Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1158 23. 01. 2012 1Eingegangen: 23. 01. 2012 / Ausgegeben: 15. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich das Aufkommen an Zweitwohnungssteuer in den einzelnen Universitätsstädten des Landes in den letzten Jahren entwickelt? 2. Wie viele Studenten haben im gleichen Zeitraum ihren Hauptwohnsitz in die einzelnen Universitätsstädte verlegt, um der Zweitwohnungssteuer zu entgehen? 3. Welche Einnahmeverluste im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sind den Gemeinden im ländlichen Raum dadurch entstanden, dass Studenten ihren Hauptwohnsitz an den Studienort verlegten? 4. Auf welchem Weg will sie den Einnahmeverlust ausgleichen, der den Gemeinden im ländlichen Raum dadurch entsteht, dass Studenten ihren Hauptwohnsitz ummelden, um der Zweitwohnungssteuer zu entgehen? 18. 01. 2012 Rombach CDU B e g r ü n d u n g Mit der Möglichkeit, von Studierenden eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, wurde den Universitätsstädten die Möglichkeit eröffnet, finanzielle Mittel zur Finanzierung der erhöhten Infrastrukturaufwendungen zu erschließen. Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Auswirkungen der Zweitwohnungssteuer in Universitäts - städten auf Bevölkerungsentwicklung und Finanzausgleich in ländlichen Kommunen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1158 2 Für die Herkunftsgemeinden hatte dies keine finanziellen Folgen, da die Studenten häufig ihren Hauptwohnsitz in der Herkunftsgemeinde behielten und dort im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt wurden. Dieser persönlichen finanziellen Belastung durch die Zweitwohnungssteuer weichen viele Studenten aus, indem sie den Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen. Für die Universitätsstädte bleibt das finanzielle Ergebnis das Gleiche, da diese Studenten nun am Studienort im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs angerechnet werden. Die finanziellen Folgen der Erhebung der Zweitwohnungssteuer in den Universitätsstädten tragen damit alleine die Herkunftsgemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Obwohl sich praktisch nichts ändert – viele Studenten behalten faktisch einen Wohnsitz in der Herkunftsgemeinde, z. B. bei ihren Eltern , bei und die kommunale Infrastruktur in diesen Gemeinden muss sie daher weiter berücksichtigen – werden diese Studenten in den Herkunftsgemeinden nicht mehr als Einwohner im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt . Die Herkunftsgemeinden tragen damit indirekt zur Finanzierung der Universitätsstädte bei. A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. Februar 2012 Nr. 2-2274.3/51 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich das Aufkommen an Zweitwohnungssteuer in den einzelnen Universtitätsstädten des Landes in den letzten Jahren entwickelt? Zu 1.: Dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft liegen folgende Zahlen aus der kommunalen Jahresrechungstatistik vor: Die Werte des Jahres 2010 sind vorläufig, da die Erhebung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Landhauptstadt Stuttgart seit 1. Januar 2011 und die Universitätsstadt Freiburg seit 1. Januar 2012 Zweitwohnungs - steuer erheben. Ort 2006 2007 2008 2009 2010 in Euro Stuttgart - - - - - Karlsruhe - - - - - Heidelberg 95.520 151.464 104.740 98.622 109.966 Mannheim - - - - - Freiburg - - - - - Konstanz 474.409 514.799 553.947 599.332 759.951 Tübingen - - - 25.148 180.272 Ulm - - - - - 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1158 2. Wie viele Studenten haben im gleichen Zeitraum ihren Hauptwohnsitz in die einzelnen Universitätsstädte verlegt, um der Zweitwohnungssteuer zu entgehen? 3. Welche Einnahmeverluste im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sind den Gemeinden im ländlichen Raum dadurch entstanden, dass Studenten ihren Hauptwohnsitz an den Studienort verlegten? Zu 2. und 3.: Die Zahl der Studenten, die ihren Hauptwohnsitz in eine Universitätsstadt verlegt haben, wird statistisch nicht erfasst. Deshalb können die dadurch entstehenden Einnahmeverluste nicht beziffert werden. 4. Auf welchem Weg will sie den Einnahmeverlust ausgleichen, der den Gemeinden im ländlichen Raum dadurch entsteht, dass Studenten ihren Hauptwohnsitz ummelden, um der Zweitwohnungssteuer zu entgehen? Zu 4.: Die Einwohnerzahl einer Gemeinde ist eine wesentliche Bemessungsgrundlage für die Verteilung der Finanzzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG). Dem Finanzausgleich liegen die Einwohnerzahlen zugrunde, die das Statistische Landesamt auf der Basis des geltenden Melderechts ermittelt (§ 30 FAG). Hat ein Einwohner mehrere Wohnsitze, so ist der Hauptwohnsitz maßgeblich. Das Meldegesetz bestimmt in § 17, dass alleinstehende Personen mit mehreren Wohnsitzen dort ihren Hauptwohnsitz haben, wo sie sich vorwiegend aufhalten. Ob sich ein Student vorwiegend in seiner Heimatgemeinde oder am Studienort aufhält, bestimmt sich nach der tatsächlichen Nutzung der beiden Wohnungen. Ein Student, der sich vorwiegend in seiner Heimatgemeinde aufhält, kann nicht den Studienort zum Hauptwohnsitz erklären. Es besteht deshalb kein Ermessen, sich in der Gemeinde seiner Wahl mit Haupt- oder Nebenwohnsitz anzumelden. Da das Melderecht den Hauptwohnsitz allein nach objektiven Kriterien bestimmt, besteht keine Veranlassung, Einnahmeverluste auszugleichen, die dadurch ent - stehen, dass eine Person den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen von einem Ort in einen anderen Ort verlegt. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft