Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1171 30. 01. 2012 1Eingegangen: 30. 01. 2012 / Ausgegeben: 02. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie begründet sie die laut dem Eckpunktepapier zur Polizeireform geplante Auflösung der 25 Außenstellen der Kriminalpolizei? 2. Ist sie bereit dazu, die Sinnhaftigkeit der geplanten Auflösungen im Einzelfall nochmals zu überprüfen? 3. Wie hoch bewertet sie die Wichtigkeit von Ortskenntnissen für die Arbeit der Kriminalpolizei? 4. Wie bewertet sie die Aussichten für einen Fortbestand der Außenstelle der Kriminalpolizei in Mühlacker? 5. Welche personellen und organisatorischen Auswirkungen erwartet sie im Zuge der geplanten Neuorganisation der Kriminalpolizei für den gesamten Polizeistandort Mühlacker? 27. 01. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Geplante Neuorganisation der Kriminalpolizei Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1171 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. Februar 2012 Nr. 3-0215.3/72/32 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie begründet sie die laut dem Eckpunktepapier zur Polizeireform geplante Auflösung der 25 Außenstellen der Kriminalpolizei? 2. Ist sie bereit dazu, die Sinnhaftigkeit der geplanten Auflösungen im Einzelfall nochmals zu überprüfen? 3. Wie hoch bewertet sie die Wichtigkeit von Ortskenntnissen für die Arbeit der Kriminalpolizei? Zu 1. bis 3.: Die Vorschläge der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ sehen vor, bei den zwölf regionalen Polizeipräsidien zukünftig zentrale Kriminalpolizeidirektionen mit nachgeordneten acht verrichtungszentralisierten Kriminalinspektionen einzurichten. Darüber hinaus können bedarfsabhängig dezentral Kriminalkommissariate als kriminalpolizeiliche Präsenz in der Fläche eingerichtet werden. Dadurch entstehen einerseits leistungsstarke kriminalpolizeiliche Einheiten und andererseits wird die Organisation der Kriminalpolizei auf regionaler Ebene an die Anforderungen einer zukunftsfähigen und personell flexiblen Kriminalitätsbekämpfung angepasst. So bedingen insbesondere immer komplexere Ermittlungen in Fällen der Schwerkriminalität, bei herausragenden Tötungsdelikten sowie, umfangreiche kriminaltechnische Spurensicherungsmaßnahmen einschließlich der DNA-Analytik, der Beweissicherung und Auswertung digitaler Medien oder bei neuen Kriminalitätsphänomenen wie Cyberkriminalität die Bündelung kriminalpolizeilicher Kompetenzen. Diese Straffung der kriminalpolizeilichen Organisation dient der Verbesserung der Schlagkraft spezialisierter kriminalpolizeilicher Ermittlungseinheiten. Aktuell verfügen nur 16 von 37 Polizeidirektionen bzw. -präsidien über insgesamt 25 nachgeordnete Kriminalpolizei-Außenstellen. Die bestehenden Kriminalpolizei -Außenstellen erfüllen derzeit ganz überwiegend nicht die geltenden Rahmenkriterien für die Einrichtung von Organisationseinheiten der Verwaltungsvorschrift über die Organisation des Polizeivollzugsdienstes des Landes Baden- Württemberg vom 29. November 2004. Die uneinheitliche Verteilung der Kriminalpolizei -Außenstellen im Land verdeutlicht, dass professionelle kriminalpolizeiliche Ermittlungen ohne Qualitätsverlust auch im ländlichen Raum gewähr - leistet werden können, auch wenn im jeweiligen Zuständigkeitsbereich keine solchen Organisationseinheiten vorgehalten werden (z. B. bei den Polizeidirek - tionen Biberach, Freudenstadt, Ravensburg, Rottweil, Tauberbischofsheim oder Villingen-Schwenningen). 4. Wie bewertet sie die Aussichten für einen Fortbestand der Außenstelle der Kriminalpolizei in Mühlacker? 5. Welche personellen und organisatorischen Auswirkungen erwartet sie im Zuge der geplanten Neuorganisation der Kriminalpolizei für den gesamten Polizeistandort Mühlacker? Zu 4. und 5.: Nach den vorgeschlagenen Eckpunkten zur künftigen Struktur der Polizei Baden- Württemberg sollen die Kriminalpolizei-Außenstellen grundsätzlich aufgelöst und mit den Kriminalinspektionen bzw. Kriminalkommissariaten der künftigen Kriminalpolizeidirektionen verschmolzen werden. Die Kriminalpolizei-Außenstelle Mühlacker erfüllt die oben genannten Rahmenkriterien (vgl. die Ausführungen zu den Ziffern 1 bis 3) nicht, da beispielsweise die Mindestfahrzeit deutlich weniger als die vorgegebenen 30 Minuten vom Dienstsitz der Kriminalpolizei bei der Polizeidirektion Pforzheim beträgt. Belastbare Aussagen zu den personellen 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1171 und organisatorischen Auswirkungen infolge der geplanten Neuorganisation der Kriminalpolizei für den Polizeistandort Mühlacker sind aufgrund der noch nicht festgelegten geografischen Zuschnitte und Standorte (einschließlich Liegenschaften ) der künftigen Polizeipräsidien derzeit noch nicht möglich. Gall Innenminister