Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1283 15. 02. 2012 1Eingegangen: 15. 02. 2012 / Ausgegeben: 19. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Versorgung mit niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten im Landkreis Heilbronn dar? 2. Wie hoch ist der Versorgungsgrad mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten und wie ist deren geografische Verteilung im Landkreis Heilbronn? 3. Wie hoch ist der derzeitige Altersdurchschnitt der niedergelassenen Haus- und Fachärzte und wie sieht die Perspektive der ärztlichen Versorgung in den nächsten Jahren im Landkreis Heilbronn aus? 4. Wie ist die Notfallversorgung im Landkreis Heilbronn gestaltet und welche Entwicklungen sind hierbei für die nächsten Jahre abzusehen? 5. Mit welchen Anfahrtszeiten des Rettungsdienstes muss in den einzelnen Kommunen des Landkreises Heilbronn gerechnet werden? 14. 02. 2012 Gurr-Hirsch CDU Kleine Anfrage der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Gesundheitsversorgung im Landkreis Heilbronn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1283 2 B e g r ü n d u n g Angesichts des demografischen Wandels wird die wohnortnahe ärztliche Versorgung immer wichtiger. Insbesondere den Kommunen im ländlichen Raum droht eine Unterversorgung mit Ärzten. Für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Heilbronn sind daher der aktuelle Versorgungsstand sowie zukünftige Entwicklungen von großem Interesse. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. März 2012 Nr. 52-01415/15/1283 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Versorgung mit niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten im Landkreis Heilbronn dar? a) Krankenhausärzte: Nach der Statistik des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg für das Jahr 2010 sind im Landkreis Heilbronn 376 Ärzte im Krankenhaus tätig. b) Niedergelassene Ärzte: Die ambulante vertragsärztliche Versorgung ist im Landkreis Heilbronn (= Planungsbereich ) sichergestellt. Gemäß den Regelungsvorschriften für die Bedarfsplanung sind nach Beschlusslage des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 28. Februar 2012 für fast alle Arztgruppen Zulassungsbeschränkungen wegen rechnerischer Überversorgung angeordnet. Lediglich Augenärzte und Hausärzte sind von diesen Zulassungsbeschränkungen nicht betroffen. 2. Wie hoch ist der Versorgungsgrad mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten und wie ist deren geografische Verteilung im Landkreis Heilbronn? Die aktuellen Versorgungsgrade für den Landkreis Heilbronn: Anästhesisten: 115,8 % Kinderärzte 111,5 % Augenärzte: 94,2 % Nervenärzte: 134,2 % Chirurgen: 113,4 % Orthopäden: 112,1 % Fachärztl. Internisten 115,6 % Psychotherapeuten: 112,6 % Frauenärzte: 112,2 % Radiologen: 150,2 % HNO-Ärzte: 116,3 % Urologen: 111,8 % Hautärzte: 124,7 % Hausärzte 100,7 % Die Fachärzte konzentrieren sich gut erreichbar in den Gemeinden Bad Rappenau , Brackenheim, Eppingen, Lauffen und Neckarsulm. Mit Ausnahme der Gemeinde Lehrensteinsfeld (2.195 Einwohner) gibt es in jeder Gemeinde des Landkreises Heilbronn mindestens einen Hausarzt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1283 3. Wie hoch ist der derzeitige Altersdurchschnitt der niedergelassenen Haus- und Fachärzte und wie sieht die Perspektive der ärztlichen Versorgung in den nächsten Jahren im Landkreis Heilbronn aus? Der Altersdurchschnitt der Hausärzte im Landkreis Heilbronn beträgt aktuell 54,1 Jahre und liegt damit exakt im Landesschnitt. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wird davon ausgegangen, dass durchschnittlich 22 % der niedergelassenen Ärzte ihre Praxis abgeben werden. Der Anteil der über 60-jährigen Fachärzte ist mit 16 % im Landkreis Heilbronn deutlich niedriger als im Landesdurchschnitt (19 %). In den nächsten Jahren wird sich diese Altersstruktur entsprechend dem Landestrend entwickeln. 4. Wie ist die Notfallversorgung im Landkreis Heilbronn gestaltet und welche Entwicklungen sind hierbei für die nächsten Jahre abzusehen? Die Organisation und Durchführung des allgemeinen ärztlichen Notfalldienstes erfolgt nach Maßgabe der Notfalldienstordnung der KV Baden-Württemberg. Danach ist der Landkreis Heilbronn in 17 Notfalldienstbereiche untergliedert. Im Zuständigkeitsbereich der auf Landkreisebene organisierten Ärzteschaft Heilbronn sind darüber hinaus vier gebietsärztliche Notfalldienste kreisweit einge - richtet. Es handelt sich hierbei um die Fachrichtungen Augenheilkunde, HNO, Chirurgie, Orthopädie und Kinderheilkunde. Am Klinikum in Heilbronn sind jeweils eine allgemeinärztliche und eine kinderärztliche Notfallpraxis eingerichtet, eine weitere Notfallpraxis befindet sich in Eppingen. Grundsätzlich ist die Belastung durch Notfalldienste ein besonders wichtiges Entscheidungskriterium für die Niederlassung von jungen Ärztinnen und Ärzten speziell im ländlichen Raum. In diesem Zusammenhang wird durch die KV Baden- Württemberg eine umfassende Gebietsreform angestrebt, mit dem Ziel die Anzahl der Notfalldienste je Ärztin und Arzt zu reduzieren. Dies wird zu einer deutlichen Reduzierung der bisherigen Zahl der Notfalldienstbezirke führen, zugleich aber auch den berechtigten Versorgungsinteressen der Versicherten Rechnung tragen. Die KV Baden-Württemberg favorisiert die Ansiedlung von Notfallpraxen an Krankenhäusern, allerdings wird das Konzept nicht allein auf ein starres, zentral ausgerichtetes flächendeckendes System ausgerichtet sein, sondern auch pass - genaue Lösungen in den jeweiligen Bezirken ermöglichen. In einem strukturierten Verfahren soll die kommunale Ebene in die Entscheidungen in den einzelnen Gemeinden und Landkreisen mit einbezogen werden. 5. Mit welchen Anfahrtszeiten des Rettungsdienstes muss in den einzelnen Kommunen des Landkreises Heilbronn gerechnet werden? In Baden-Württemberg müssen nach dem Rettungsdienstgesetz Notarzt und Rettungswagen (RTW) in 95 % der Fälle im Zeitraum eines Jahres innerhalb von 10 bis 15 Minuten am Notfallort an der Straße eintreffen. Die gesetzliche Hilfsfrist ist dabei zentrale Vorgabe bei der Bedarfsplanung in der Notfallrettung, aus der sich der Ausbauzustand der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen Vorhaltungen ableitet. Die Einhaltung der Hilfsfrist muss durch den Bereichsausschuss vor Ort planerisch und organisatorisch sichergestellt werden. Nach dem vom örtlich zuständigen Bereichsausschuss beschlossenen Bereichsplan bestehen zur präklinischen Notfallversorgung der Menschen im Rettungsdienstbereich Heilbronn folgende rettungsdienstliche Vorhaltungen: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1283 4 I. Notarztsysteme * Anmerkung Am Notarztstandort Eppingen besteht folgende Regelung: Montag, Dienstag und Donnerstag von 18.00 Uhr bis 07.00 Uhr (Folgetag) und Mittwoch 12.00 Uhr bis 07.00 Uhr (Folgetag) jeweils selbstfahrender Notarzt. In den übrigen Zeiten wird vom Notarzt aus der Praxis ein(e) Rettungsassistent (in) gestellt. II. Rettungswachen Diese Vorhaltungen sind ausreichend, das gesetzlich vorgegebene hohe Versorgungs - und Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Nach den für das Jahr 2011 mitgeteilten Daten, ist im Rettungsdienstbereich Heilbronn sowohl die Hilfsfrist für Notärzte als auch für RTW wie folgt eingehalten: • Hilfsfrist für Notärzte: 95,2 % • Hilfsfrist für RTW (mit RettAss): 95,5 % Dieses qualitativ hohe Niveau gilt es aufrechtzuerhalten. Angesichts der auch im Rettungsdienstbereich Heilbronn feststellbaren Tendenz zu steigenden Einsatzzahlen sowie sich ändernder Rahmenbedingungen infolge von Konzentrationsund Spezialisierungstendenzen bei den medizinischen Einrichtungen wird dies zukünftig nicht einfach sein. Sollte der Zielerreichungsgrad der Hilfsfrist unterschritten werden, ist der Bereichsausschuss verpflichtet, geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Insbesondere muss in einem solchen Fall umgehend die Bereitstellung zusätzlicher Vorhaltungen geprüft werden. Derzeit ist dafür jedoch keine Notwendigkeit erkennbar. Standort Einsatzfahrzeuge Einsatzzeiten Rettungsdienstorganisation Jährliche Vorhaltungsstunden am Gesundbrunnen Heilbronn NEF 365 Tage/24 Std. DRK 8.760 KKH Brackenheim NAW 365 Tage/24 Std. DRK 8.760 Eppingen (Praxis Dr. Dorschner/ Dr. Linke) NEF 365 Tage/24 Std. DRK (*s. Anmerkung) 8.760 KKH Möckmühl NEF 365 Tage/24 Std. DRK 8.760 KKH am Plattenwald Bad Friedrichshall NEF 365 Tage/24 Std. DRK 8.760 Klinikum Löwenstein NAW 365 Tage/24 Std. DRK 8.760 Standort Einsatzfahrzeuge Einsatzzeiten Rettungsdienstorganisation Jährliche Vorhaltungsstunden HN Am Gesundbrunen RTW 1 RTW 2 08-22 Uhr an Werktagen 09-19 Uhr Sa, So, Feiertag 08-22 Uhr an Werktagen DRK 4.650 3.500 HN Wilhelmstr. RTW 365 Tage/24 Std. ASB 8.760 HN Neckargartacher Str. RTW 365 Tage/24 Std. ASB 8.760 Bad Rappenau RTW 365 Tage/24 Std. DRK 8.760 Brackenheim NAW 365 Tage/24 Std. DRK 8.760 Ilsfeld RTW 365 Tage/24 Std. ASB 8.760 Laufen RTW 08-18 Uhr an Werktagen ASB 2.500 Eppingen RTW 365 Tage/24 Std. DRK 8.760 Möckmühl RTW 365 Tage/24 Std. DRK 8.760 Bad Friedrichshall RTW 365 Tage/24 Std. DRK 8.760 Löwenstein NAW 365 Tage/24 Std. DRK 8.760 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1283 Entsprechend den rechtlichen Vorgaben ist die Hilfsfrist eine reine Planungsgröße , die sich auf ein volles Kalenderjahr und den gesamten Rettungsdienst - bereich bezieht. Saisonale wie auch regionale Unterschiede sind in diesem Rahmen systemimmanent, werden jedoch ausgeglichen. Dies ist in Baden-Württemberg nicht anders als in allen anderen Bundesländern. Eine halbjahres-, monatsoder gar tagesbezogene wird ebenso wie eine ortsbezogene Hilfsfristeinhaltung bundesweit von keinem Gesetzgeber eingefordert. Entsprechende Auswertungen sind daher im Regelbetrieb nicht vorgesehen. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren