Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1157 23. 01. 2012 1Eingegangen: 23. 01. 2012 / Ausgegeben: 22. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Städte und Gemeinden haben bisher im laufenden Verfahren Stellung - nahmen zum geplanten Ausbau der A 8 im Enztal eingereicht? 2. In welchem Umfang wurden die Interessen der Gemeinde Kieselbronn bisher in die Planungen für den Ausbau einbezogen? 3. Wie wurden die Werte für das prognostizierte Verkehrsaufkommen im Jahr 2025 auf der A 8 nahe Kieselbronn ermittelt? 4. Trifft es zu, dass bereits an einem Werktag im November 2011 die Zahl der schweren Lastwagen fast den Prognosewert für 2025 erreichte? 5. Ist sie gegebenenfalls bereit dazu, die Verkehrsprognose für 2025 abermals zu überprüfen? 6. Setzt sie sich für einen verstärkten Schutz der Gemeinde Kieselbronn vor dem infolge des Ausbaus zu erwartenden Verkehrslärm ein? 7. Setzt sie sich konkret für eine Erhöhung und Verlängerung der schallmindernden Anlagen entlang der Autobahn ein? 8. Setzt sie sich für eine Absenkung der Steigung der Autobahn im für Kieselbronn relevanten Bereich auf unter fünf Prozent ein? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Lärm- und Luftschutz im Zuge des Ausbaus der A 8 im Enztal Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1157 2 9. Setzt sie sich für eine Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung ein? 10. Setzt sie sich für eine ergänzende Luftschadstofferhebung unmittelbar in Kieselbronn ein? 20. 01. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Februar 2012 Nr. 2-39.-A8PF-Heims/54 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Städte und Gemeinden haben bisher im laufenden Verfahren Stellung - nahmen zum geplanten Ausbau der A 8 im Enztal eingereicht? Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Maßnahme „A 8, Sechsstreifiger Ausbau zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Süd und Pforzheim-Nord“ haben die Stadt Pforzheim, die Gemeinde Kieselbronn und die Gemeinde Niefern -Öschelbronn schriftlich Stellung genommen. 2. In welchem Umfang wurden die Interessen der Gemeinde Kieselbronn bisher in die Planungen für den Ausbau einbezogen? Im planerischen Abwägungsprozess wurden alle planfeststellungsrelevanten Interessen der Gemeinde Kieselbronn – wie beispielsweise die Anordnung von Lärm - schutzmaßnahmen – berücksichtigt. 3. Wie wurden die Werte für das prognostizierte Verkehrsaufkommen im Jahr 2025 auf der A 8 nahe Kieselbronn ermittelt? In der im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens offengelegten Verkehrsuntersuchung wurde aufbauend auf einer Verkehrsanalyse aus dem Jahre 2010 eine Verkehrsaufkommensprognose für das Prognosejahr 2025 erstellt. Für die Verkehrsanalyse wurden die Daten der automatischen Dauerzählstelle „Pforzheim-Ost“ des Landes Baden-Württemberg ausgewertet sowie ergänzende Verkehrserhebungen an allen Anschlussstellen zwischen den Anschlussstellen Karlsbad und Heimsheim durchgeführt. Für die großräumigen Ausbauwirkungen wurden die Gesamtverkehrsprognose 2025 sowie die Verkehrsumlegungsberechnungen verwendet, die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen für die Bundesverkehrswegeplanung (BVWP) erstellt wurden. Hierauf aufbauend wurden im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zur Erstellung der Prognose der kleinräumige Nahverkehr innerhalb des Enzkreises und des Stadtkreises Pforzheim sowie das Verknüpfungsaufkommen der Anschlussstellen ermittelt. Grundlage hierfür waren die ebenfalls im Auftrag des Bundesministeriums erstellten Verflechtungsmatrizen für den Prognosehorizont 2025 sowie vorliegende kleinräumige Verkehrs - untersuchungen im Planungsbereich. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1157 4. Trifft es zu, dass bereits an einem Werktag im November 2011 die Zahl der schweren Lastwagen fast den Prognosewert für 2025 erreichte? Die Verkehrsuntersuchung prognostiziert im betrachteten Abschnitt der Dauerzählstelle für das Jahr 2025 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des Schwerverkehrs (> 3,5 to) von 18.200 Fahrzeuge/24 h für alle Wochentage. Dies entspricht umgerechnet rd. 22.100 Fahrzeuge/24 h an Werktagen. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des Schwerverkehrs (> 3,5 to) betrug im November 2011 an der Dauerzählstelle „Pforzheim-Ost“ rd. 17.870 Fahrzeuge /24 h an Werktagen. Es trifft also nicht zu, dass bereits an einem Werktag im November 2011 die Zahl der schweren Lastwagen fast den Prognosewert für 2025 erreicht hat. 5. Ist sie gegebenenfalls bereit dazu, die Verkehrsprognose für 2025 abermals zu überprüfen? Es besteht derzeit kein Anlass, die genannte Verkehrsprognose zu überprüfen. 6. Setzt sie sich für einen verstärkten Schutz der Gemeinde Kieselbronn vor dem infolge des Ausbaus zu erwartenden Verkehrslärm ein? Derzeit sind die Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV an mehreren Gebäuden in Kieselbronn ganztägig überschritten. Für den Prognosefall 2025 mit Ausbau der A 8 werden in Kieselbronn dann lediglich nur noch bei zwei Gebäuden die Nachtgrenzwerte überschritten. Die Taggrenzwerte werden dagegen künftig an allen Gebäuden eingehalten sein. Durch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen wird sich für Kieselbronn eine Verbesserung gegenüber der bestehenden Situation um bis zu –7,5 dB(A) tags und –7,9 dB(A) nachts für die der A 8 am nächsten gelegenen Gebäude ergeben. 7. Setzt sie sich konkret für eine Erhöhung und Verlängerung der schallmindernden Anlagen entlang der Autobahn ein? Die Landesregierung nutzt grundsätzlich die vorhandenen Möglichkeiten im Sinne des Lärmschutzes für die Betroffenen. Hierbei sind allerdings rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu beachten. Im konkreten Fall wären durch eine Ausweitung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte an den zwei betroffenen Gebäuden aus umweltfachlichen und wirtschaftlichen Gründen im Planfeststellungsverfahren unverhältnismäßig starke Konflikte und Kosten entstanden, die der Bund auch nicht bereit ist, zu übernehmen. Daher werden zur Einhaltung der Nachtgrenzwerte an den beiden Gebäuden passive Lärmschutzmaßnahmen für sinnvoll erachtet. 8. Setzt sie sich für eine Absenkung der Steigung der Autobahn im für Kieselbronn relevanten Bereich auf unter fünf Prozent ein? Die Längsneigung der bestehenden Autobahn beträgt im Bereich von der Anschlussstelle Pforzheim-Ost in Richtung Kieselbronn bis zu 7 %. Mit der derzeitig offengelegten Planung wurde eine Lösung gefunden, mit der diese Längsneigung auf Werte zwischen 5 % und 5,75 % abgesenkt werden kann. Vor dem Hintergrund der gegebenen topographischen Zwänge ist eine noch weitergehende Verminderung der Längsneigung im laufenden Planfeststellungsverfahren in diesem Bereich nicht vorgesehen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1157 4 9. Setzt sie sich für eine Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung ein? Es liegen keine Anhaltspunkte für die Erfordernis einer Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung vor. 10. Setzt sie sich für eine ergänzende Luftschadstofferhebung unmittelbar in Kieselbronn ein? Es liegen keine Anhaltspunkte für die Erfordernis einer ergänzenden Luftschadstofferhebung vor. Die Planfeststellungsunterlagen beinhalten u. a. ein Luftschadstoffgutachten. Entsprechend diesem Gutachten werden in Kieselbronn weder derzeit noch im Prognosejahr 2025 die Grenzwerte für die Jahresmittelwerte der maßgebenden Schadstoffe (NO2, PM10 und PM2,5) überschritten. In Kieselbronn werden sich für den Prognosefall 2025 durchweg geringere Immissionen als für den Analysefall 2010 ergeben. Dr. Splett Staatssekretärin