“, der in Karlsruhe zur Thematik „Zweite Rheinbrücke “ durchgeführt wurde, stellt ein weder politisch noch planungsrechtlich in irgendeiner Form vorgesehenes oder festgelegtes Verfahren dar. Weder Ziel und Inhalt, Beteiligte und Verfahren sowie Dauer noch Kosten und Kostenübernahme sind geregelt. Gleichzeitig bestehen im gegenwärtigen Planungsrecht umfängliche Anhörungs- und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, die überdies detalliert und sinnvoll geregelt sind. Anstatt eine weitere parallele Beteiligungsform zu schaffen, wäre es bedenkenswert , die gegebenen Verfahren bedarfsgerecht auszubauen bzw. zunächst einmal ebenso publikumswirksam durchzuführen, wie dies mit dem Kunstgebilde „Faktencheck “ geschehen ist. Nun, da der „Faktencheck“ durchgeführt wurde, ist es das Recht der Bürgerinnen und Bürger zu erfahren, welche konkreten Ergebnisse er gezeigt hat und nicht zuletzt, welche Kosten dieses irreguläre Verfahren dem Steuerzahler aufgebürdet hat. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 27. Januar 2012 Nr. 2-3941.5/85 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche inhaltlichen Ergebnisse hat im Einzelnen der sogenannte „Faktencheck “ zur Zweiten Rheinbrücke in Karlsruhe ergeben? Der Faktencheck hat die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Rheinquerung bestätigt. Es wurde dargestellt, dass eine Ertüchtigung der bestehenden Rheinbrücke Maxau auch ohne den Neubau einer zusätzlichen Straßenbrücke möglich ist, dass nicht die bestehende Rheinbrücke, sondern der sogenannte „Pförtner“ den Kapazitätsengpass darstellt und dass bei der derzeitigen Planung für eine 2. Rheinbrücke Optimierungsbedarf besteht. Beim Faktencheck hat sich gezeigt, dass noch zahlreiche Fragen, z. B. hinsichtlich der Ertüchtigung der bestehenden Rheinbrücke Maxau, der Planbegründung und Variantendiskussion im Rechtsverfahren für die 2. Rheinbrücke, der Optimierung der Bestandsachse im Zuge der B 10/„Südtangente“, der Situation am sogenannten „Ölkreuz“, des Umgangs mit den Verkehrsprognosen und der Umsetzung der im Zusammenhang mit der 2. Rheinbrücke vorgesehenen CEF-Maßnahmen, auf- *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1072 zuarbeiten sind. Zur Klärung dieser Fragen wurde eine länderübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die zwischenzeitlich ihre Arbeit aufgenommen hat. Im Rahmen des Faktenchecks wurden zahlreiche Fakten und Unterlagen zusammengetragen . Die entsprechenden Informationen sowie ein Video-Mitschnitt des zweitägigen Faktenchecks sind auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur eingestellt. Die Ergebnisse des Faktenchecks sind so für jedermann/jedefrau einsehbar. 2. Wie viele Personen sind bzw. waren an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des „Faktenchecks“ beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Honorar - kräften, Kräften, die einen besonderen Arbeitsvertrag dafür erhielten, dafür abgestellten bzw. damit befassten Mitarbeitern der Verwaltung auf den verschiedenen Ebenen und evtl. Ehrenamtlichen)? 3. Welche Personalkosten sind entsprechend der Antwort auf Frage 2 in diesem Rahmen im Einzelnen entstanden? 4. Welche Sach- bzw. Dienstleistungskosten sind darüber hinaus entstanden bzw. faktisch übernommen worden, insbesondere durch die öffentliche Hand (z. B. Raumnutzung, Gerätenutzung etc.)? Seit dem 12. Mai 2011 haben insgesamt 25 MitarbeiterInnen des MVI und der nachgeordneten Dienststellen für die Bearbeitung von Einzelaspekten im Zusammenhang mit dem Bau einer 2. Rheinbrücke – wie die Möglichkeiten der Sanierung der bestehenden Brücke, die Frage der auslösenden Momente für den morgendlichen Stau in Richtung Karlsruhe, die Identifikation bestehender Planungsmängel sowie dem Abgleich mit weiteren Themenbereichen wie den ÖPNV und Aspekten eines intelligenten Verkehrsmanagements – sowie mit der Vorbereitung , Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung Faktencheck rund 1.800 Arbeitsstunden aufgewandt, wobei eine exakte Zuordnung der angefallenen Arbeitsstunden zur Veranstaltung „Faktencheck“ einerseits und andererseits zu der unabhängig von der Durchführung des Faktenchecks notwendigen Abarbeitung der eingangs beschriebenen Problemstellungen im Einzelnen nicht möglich ist. Im Zeitraum von 1998 bis 2011 waren beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Schnitt 3 MitarbeiterInnen mit unterschiedlicher zeitlicher Auslastung mit den Planungen befasst. Eine gesamthafte Betrachtung der beschriebenen verkehr - lichen Zusammenhänge und Problemstellungen unterblieb jedoch, was letztlich mitursächlich für die nun durchgeführte gesamthafte Aufarbeitung im Rahmen des Faktenchecks war. Das Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland- Pfalz hat mitgeteilt, dass insgesamt 10 Mitarbeiterinnen im oben genannten Zeitraum ca. 2.100 Arbeitsstunden aufgewandt haben. Im Zusammenhang mit dem Faktencheck sind Sach- und Dienstleistungskosten in Höhe von rund 105.000 Euro entstanden. Hierin enthalten sind Kosten für zehn Honorarkräfte als BeraterInnen oder GutachterInnen sowie drei Personen, die auf Basis eines besonderen Arbeitsvertrages beschäftigt wurden. Die Landesregierung möchte Elemente der Bürgerbeteiligung stärken und ist sich der Tatsache bewusst, dass hierfür Mittel im Rahmen von und begleitend zu Planungsverfahren bereit gestellt werden müssen. Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse im Planungsprozess können jedoch wesentlich dazu beitragen, spätere kostspielige Auseinandersetzungen und Projektverzögerungen zu vermeiden . Die im Zusammenhang mit dem Faktencheck investierten Personal- und Sachmittel sind in diesem Kontext und im Verhältnis zu den auf über 100 Mio. Euro bezifferten Planungs- und Projektkosten für die 2. Rheinbrücke zu sehen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1072 4 5. Welche Notwendigkeit ergibt sich aus ihrer Sicht, ein Verfahren wie den „Faktencheck “ durchzuführen, das parallel zu einem bereits bestehenden Verfahren , nämlich den Anhörungs- und Beteiligungsverfahren des Planungsrechts, vonstattengeht? 6. Sollen Veranstaltungen wie der „Faktencheck“ in Zukunft bei allen größeren Projekten zusätzlich zum bestehenden Planungsverfahren durchgeführt werden oder hielte sie es für sinnvoll, anstatt zweier parallel verlaufender Verfahren ein umfassendes Hauptverfahren im Sinne des Planungsrechts mit zeitiger und umfassender Beteiligung der Bürger anzustreben? Grundsätzlich ist die Bürgerbeteiligung Bestandteil eines einheitlichen Planungsverfahrens . Wie dies in größerem Umfang als bisher geleistet werden kann, ohne die Verfahren zu verzögern, ist Gegenstand der Überlegungen zur Überarbeitung des Planungsrechts sowie der Erarbeitung des Leitfadens für eine neue Planungsund Beteiligungskultur. Diese Themen werden ressortübergreifend im Kabinettsausschuss für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung behandelt. Nach derzeitigem Stand wird es auch von der Landesregierung für erforderlich gehalten, Beteiligungsverfahren vor der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durchzuführen, um dem Vorhabenträger und der Planfeststellungsbehörde die Gelegenheit zu geben, auf sachdienliche und konfliktvermeidende Anregungen flexibel reagieren zu können. Das Planfeststellungsverfahren für die 2. Rheinbrücke war vor dem Regierungswechsel eingeleitet worden, ohne dass im Vorfeld bestehende Konflikte, vor allem mit der Stadt Karlsruhe, ausgeräumt worden waren. Mit der Durchführung des Faktenchecks ist die Landesregierung einer von allen Fraktionen im Karls - ruher Gemeinderat getragenen Forderung nachgekommen. Ungeachtet dessen handelte es sich bei dem „Faktencheck“ in Karlsruhe nicht um ein „Parallelverfahren“, sondern die Veranstaltung in Karlsruhe sollte Transparenz über den der bisherigen Planung und dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt schaffen. Insofern war der „Faktencheck“ ein über die Anforderungen des Planfeststellungsverfahrens hinausgehendes Informations - angebot für Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Kommunen, Regionalverbände , Verbände und Interessengemeinschaften. Insbesondere die zusammenhängende Darstellung der Verfahren und Erkenntnisse auf baden-württembergischer und rheinland-pfälzischer Seite hätte durch zwei isolierte Planfeststellungsverfahren in den jeweiligen Ländern nicht geleistet werden können. 7. Beabsichtigt sie eine Bundesratsinitiative zur entsprechenden Anpassung des Planungsrechts und wenn ja, wann? 8. Im Falle einer positiven Antwort auf Frage 7: Warum hat sie die von der vorherigen Landesregierung bereits eingebrachte Initiative in dieser Sache wieder zurückgezogen? Die Bundesratsinitiative der vorherigen Landesregierung wurde nicht zurückgezogen , sondern deren Behandlung wurde im Bundesrat lediglich vertagt. Die Vertagung wurde insbesondere damit begründet, dass der Bund das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz , in dem das Planfeststellungsverfahren geregelt ist, novelliert und einen überarbeiteten Gesetzentwurf angekündigt hatte. Dieser vom Bund überarbeitete Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbetei - ligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) liegt nun zur Stellungnahme vor. Für die Entscheidung über eine neue Bundesrats - initiative oder eine Wiederanrufung der vertagten Initiative wird zunächst geprüft, welche Änderungen im Gesetzentwurf vorgesehen sind. Dr. Splett Staatssekretärin