Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1252 10. 02. 2012 1Eingegangen: 10. 02. 2012 / Ausgegeben: 15. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen dem Kultusministerium Anträge bzw. Interessensbekundungen auf Einrichtung von sogenannten Gemeinschaftsschulen aus dem Stadtkreis Baden- Baden bzw. dem südlichen Landkreis Rastatt vor und wenn ja, welche Gemeinden haben ein Konzept zur Einrichtung – mündlich oder schriftlich – bereits konkret ausformuliert und dem Kultusministerium vorgelegt? 2. Wie viele Schulen bzw. Städte und Gemeinden haben sich im Stadtkreis Baden -Baden bzw. im südlichen Landkreis Rastatt mit der Absicht auf Einrichtung einer sogenannten Gemeinschaftsschule an das Kultusministerium gewandt und liegen bereits genehmigungsfähige Anträge auf Einrichtung von sogenannten Gemeinschaftsschulen im Stadt-/Landkreis vor? 3. Wurde die Genehmigungsfähigkeit jeweils bereits geprüft bzw. zugesagt? 4. Welche gesetzlichen und strukturellen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Einrichtung von sogenannten Gemeinschaftsschulen im Stadtkreis Baden-Baden bzw. im südlichen Landkreis Rastatt erfolgreich umgesetzt werden kann? 09. 02. 2012 Wald CDU Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Einrichtung von sogenannten Gemeinschaftsschulen im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt (Wahlkreis 33) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1252 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. März 2012 Nr. GSI-6411.8/156/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Beantwortung der Fragen wird angenommen, dass mit der „sogenannten Gemeinschaftsschule“ die Gemeinschaftsschule gemeint ist, die in der Neufassung des Schulgesetzes verankert wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen dem Kultusministerium Anträge bzw. Interessensbekundungen auf Einrichtung von sogenannten Gemeinschaftsschulen aus dem Stadtkreis Baden- Baden bzw. dem südlichen Landkreis Rastatt vor und wenn ja, welche Gemeinden haben ein Konzept zur Einrichtung – mündlich oder schriftlich – bereits konkret ausformuliert und dem Kultusministerium vorgelegt? 2. Wie viele Schulen bzw. Städte und Gemeinden haben sich im Stadtkreis Baden- Baden bzw. im südlichen Landkreis Rastatt mit der Absicht auf Einrichtung einer sogenannten Gemeinschaftsschule an das Kultusministerium gewandt und liegen bereits genehmigungsfähige Anträge auf Einrichtung von sogenannten Gemeinschaftsschulen im Stadt-/Landkreis vor? Bis zum heutigen Tag liegen dem Kultusministerium keine Anträge, lediglich zwei Interessenbekundungen auf Einrichtung von Gemeinschaftsschulen aus dem Stadtkreis Baden-Baden oder dem Landkreis Rastatt vor. In beiden Fällen geht es nicht um genehmigungsfähige Anträge, sondern um grundsätzliche Überlegungen einer sinnvollen Schulentwicklung vor Ort. Dazu werden Sondierungsgespräche im Kultusministerium bzw. eine Klausurtagung vor Ort geplant. Mündlich vorgetragene oder schriftlich vorgelegte Konzepte zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen gibt es nicht. 3. Wurde die Genehmigungsfähigkeit jeweils bereits geprüft bzw. zugesagt? Wegen des Fehlens von Anträgen konnte die Genehmigungsfähigkeit nicht geprüft bzw. zugesagt werden. 4. Welche gesetzlichen und strukturellen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Einrichtung von sogenannten Gemeinschaftsschulen im Stadtkreis Baden- Baden bzw. im südlichen Landkreis Rastatt erfolgreich umgesetzt werden kann? Für die Antragsstellung zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen im Stadtkreis Baden-Baden und dem südlichen Landkreis Rastatt gelten die gleichen Vorgaben wie landesweit für alle Schulträger: – Die Vorlage eines tragfähigen pädagogischen Konzeptes: a) Leistung: besondere Schülerleistungen auf unterschiedlichen Gebieten b) Umgang mit Vielfalt: produktiver Umgang mit Heterogenität, planvolle und kontinuierliche Förderung des individuellen und kooperativen Lernens c) Unterrichtsqualität: Schwerpunkt auf selbstverantwortlichem Lernen und Lebensweltbezug; Lehrkräfte als Lernbegleiter; Teamarbeit d) Verantwortung: achtsamer und gewaltfreier Umgang mit Personen und Sachen, demokratisches Engagement, Eigeninitiative und Gemeinsinn e) Schulklima: Freude am Lernen und am Miteinander, pädagogisch fruchtbare Beziehungen zu außerschulischen Partnern f) Qualitätsmanagement: hohe Professionalität der Schulleitung, Bewusstsein als lernende Organisation, Projektmanagement. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1252 – Praktische Erfahrungen in den Bereichen: Ganztagsbetreuung bzw. Ganztagsschule , aktive Elternarbeit, Kontakte mit weiterführenden Schulen (Realschule, Gymnasium), Inklusion – Positive Absichtserklärung des Schulträgers und der Schulkonferenz – Die Erklärung des Schulträgers zur Bereitstellung der für die GMS notwendigen räumlichen und sächlichen Ausstattung – Abstimmung der Planungen zwischen Schulträger und Nachbargemeinden – Der Nachweis gesicherter Schülerzahlen für eine Zweizügigkeit der beantragten GMS Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport