Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1255 13. 02. 2012 1Eingegangen: 13. 02. 2012 / Ausgegeben: 15. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: Wann wird sie von dem Gestaltungsspielraum, den der Bundesgesetzgeber mit dem siebten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 23. Juni 2011 eröffnet hat, Gebrauch machen, indem sie eine Verordnung erlässt, die Sonderfahrberechtigungen auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen ermöglicht? 10. 02. 2012 Epple CDU B e g r ü n d u n g In der 18. Sitzung des Landtages am 10. November 2011 wurde die Landesregierung vom Landtag einstimmig aufgefordert, vom Gestaltungsspielraum, den der Bundesgesetzgeber mit dem siebten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrs - gesetzes vom 23. Juni 2011 eröffnet hat, Gebrauch zu machen und eine Verordnung zu erlassen, die Sonderfahrberechtigungen auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen ermöglicht. Bis heute ist die Landesregierung dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Kleine Anfrage des Abg. Konrad Epple CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Sachstand zum sogenannten „Feuerwehrführerschein“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1255 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. März 2012 Nr. 3-3853.1-0/1158 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Staatsministerium und dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: Wann wird sie von dem Gestaltungsspielraum, den der Bundesgesetzgeber mit dem siebten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 23. Juni 2011 eröffnet hat, Gebrauch machen, indem sie eine Verordnung erlässt, die Sonderfahrberechtigungen auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen ermöglicht? Auf der Grundlage der Eckpunkte, die mit den betroffenen Organisationen im Vorfeld abgestimmt wurden, hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Innenministerium Entwürfe eines Landesgesetzes und einer Landesverordnung erarbeitet. Die Regelungsentwürfe werden in Kürze dem Ministerrat zur Freigabe der Anhörung vorgelegt. Die Anhörung der Verbände und Organisationen ist im April 2012 vorgesehen. Aufgrund der Neufassung der bundesrechtlichen Ermächtigung im Straßenverkehrsgesetz ist für die Neugestaltung der landesrechtlichen Sonderfahrberechtigungen künftig nur noch eine Rechtsverordnung erforderlich. Das bislang zwischen - geschaltete Fahrberechtigungsgesetz vom 20. Dezember 2010 (GBl. S. 1065) kann aufgehoben werden. Aufgrund der bisher zweistufigen Landesregelung sind zur Anpassung der landesrechtlichen Regelungen an die Neufassung der bundesrechtlichen Ermächtigung gesonderte Beschlüsse des Landtags und der Landesregierung erforderlich. Ein Zeitpunkt des voraussichtlichen Inkrafttretens der Neuregelung auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen kann daher noch nicht benannt werden. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur