Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1165 26. 01. 2012 1Eingegangen: 26. 01. 2012 / Ausgegeben: 24. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst sie der Baumaßnahme B 14 Weilertor Schwäbisch Hall aus verkehrlicher und städtebaulicher Sicht bei? 2. Wie weit ist der Stand der Planungen und der einzelnen Genehmigungen für die Umsetzung und den Baubeginn der Maßnahme? 3. Trifft es zu, dass das Bundesverkehrsministerium für dieses Projekt eine Gesamtinvestitionssumme von 34 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat? 4. Welche Vorbereitungen sind für einen Baubeginn und die Umsetzung der Maßnahme noch erforderlich? 5. Bis wann kann mit dem Spatenstich und dem Abschluss der Maßnahme gerechnet werden? 26. 01. 2012 Dr. Bullinger FDP/DVP B e g r ü n d u n g Das fehlende Teilstück beim Ausbau B 14 (Weilertortunnel) ist aus verkehrlicher und städtebaulicher Sicht für die Weiterentwicklung der Stadt Schwäbisch Hall von großer Bedeutung. Eine Umsetzung scheiterte bisher angeblich an vom Bund nicht zur Verfügung gestellten Mitteln. Bei einem Vor-Ort-Besuch des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Jan Mücke (FDP) im letzten Jahr wurde Prüfung und Mittelzusage in Aussicht gestellt. (Vgl. hierzu auch Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage – Drucksache 14/7192) Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Stand von Planung, Finanzierung und Baubeginn der Baumaßnahme B 14 Weilertor Schwäbisch Hall Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1165 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. Februar 2012 Nr. 24-39-B 14 OD/1/30 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung misst sie der Baumaßnahme B 14 Weilertor Schwäbisch Hall aus verkehrlicher und städtebaulicher Sicht bei? Die Realisierung des Weilertunnels ist für die Verkehrsentlastung von Schwäbisch Hall und die sich daraus ergebende Möglichkeit einer flächenhaften Stadtentwicklung auf den freiwerdenden Flächen von großer Bedeutung. Die volle Verkehrswirksamkeit kann nur mit dem Bau des Weilertunnels erreicht werden. 2. Wie weit ist der Stand der Planungen und der einzelnen Genehmigungen für die Umsetzung und den Baubeginn der Maßnahme? Die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau wurden von der Stadt Schwäbisch Hall über ein Bebauungsplanverfahren geschaffen. Ein wasserrechtliches Verfahren für den verbleibenden Abschnitt ist noch von der Stadt durchzuführen. Als Grundlage hierzu liegt ein aktuell erstelltes geologisches Gutachten vor. Der Bund hatte den Gesehenvermerk für den vierstreifigen Ausbau im März 1997 erteilt . Der Planungsentwurf – sogenannter RAB-Ing-Entwurf – für das Tunnelbauwerk „Weilertunnel“ erhielt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im März 2009 den Gesehenvermerk. Für die betriebstechnische Ausstattung ist noch ein separater RAB-Ing-Entwurf aufzustellen und dem Bund zur Erteilung des Gesehenvermerks zuzusenden 3. Trifft es zu, dass das Bundesverkehrsministerium für dieses Projekt eine Gesamtinvestitionssumme von 34 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat? Nein. Bei den mit den Konjunkturprogrammen des Bundes bekannt gegebenen Neubeginnen wurde das Projekt nicht berücksichtigt. Eine kurzfristige Finanzierungsperspektive ist derzeit nicht erkennbar. Die Projektkosten werden derzeit aktualisiert . Von Seiten des Bundes wurden für Teilbaumaßnahmen bereits rd. 5 Mio. Euro investiert. 4. Welche Vorbereitungen sind für einen Baubeginn und die Umsetzung der Maßnahme noch erforderlich? Nach Abschluss des Wasserrechtsverfahrens sowie der Erteilung der Gesehenvermerke des Bundes für den RAB-Ing-Entwurf und die Kostenfortschreibung, sind die Ausführungsplanung und die Ausschreibung erforderlich. 5. Bis wann kann mit dem Spatenstich und dem Abschluss der Maßnahme gerechnet werden? Derzeit können keine Aussagen bezüglich eines Baubeginns getroffen werden. Die Entscheidung über den Baubeginn trifft allein der Bund. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur