Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1285 15. 02. 2012 1Eingegangen: 15. 02. 2012 / Ausgegeben: 15. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Form können Bürgerinnen und Bürger „Lebensbescheinigungen“ und „Rentenbescheinigungen“ zur Vorlage bei Lebens- und Rentenversicherungen in Baden-Württemberg erhalten? 2. Wie können Deutsche, die im Ausland leben, derartige Bescheinigungen erhalten? 3. Ist dies auch auf Polizeistellen möglich? 4. Hat sich in der Handhabung des Ausstellens dieser Bescheinigungen etwas geändert? 14. 02. 2012 Throm CDU Kleine Anfrage des Abg. Alexander Throm CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Handhabung „Lebensbescheinigungen“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1285 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. März 2012 Nr. 35-0141.5/15/1285 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Form können Bürgerinnen und Bürger „Lebensbescheinigungen“ und „Rentenbescheinigungen“ zur Vorlage bei Lebens- und Rentenversicherungen in Baden-Württemberg erhalten? Bei Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für alle Rentenbezieher die Möglichkeit, die Ausstellung einer Rentenbescheinigung beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen. Des Weiteren gilt die Rentenanpassungsmitteilung, die von der Deutschen Post AG – Niederlassung Renten Service bei einer Rentenanpassung zum 1. Juli eines Jahres übersandt wird, ebenfalls als Rentenbescheinigung. Die Deutsche Post AG – Niederlassung Renten Service, die für die Auszahlung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig ist, erhält bei Wohnort im Inland die Sterbedaten elektronisch von den Standesämtern über die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Bestimmungen der Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung. Insofern ist die Vorlage einer Lebensbescheinigung bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erforderlich. Bezüglich der Handhabung von Lebens- und Rentenbescheinigungen in der privaten Versicherungswirtschaft liegen dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie, Frauen und Senioren keine Erkenntnisse vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Lebensversicherer bei entsprechender Vertragsgestaltung von ihren Versicherten Lebensbescheinigungen verlangen. Sofern eine solche Lebensbescheinigung benötigt wird, kann sich der Betroffene an seine zuständige Meldebehörde wenden. Dort wird ihm auf Antrag eine melderechtliche Bescheinigung ausgestellt. Welche der im Melderegister gespeicherten Daten in die Bescheinigung aufzunehmen sind, richtet sich nach dem Antrag des Betroffenen. Es kann u. a. bescheinigt werden, dass die betroffene Person nach persönlicher Vorsprache oder nach den Eintragungen im Melderegister „lebt“. Nach den melderechtlichen Vorschriften hat die betroffene Person auf die Ausstellung einer solchen Bescheinigung einen Rechtsanspruch. Die Ausstellung einer melderechtlichen Bescheinigung ist allerdings nur für Personen mit Wohnsitz im Inland möglich. 2. Wie können Deutsche, die im Ausland leben, derartige Bescheinigungen erhalten? Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, erhalten in der Regel jährlich zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung den Vordruck „Lebensbescheinigung“ per Post übersandt. In diesem Vordruck hat der Rentenbezieher von einer amtlichen Stelle im Ausland (Behörden, Geldinstitute etc.) bestätigen zu lassen, dass er am Leben ist und ihn an die Deutsche Post AG – Niederlassung Renten Service zurückzusenden. Der Vordruck „Lebensbescheinigung“ wird an Rentenbezieher im Ausland nicht mehr übersandt, wenn mit dem Wohnstaat ein maschineller Sterbedatenabgleich durchgeführt wird (z. B. Schweiz, Israel, Spanien). 3. Ist dies auch auf Polizeistellen möglich? Auch Polizeidienststellen im Ausland sind zur Vornahme einer Bestätigung im Vordruck „Lebensbescheinigung“ zugelassen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1285 4. Hat sich in der Handhabung des Ausstellens dieser Bescheinigungen etwas geändert? Der Vordruck „Lebensbescheinigung“ wird kontinuierlich an Veränderungen und neue Erkenntnisse angepasst. Für die Rentenbezieher der gesetzlichen Rentenversicherung hat sich jedoch in der Handhabung nichts geändert. Auch in Bezug auf die Ausstellung einer melderechtlichen Bescheinigung hat sich weder die Rechtsgrundlage noch die Verwaltungspraxis geändert. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren