Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1170 27. 01. 2012 1Eingegangen: 27. 01. 2012 / Ausgegeben: 02. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Notwendigkeit und Möglichkeit, in Baden-Württemberg Ausbildungsmöglichkeiten für den Ausbildungsberuf zum „Technischen Assis - tenten für regenerative Energietechnik und Energiemanagement“ anzubieten? 2. Wird sie Gespräche mit den Kammern führen, um sich für eine Einführung des Ausbildungsangebots zum „Technischen Assistenten für regenerative Energietechnik und Energiemanagement“ einzusetzen und dieses Angebot ggf. an den beruflichen Schulen etablieren? 3. In welchem Umfang hält sie ggf. eine Einführung der Ausbildung zum „Technischen Assistenten für regenerative Energietechnik und Energiemanagement“ für sinnvoll? 27. 01. 2012 Lehmann GRÜNE Kleine Anfrage des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Einführung einer Ausbildung zum „Technischen Assistenten für regenerative Energietechnik und Energiemanagement“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1170 2 B e g r ü n d u n g Die erneuerbaren Energien haben in den vergangenen Jahren einen enormen Aufschwung erlebt. Auch in Baden-Württemberg vollzieht sich der wirtschaftliche Strukturwandel zugunsten der Forschung und des Ausbaus erneuerbarer Energien. Im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung festgeschrieben, das „Wachstumsfeld “ erneuerbare Energien und Ressourceneffizienz vorantreiben zu wollen. Auch sieht die Landesregierung: „Für das Handwerk sind der Ausbau der Er - neuerbaren Energien und die energetische Gebäudesanierung eine große Chance.“ Bereits vor einigen Jahren haben die Länder Berlin und Schleswig-Holstein an den beruflichen Schulen das Angebot zum „Technischen Assistenten für regenerative Energietechnik und Energiemanagement“ eingeführt, um einem Fachkräftemangel in diesem Wirtschaftsbereich entgegenzuwirken. Bereits im Juli 2010 hatte der Unterzeichner die damalige Landesregierung auf - gefordert, ein Ausbildungsangebot in diesem Bereich zu schaffen. Leider hat die alte Landesregierung die Möglichkeiten nicht genutzt, Baden-Württemberg im Bereich der Ausbildung in diesem Bereich voranzutreiben. Nach Ansicht des Unterzeichners sollte die grün-rote Landesregierung nun die Chance nutzen, einen innovativen Ausbildungsabschluss auch in Baden-Württemberg voranzutreiben. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. Februar 2012 Nr. 44-6623.21-00/49 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Notwendigkeit und Möglichkeit, in Baden-Württemberg Ausbildungsmöglichkeiten für den Ausbildungsberuf zum „Technischen Assis - tenten für regenerative Energietechnik und Energiemanagement“ anzubieten? 2. Wird sie Gespräche mit den Kammern führen, um sich für eine Einführung des Ausbildungsangebots zum „Technischen Assistenten für regenerative Energietechnik und Energiemanagement“ einzusetzen und dieses Angebot ggf. an den beruflichen Schulen etablieren? 3. In welchem Umfang hält sie ggf. eine Einführung der Ausbildung zum „Technischen Assistenten für regenerative Energietechnik und Energiemanagement“ für sinnvoll? Im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung Ressourceneffizienz als ein Leitmotiv ihres politischen Handelns festgeschrieben. Sie sieht für Baden-Württemberg große Chancen, die Spitzenposition auf den globalen Wachstumsmärkten Umwelttechnologien, Erneuerbare Energien und Ressourceneffizienz zu stärken und weiter auszubauen. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Energiewende nur mit gut ausgebildeten Fachkräften gelingen wird. Die Ausbildung zum „Technischen Assistenten für regenerative Energietechnik und Energiemanagement“ ist eine zweijährige vollzeitschulische Ausbildung an einem technischen Berufskolleg. Durch Zusatzunterricht mit Prüfung kann parallel dazu die Fachhochschulreife erworben werden. Diese Ausbildung kann eine von mehreren Möglichkeiten sein, den notwendigen Fachkräftebedarf zu decken. Vor der Einrichtung eines vollzeitschulischen Ausbildungsganges ist nach § 27 Schulgesetz (SchG) zu prüfen, ob ein öffentliches Bedürfnis dafür besteht. Im Hinblick auf das Primat der dualen Ausbildung, dem sich auch die neue Landes - regierung verpflichtet sieht, fließen in diese Prüfung neben den üblichen schüler- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1170 bezogenen und regionalen Aspekten die Abwägung bildungspolitischer und ressourcenorientierter Aspekte, das Subsidiaritätsprinzip und der nachvollziehbare Fachkräftebedarf ein. Bereits heute sind Themen der regenerativen Energietechnik und des Energie - managements Inhalt von dualen Ausbildungsberufen, wie z. B. dem/der Anlagenmechaniker /Anlagenmechanikerin Sanitär, Heizung, Klima. Die Wirtschaft – insbesondere das Handwerk – hat ebenfalls auf die neuen Anforderungen reagiert und bietet Fortbildungen an, wie zum Beispiel Solateur/in, Gebäudeenergieberater /in, Vertriebstechniker/in für erneuerbare Energien oder zuletzt Fachwirt/in (IHK) für erneuerbare Energien. Gerne ist die Landesregierung bereit, mit der Wirtschaft und den Kammerorganisationen die Einrichtung des Bildungsganges zum „Technischen Assistenten für regenerative Energietechnik und Energiemanagement“ unter den oben genannten Kriterien zu besprechen. In drei Bundesländern (Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz) wird der vollzeitschulische Abschluss „Staatlich geprüfter energietechnischer Assistent“ gemäß Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum Staatlich geprüften technischen Assistenten (Beschluss der Kultusministerkon - ferenz vom 30. September 2011) angeboten. Sofern ein öffentliches Bedürfnis für einen solchen Schulversuch in diesem Bildungsgang in Baden-Württemberg festgestellt wird, kann dieser Bildungsgang nach § 22 SchG eingerichtet werden, wenn ein Schulträger einen entsprechenden Antrag nach § 30 SchG stellt. In die Feststellung des öffentlichen Bedürfnisses wird die Positionierung der Wirtschaft ausdrücklich einbezogen. Diese Einrichtung hätte in Substitution zu erfolgen, sodass die Maßnahme keinen Ausbau der Berufskollegs insgesamt und ebenso keinen zusätzlichen Stellenbedarf auslösen würde. Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport