Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1163 25. 01. 2012 1Eingegangen: 25. 01. 2012 / Ausgegeben: 22. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Straßenabschnitte, die Ortsteile von Kommunen des Enzkreises mit Nachbargemeinden in anderen Kreisen verbinden, sind derzeit sanierungsbedürftig ? 2. Setzt sie sich für eine zeitnahe Sanierung der Landesstraße L 1131 zwischen Illingen-Schützingen und Vaihingen-Gündelbach ein? 3. Stehen ihr im Jahr 2012 ausreichende Mittel für eine Sanierung der L 1131 zwischen Illingen-Schützingen und Vaihingen-Gündelbach zur Verfügung? 4. Sind aufgrund des unmittelbar an der L 1131 zwischen Illingen-Schützingen und Vaihingen-Gündelbach gelegenen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebietes Ver - zögerungen oder Hindernisse für eine zeitnahe Sanierung zu erwarten? 5. Wann ist mit dem Bau und der Fertigstellung der sogenannten West-Tangente, die Illingen-Schützingen unmittelbar mit der B 35 verbinden soll, zu rechnen? 6. Setzt sie sich für eine zeitnahe Sanierung des Belags der B 35 zwischen Knittlingen und Bretten ein? 7. Wann sind entsprechende Maßnahmen zu erwarten? 25. 01. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Straßensanierungen an den Grenzen des Enzkreises Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1163 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Februar 2012 Nr. 2-3945.40/136 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Straßenabschnitte, die Ortsteile von Kommunen des Enzkreises mit Nachbargemeinden in anderen Kreisen verbinden, sind derzeit sanierungsbedürftig ? Nachfolgend aufgeführte Abschnitte von Bundes- und Landesstraßen wurden bei der letzten Zustandserfassung und -bewertung als „sehr schlecht“ bewertet. Dies bedeutet, dass nach einer ingenieurtechnischen Bewertung vor Ort mit entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen zu rechnen ist. ‒ B 35, zwischen Knittlingen und Bretten ‒ B 10, zwischen Illingen und Vaihingen ‒ L 573, zwischen Neuhausen und Bad Liebenzell-Unterhaugstett ‒ L 1125, VKP B 10 bis Kreisgrenze zu Kleinglattbach ‒ L 1125, zwischen Großglattbach bis Kreisgrenze zu Vaihingen ‒ L 1131, zwischen Illingen-Schützingen und Vaihingen-Gündelbach ‒ L 1135, zwischen Wiernsheim-Iptingen und Eberdingen-Nussdorf ‒ L 1179, zwischen Heimsheim und Rutesheim (Teilabschnitt vor der Kreis grenze) ‒ L 1179, zwischen Heimsheim und Weil der Stadt-Hausen 2. Setzt sie sich für eine zeitnahe Sanierung der Landesstraße L 1131 zwischen Illingen-Schützingen und Vaihingen-Gündelbach ein? Der Ausbau der Landesstraße 1131 im Abschnitt zwischen der Ortsdurchfahrt Schützingen und der Kreisgrenze zum Landkreis Ludwigsburg ist im Vordring - lichen Bedarf des Generalverkehrsplans 1995 des Landes mit geschätzten Kosten in Höhe von 2 Mio. Euro enthalten. Aufgrund des sehr schlechten Zustandes sowohl der Fahrbahn als auch der angrenzenden Stützmauern, der unzureichenden Fahrbahnbreite sowie deutlich gestiegener Anforderungen an die Trassierung (ins besondere Kurvenradien, Sichtverhältnisse, Entwässerung) wird eine Sanierung nur in Kombination mit einem Ausbau für sinnvoll gehalten. Derzeit wird die Planung mit der Gemeinde Illingen und den anderen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. 3. Stehen ihr im Jahr 2012 ausreichende Mittel für eine Sanierung der L 1131 zwischen Illingen-Schützingen und Vaihingen-Gündelbach zur Verfügung? Auf der Grundlage des Generalverkehrsplan 2010 und den Festlegungen des Koalitionsvertrages wird derzeit ein Maßnahmenplan erstellt, in dem auch die künftigen Projekte des Landesstraßenbaus aufgeführt sind. Alle für den Maßnahmenplan angemeldeten Ausbaumaßnahmen, so auch der Streckenabschnitt der L 1131 zwischen Schützingen und Gündelbach, werden derzeit anhand landesweit einheitlicher Kriterien untersucht und einschließlich der zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten bewertet und priorisiert. Die Vorlage des Maßnahmenplans ist zur Jahresmitte 2012 geplant. Erst danach ist eine konkrete Aussage über die Umsetzung einzelner Projekte möglich. Weitere Voraussetzung für eine Realisierung ist das Vorliegen des Baurechts. Der Vorentwurf ist noch in Abstimmung mit der Gemeinde Illingen. Davon hängt auch ab, ob für die Erlangung des Baurechts ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Sofern ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss, ist dafür ein Zeitraum von rund zwei Jahren anzusetzen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1163 4. Sind aufgrund des unmittelbar an der L 1131 zwischen Illingen-Schützingen und Vaihingen-Gündelbach gelegenen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebietes Verzögerungen oder Hindernisse für eine zeitnahe Sanierung zu erwarten? Bei der Ausbauplanung für die L 1131 wurde darauf geachtet, Eingriffe in Flächen des FFH-Gebietes „Stromberg“ sowie in besonders geschützte Biotope nach § 32 NatSchG soweit möglich zu minimieren oder zu vermeiden. Die Ende 2011 erstellte FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die durch den Ausbau der L 1131 verursachten Beeinträchtigungen auch unter Berücksichtigung aller neben dem geplanten Ausbau der L 1131 bekannten Beeinträchtigungen und Maßnahmen im FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet „Stromberg“ als nicht erheblich zu bewerten sind. Verzögerungen oder Hindernisse für die Straßensanierung sind unter diesem Aspekt daher nicht zu erwarten. 5. Wann ist mit dem Bau und der Fertigstellung der sogenannten West-Tangente, die Illingen-Schützingen unmittelbar mit der B 35 verbinden soll, zu rechnen? Das Kreisstraßenbauprojekt einer West-Tangente von Illingen befindet sich derzeit in der Planung. Die Maßnahme ist im Programm der Straßenbauvorhaben an Kreis straßen des Enzkreises mit dem Ziel einer Realisierung ab dem Jahr 2013 ent halten. Ein verbindlicher Termin für einen Baubeginn und die Fertigstellung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Für die große Anzahl der im LGVFG-Programm befindlichen kommunalen Stra - ßenbauvorhaben stehen nur begrenzt Haushaltsmittel zur Verfügung. Daher ist es derzeit nicht möglich, neue Maßnahmen in das LGVFG-Programm aufzunehmen. 6. Setzt sie sich für eine zeitnahe Sanierung des Belags der B 35 zwischen Knittlingen und Bretten ein? 7. Wann sind entsprechende Maßnahmen zu erwarten? Die Erneuerung des Fahrbahnbelags der B 35 zwischen Knittlingen und Bretten ist unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel für dieses Jahr eingeplant. Dr. Splett Staatssekretärin