Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1144 18. 01. 2012 1Eingegangen: 18. 01. 2012 / Ausgegeben: 15. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie die verkehrliche Situation im Bereich der L 1141/L 1180/ K 1659 Kreuzung „Schillerhöhe“ in Gerlingen? 2. Wie ist der Stand der Planung zur Anlage eines von Gemeinderat, Verwaltung der Stadt Gerlingen und den anwohnenden Bürgerinnen und Bürgern schon seit langem geforderten Kreisverkehrsplatzes an der als Unfallschwerpunkt ausgewiesenen Kreuzung „Schillerhöhe“? 3. Wie beurteilt sie den diesbezüglichen Plan des Regierungspräsidiums Stuttgart unter dem Projektstrukturplan(PSP)-Element V 2140. L 1141 .A04 (mit Nennung des Entstehungsdatums des Planes)? 4. Welcher zeitliche Rahmen ist für das Planfeststellungsverfahren vorgesehen? 5. Welche verkehrlichen Vor- und Nachteile erwartet sie von der Umsetzung des Planes unter dem PSP-Element V 2140. L 1141 .A04? 6. Welche Kosten erwartet sie durch die Umsetzung des oben genannten Planes? 7. Wie soll eine von der Polizeidirektion Ludwigsburg bei einem Ortstermin mit der Unfallkommission als Übergangslösung vorgeschlagene provisorische Signalisierung bis zur Anlage eines Kreisverkehrsplatzes an der benannten Kreuzung aussehen? 8. Welche verkehrlichen Vor- und Nachteile erwartet sie durch eine solche provisorische Signalisierung? 9. Wie werden der Gemeinderat, die Verwaltung der Stadt Gerlingen sowie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in die Planungen eingebunden? 10. Welche Kosten erwartet sie durch die Errichtung und den Betrieb einer solchen provisorischen Signalisierung der Kreuzung Schillerhöhe? 16. 01. 2012 Epple CDU Kleine Anfrage des Abg. Konrad Epple CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur L 1141/L 1180/K 1659 Kreuzung „Schillerhöhe“ in Gerlingen – Anlage eines Kreisverkehrsplatzes Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1144 2 B e g r ü n d u n g Die Kreuzung „Schillerhöhe“ in Gerlingen am Schnittpunkt der L 1141, L 1180 und der K 1659 ist seit Jahren ein ausgewiesener Unfallschwerpunkt. Deshalb muss schnellstmöglich eine geeignete Lösung umgesetzt werden, um diese Gefahrenstelle zu entschärfen. Aus diesem Grund fordern Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Gerlingen die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes an dieser unfallträchtigen Kreuzung. Denn namhafte Gutachter belegen, dass mit einem Kreisverkehr die kritischen Beziehungen vieler Ein- und Ausmündungen am sichersten aufgenommen und fließend abgewickelt werden könnten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Februar 2012 Nr. 24-39-L1141/36 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt sie die verkehrliche Situation im Bereich der L 1141/L 1180/ K 1659 Kreuzung „Schillerhöhe“ in Gerlingen? Der Knotenpunkt „Schillerhöhe“ ist ein Unfallschwerpunkt. Er liegt für die Haupt- und Nebenrichtung im Bereich einer Kuppe. Insbesondere von Gerlingen, von Stuttgart und von Leonberg kommend ist der Knotenpunkt von weitem nur schwer erkennbar und wird von den Verkehrsteilnehmer/-innen erst spät wahrgenommen . Die Sicht auf die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge ist aus den Nebenrichtungen nur bedingt vorhanden. Die zweistreifige Abfahrt der L 1180 verleitet darüber hinaus zum schnellen Fahren und vermittelt den optischen Eindruck, die Straße führe außerhalb bebauter Gebiete weiter. Die Kombination dieser verkehrlichen Gegebenheiten schränkt die Verkehrssicherheit des Knotenpunktes merklich ein. 2. Wie ist der Stand der Planung zur Anlage eines von Gemeinderat, Verwaltung der Stadt Gerlingen und den anwohnenden Bürgerinnen und Bürgern schon seit langem geforderten Kreisverkehrsplatzes an der als Unfallschwerpunkt aus gewiesenen Kreuzung „Schillerhöhe“? Derzeit wird die Ausführungsplanung erstellt. 3. Wie beurteilt sie den diesbezüglichen Plan des Regierungspräsidiums Stuttgart unter dem Projektstrukturplan(PSP)-Element V 2140. L 1141 .A04 (mit Nennung des Entstehungsdatums des Planes)? Die Planung mit dem Aufstellungsdatum 6. August 2009 ist geeignet, die Verkehrsverhältnisse und die Verkehrssicherheit im Knotenpunktbereich L 1141/ L 1180/K 1659 „Schillerhöhe“ zu verbessern. Weiter können durch die Anlage von zusätzlichen Wegen Verbesserungen für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr erreicht werden. 4. Welcher zeitliche Rahmen ist für das Planfeststellungsverfahren vorgesehen? Wegen der Geringfügigkeit des Eingriffes hat das Referat 41 des Regierungspräsidiums Stuttgart am 9. November 2010 die Unwesentlichkeit der Änderungen gemäß § 74 (7) LVwVfG bestätigt. Auf ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts kann daher verzichtet werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1144 5. Welche verkehrlichen Vor- und Nachteile erwartet sie von der Umsetzung des Planes unter dem PSP-Element V 2140. L 1141 .A04? Durch die Umsetzung der Planung ist ein Rückgang der Unfallzahlen am Knotenpunkt „Schillerhöhe“ zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes auch in der Prognose in den Spitzenzeiten mindes - tens ausreichend sein wird. 6. Welche Kosten erwartet sie durch die Umsetzung des oben genannten Planes? Die Baukosten für den Umbau des bestehenden Knotenpunkts zu einem Kreisverkehrsplatz betragen voraussichtlich ca. 0,8 Mio. Euro. Kostenträger der Baumaßnahme ist das Land Baden-Württemberg. 7. Wie soll eine von der Polizeidirektion Ludwigsburg bei einem Ortstermin mit der Unfallkommission als Übergangslösung vorgeschlagene provisorische Signalisierung bis zur Anlage eines Kreisverkehrsplatzes an der benannten Kreuzung aussehen? Die auf den Knotenpunkt „Schillerhöhe“ zufahrenden Verkehrsströme sollen teilweise mit Signalgebern versehen werden. Signalisiert werden soll – der von der L 1141 (Panoramastraße) aus Richtung Gerlingen her kommende geradeaus fahrende und linksabbiegende Verkehr, – der geradeaus fahrende Verkehr in die L 1141 (Panoramastraße) und der linksabbiegende Verkehr in die L 1141 (Solitudestraße), – der geradeaus fahrende Verkehr sowie der linkseinbiegende Verkehr in die L 1141 (Panoramastraße) und – der von der K 1659 (Solitudestraße) aus Richtung Solitude kommende Verkehr für alle drei Fahrtrichtungen. Frei abbiegen soll – der rechtsabbiegende Verkehr in die L 1141 (Solitudestraße), – der von der L 1180 aus Richtung Stuttgart kommende Verkehr nach rechts in die K 1659 (Solitudestraße) und – der Verkehr aus der L 1141 (Solitudestraße) soll frei nach rechts auf die L 1180 in Richtung Leonberg einbiegen können. 8. Welche verkehrlichen Vor- und Nachteile erwartet sie durch eine solche provisorische Signalisierung? Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit ist zu erwarten. Die Signalisierung wirkt sich voraussichtlich nachteilig auf die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes aus. Derzeit wird die Machbarkeit einer provisorischen, verkehrsabhängigen Licht - signalanlage geprüft. 9. Wie werden der Gemeinderat, die Verwaltung der Stadt Gerlingen sowie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in die Planungen eingebunden? Alle Planungsschritte werden mit der Stadt Gerlingen abgestimmt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1144 4 10. Welche Kosten erwartet sie durch die Errichtung und den Betrieb einer solchen provisorischen Signalisierung der Kreuzung Schillerhöhe? Die ermittelten Kosten für eine provisorische Lichtsignalanlage belaufen sich auf circa 17.000,– Euro. Die Kosten für die Vorhaltung der Anlage betragen zusätzlich circa 20.000,– Euro pro Jahr. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur