Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1306 22. 02. 2012 1Eingegangen: 20. 02. 2012 / Ausgegeben: 21. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass sich das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) zur Vorbereitung und Durchführung des sogenannten „Faktenchecks“ zur 2. Rhein - brücke der Dienste des „Umweltforschungsinstituts Tübingen (ufit)“ bedient hat? 2. Wenn ja, wieso wurde dies in der Antwort des MVI vom 31. Januar 2012 auf Frage 2 der Kleinen Anfrage – Drucksache 15/1072 – unerwähnt gelassen? 3. Wieso wurde mithin in der Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage – Drucksache 15/1072 – die erfragte Aufschlüsselung der Personalkosten im Einzelnen nicht vorgenommen? 4. Wieso wurde in der Antwort auf Frage 4 der Kleinen Anfrage – Drucksache 15/1072 – nicht auf die weiteren Kosten eingegangen, obwohl dies in Abgrenzung zu den Personalkosten offensichtlich möglich gewesen wäre? 5. Wieso wurden diese Informationen – zumindest teilweise – auf eine Anfrage der Zeitung „Rheinpfalz“ hin herausgegeben, nicht aber auf die o. g. Kleine Anfrage? 6. Inwiefern vertritt sie die Auffassung, dass die Beantwortung Kleiner Anfragen die Beantwortung gleichgerichteter Presseanfragen hindert? 17. 02. 2012 Schütz CDU Kleine Anfrage der Abg. Katrin Schütz CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Intransparenz beim „Faktencheck“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1306 2 B e g r ü n d u n g Der sogenannte „Faktencheck“ zur 2. Rheinbrücke war eine besondere, nicht im Planungsverfahren vorgesehene Veranstaltung. Als Experiment für eventuelle Neuerungen im Planungsverfahren ist sie dennoch grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist es das Recht der Bürger zu erfahren, welche Kosten diese Veranstaltung ihnen als Steuerzahler verursacht hat und wem diese Gelder gezahlt wurden . Dies ist nicht nur relevant auf dem Hintergrund der von der grün-roten Landesregierung verkündeten Vergrößerung der Transparenz, sondern vielmehr handelt es sich dabei um eine demokratische Selbstverständlichkeit. Daher gilt es, entsprechende Anfragen von Abgeordneten des Landtages vollständig und nach dem aktuellsten Informationsstand des befassten Ministeriums zu beantworten. Dies ist hier ganz offensichtlich nicht geschehen, indem relevante Informationen zurückgehalten wurden bzw. nicht in der Beantwortung der infrage stehenden Kleinen Anfrage – Drucksache 15/1072 –, wohl aber auf Anfrage der Zeitung „Rheinpfalz“ herausgegeben wurden (siehe Artikel in der „Rheinpfalz“ vom 15. Februar 2012, Seite 23). Dieses Verhalten ist vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zu erklären. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. März 2012 Nr. 2-3941.5/85 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass sich das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) zur Vorbereitung und Durchführung des sogenannten „Faktenchecks“ zur 2. Rhein - brücke der Dienste des „Umweltforschungsinstituts Tübingen (ufit)“ bedient hat? Ja. 2. Wenn ja, wieso wurde dies in der Antwort des MVI vom 31. Januar 2012 auf Frage 2 der Kleinen Anfrage – Drucksache 15/1072 – unerwähnt gelassen? Danach wurde nicht gefragt. Im Übrigen handelte es sich beim Faktencheck um eine öffentliche Veranstaltung. Auch die Mitwirkung des „Umweltforschungsinstituts Tübingen (ufit)“ an der Vorbereitung und Durchführung des Faktenchecks wurde öffentlich benannt und gewürdigt. 3. Wieso wurde mithin in der Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage – Drucksache 15/1072 – die erfragte Aufschlüsselung der Personalkosten im Einzelnen nicht vorgenommen? In der Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage Drucksache 15/1072 wurde der Stundenaufwand, der durch den Faktencheck in den Landesverwaltungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verursacht wurde, angegeben. Angegeben wurde auch, welche Kosten für Berater/-innen und Gutachter/-innen sowie Personen, die auf Basis eines Arbeitsvertrages beschäftigt wurden, angefallen sind. Hierin enthalten sind auch die Kosten für die unter 1. genannten in Anspruch genommenen Dienste. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1306 4. Wieso wurde in der Antwort auf Frage 4 der Kleinen Anfrage – Drucksache 15/1072 – nicht auf die weiteren Kosten eingegangen, obwohl dies in Abgrenzung zu den Personalkosten offensichtlich möglich gewesen wäre? Die Sach- und Dienstleistungskosten wurden angegeben. Der Fragestellung war nicht zu entnehmen, dass diese auf eine weitere Differenzierung abzielte. In den angegebenen Sach- und Dienstleistungskosten waren neben den Kosten für externe Honorarkräfte auch die Kosten für Saalmiete, Moderation, Catering und Videomitschnitt enthalten. 5. Wieso wurden diese Informationen – zumindest teilweise – auf eine Anfrage der Zeitung „Rheinpfalz“ hin herausgegeben, nicht aber auf die o. g. Kleine Anfrage? Der „Rheinpfalz“ wurden die Sach- und Dienstleistungskosten wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage – Drucksache 15/1072 – angegeben. Daraufhin spezifizierte die „Rheinpfalz“ ihre Fragen, die daraufhin ebenfalls beantwortet wurden. 6. Inwiefern vertritt sie die Auffassung, dass die Beantwortung Kleiner Anfragen die Beantwortung gleichgerichteter Presseanfragen hindert? Nach der „Absprache zwischen dem Landtag und der Landesregierung über Presse veröffentlichung der Regierung zu parlamentarischen Initiativen“ vom 31. Oktober 1983 heißt es: „Die Regierung und die Ministerien werden die Antworten auf Kleine Anfragen und auf Große Anfragen sowie Stellungnahmen zu Anträgen von Abgeordneten oder von Fraktionen frühestens drei Tage nach Eingang der Antwort bzw. Stellungnahme beim Landtag zur Veröffentlichung weiter geben. Auch eine vertrauliche Weitergabe erfolgt vor Ablauf dieser Frist nicht.“ Dr. Splett Staatssekretärin