Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1299 17. 02. 2012 1Eingegangen: 17. 02. 2012 / Ausgegeben: 21. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Familien in Baden-Württemberg und im Landkreis Emmendingen haben in den vergangenen fünf Jahren für ihre Kinder Landeserziehungsgeld erhalten? 2. Wie viele davon haben jeweils keine „Hartz-IV“-Leistungen bezogen? 3. Wie viele Studentinnen und Studenten haben in den letzten fünf Jahren Landeserziehungsgeld erhalten? 4. Trifft es zu, dass künftig nur noch „Hartz-IV“-Empfänger Landeserziehungsgeld erhalten sollen und andere Personengruppen nicht mehr, selbst wenn sie unabhängig vom Sozialleistungsbezug unter den bisherigen Einkommensgrenzen liegen? 5. Kann ausgeschlossen werden, dass daraus steigende Zahlungsverpflichtungen für die Sozialleistungsträger resultieren, insbesondere, wenn durch die ange - kündigte Neugestaltung des Landeserziehungsgeldes Anreize zur Aufnahme einer Teilzeittätigkeit konterkariert werden? 17. 02. 2012 Schwehr CDU Kleine Anfrage des Abg. Marcel Schwehr CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Landeserziehungsgeld Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1299 2 B e g r ü n d u n g Die Berichterstattung in manchen Medien, u. a. Stuttgarter Nachrichten vom 20. Januar 2012, legt nahe, dass die Landesregierung Einschnitte bei den sozial Schwächsten in der Gesellschaft in Bezug auf das Landeserziehungsgeld plant. Diese Menschen haben einen Anspruch zu erfahren, ob und in welchem Umfang solches geplant ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. März 2012 Nr. 24-0141.5/15/1299 beantwortet das Minis - terium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Familien in Baden-Württemberg und im Landkreis Emmendingen haben in den vergangenen fünf Jahren für ihre Kinder Landeserziehungsgeld erhalten? Die Bewilligungszahlen haben sich wie folgt entwickelt: Bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass das Landeserziehungsgeld für Geburten ab 1. Januar 2007 in Folge der Einführung des Elterngeldes neu konzipiert und der Landeserziehungsgeld-Bezug auf das im Regelfall zweite Lebensjahr des Kindes vorgezogen wurde. Dies führte zu höheren Ausgaben in den Überlappungsjahren 2008 und 2009 von altem und neuem Landeserziehungsgeld, da jeweils drei anstatt zwei Geburtsjahrgänge zahlfällig wurden. 2. Wie viele davon haben jeweils keine „Hartz-IV“-Leistungen bezogen? Hierzu wird auf die Beantwortung des Antrags der Abg. Thaddäus Kunzmann u. a. CDU (Drs. 15/1191) verwiesen. Die dort angegebenen Hochrechnungen der Empfängerfamilien ohne Sozialleistungsbezug können nur für Baden-Württemberg insgesamt gelten. Da die L-Bank über die Verteilung auf die Städte und Landkreise keine Erkenntnisse besitzt, können hieraus keine Aussagen für den Landkreis Emmendingen abgeleitet werden. 3. Wie viele Studentinnen und Studenten haben in den letzten fünf Jahren Landeserziehungsgeld erhalten? Die L-Bank hat mitgeteilt, dass es dazu keine Datengrundlage gibt. Bewilligungen Baden-Württemberg Bewilligungen Landkreis Emmendingen 2007 25.883 412 2008 38.167 606 2009 24.541 377 2010 19.243 298 2011 17.873 302 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1299 4. Trifft es zu, dass künftig nur noch „Hartz-IV“-Empfänger Landeserziehungsgeld erhalten sollen und andere Personengruppen nicht mehr, selbst wenn sie unabhängig vom Sozialleistungsbezug unter den bisherigen Einkommensgrenzen liegen? Künftig sollen Familien das Landeserziehungsgeld erhalten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen. 5. Kann ausgeschlossen werden, dass daraus steigende Zahlungsverpflichtungen für die Sozialleistungsträger resultieren, insbesondere, wenn durch die angekündigte Neugestaltung des Landeserziehungsgeldes Anreize zur Aufnahme einer Teilzeittätigkeit konterkariert werden? Es wird auf die Beantwortung des Antrags der Abg. Thaddäus Kunzmann u. a. CDU (Drs. 15/1191) hinsichtlich der positiven Effekte des Ausbaus der Kinder - betreuung verwiesen. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren