Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1197 03. 02. 2012 1Eingegangen: 03. 02. 2012 / Ausgegeben: 06. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie steht sie zu der Realisierung einer Ortsumfahrung von Reutlingen-Ohmenhausen ? 2. Wie viele Fahrzeuge passieren aufgrund jüngster Verkehrszählungen täglich die Ortsdurchfahrt, getrennt nach Lkw und Pkw? 3. Wie ist der aktuelle Planungsstand, seit wann laufen die Planungen für eine Ortsumfahrung und wann ist voraussichtlich mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen? 4. Gilt auch hier die Aussage von Verkehrsminister Hermann, dass es nur Geld für den Straßenerhalt, aber kein Geld für den Straßenneubau geben soll? 5. Wie steht sie bis zur Realisierung der Umgehungsstraße einer Einrichtung einer durchgängigen Tempo 30-Zone zur Entlastung der lärmgeschädigten Anwohner gegenüber? 02. 02. 2012 Hillebrand CDU Kleine Anfrage des Abg. Dieter Hillebrand CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Neubau der L 384 Reutlingen-Ohmenhausen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1197 2 B e g r ü n d u n g Die Ankündigung des baden-württembergischen Verkehrsministers, keine neuen Straßen mehr in Baden-Württemberg zu bauen, sondern nur noch den Bestand zu sanieren, hat vor allem auch in Reutlingen-Ohmenhausen, insbesondere bei vielen vom Durchgangsverkehr belasteten Mitbürgern, für zusätzliche Verunsicherung gesorgt. Man durfte bisher davon ausgehen, dass die Vorplanungen für die Orts - umgehung zeitnah abgeschlossen sein würden. Vor allem die Anwohner in stark frequentierten Straßen (Hohe Straße und Neue Straße) leiden seit Jahren unter dem Durchgangsverkehr und hoffen auf Entlastung. Auf rund 900 Metern Länge wurde nun eine Tempo 30-Zone eingerichtet. Aber dies führt nicht zur gewünschten Entlastung. Im Übrigen macht eine Tempo 30-Zone nur dann Sinn, wenn diese auf die gesamte Ortsdurchfahrt ausgedehnt wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Februar 2012 Nr. 2-39.L384/7*2 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie steht sie zu der Realisierung einer Ortsumfahrung von Reutlingen-Ohmenhausen ? Der von der Vorgängerregierung verabschiedete Generalverkehrsplan (GVP) enthält 750 Maßnahmen mit einem Volumen von 2,4 Milliarden €. Eine Realisierung aller Maßnahmen während der Laufzeit des GVP ist im Hinblick auf die Finanz - situation im (Landes-)Straßenbau unrealistisch. Die Landesregierung wird daher anhand landesweit einheitlicher, nachvollziehbarer Kriterien eine Priorisierung der Aus- und Neubaumaßnahmen im Landesstraßenbau vornehmen. Eine Gruppe innerhalb der Priorisierung werden die derzeit 160 im GVP enthaltenen Orts - umfahrungen darstellen. Die Ortsumfahrung von Reutlingen-Ohmenhausen wird in dieser Gruppe mitbewertet. Das Ergebnis der Priorisierung bleibt abzuwarten. 2. Wie viele Fahrzeuge passieren aufgrund jüngster Verkehrszählungen täglich die Ortsdurchfahrt, getrennt nach Lkw und Pkw? In der Ortsmitte (Hohe Straße) wurden bei der Verkehrsuntersuchung aus dem Jahre 2007 rund 17.300 Kfz pro Tag bei einem Schwerverkehrsanteil von rund 700 Fahrzeugen pro Tag ermittelt. 3. Wie ist der aktuelle Planungsstand, seit wann laufen die Planungen für eine Ortsumfahrung und wann ist voraussichtlich mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen? Die Planung für eine Ortsumfahrung von Ohmenhausen wurde Anfang 2003 aufgenommen . Die Planung des Vorentwurfs für die Nordumgehung wird seit 2006 betrieben. Für die naturschutzfachliche Planung mussten zusätzliche Erhebungen durchgeführt werden. Der weitere zeitliche Ablauf der Planung wird auch vom Ergebnis der unter 1. genannten Priorisierung abhängen. 4. Gilt auch hier die Aussage von Verkehrsminister Hermann, dass es nur Geld für den Straßenerhalt, aber kein Geld für den Straßenneubau geben soll? Eine Aussage oder Festlegung, den Landesstraßenbau auf Erhaltungsmaßnahmen zu beschränken und auf weitere Neu- und Ausbaumaßnahmen zu verzichten, gibt es nicht. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1197 5. Wie steht sie bis zur Realisierung der Umgehungsstraße einer Einrichtung einer durchgängigen Tempo 30-Zone zur Entlastung der lärmgeschädigten Anwohner gegenüber? Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt die innerörtliche Regelgeschwindigkeit 50 km/h. Unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 c StVO können in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf Tempo 30-Zonen angeordnet werden. Die Zonenanordnung darf sich hierbei jedoch weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken. Hier handelt es sich um eine Landesstraße. Insofern ist die Anordnung einer Tempo 30-Zone unter Einbeziehung der L 384 nicht zulässig. Als Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit kommen streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen in Betracht, wobei diese im Rahmen einer Einzelfallentscheidung an die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 StVO zu knüpfen sind. Für eine solche Einzelfallentscheidung muss unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in der StVO geschützten Rechtsgüter – insbesondere Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, Schutz vor Lärm und Abgasen – erheblich übersteigt. Ob dies im Hinblick auf die Lärmbelastung der Fall ist, ist unter anderem anhand der Lärmschutz-Richtlinien-Straßenverkehr des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung vom 23. November 2007 zu prüfen. Eine Gefahren - lage besteht jedenfalls, wenn in einer überwiegend von Wohnen geprägten Um - gebung die in den Lärmschutz-Richtlinien-StV genannten Lärmrichtwerte von 70 dB(A) tags oder 60 dB(A) nachts überschritten werden. Zuständig für die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung ist die Stadt Reutlingen als untere Straßenverkehrsbehörde. Diese hat im Rahmen ihrer Lärm - aktionsplanung Lärmberechnungen erstellen lassen und eine sorgfältige Abwägung im o. g. Sinne vorgenommen. Infolge dessen ordnete sie in 2011 für einen Abschnitt der L 384 durch Ohmenhausen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h an, wofür sie zuvor die erforderliche Zustimmung des Regierungspräsidiums Tübingen eingeholt hatte. Wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung auf die gesamte Ortsdurchfahrt ausgedehnt werden soll, muss die Stadt prüfen , ob auch für die restlichen Abschnitte die o. g. Voraussetzungen vorliegen, Gründe der Luftreinhaltung nicht entgegen stehen und bei positivem Ergebnis die Zustimmung des Regierungspräsidiums einholen. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur