Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1307 20. 02. 2012 1Eingegangen: 20. 02. 2012 / Ausgegeben: 22. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Sportkindergärten gibt es in Baden-Württemberg? 2. Wie viele dieser Sportkindergärten haben das Zertifikat des Landessportverbands Baden-Württemberg e. V. (LSV) für bewegungsfreundliche Kindergärten ? 3. Welche Fachkräfte werden für den Sportbereich in diesen speziellen Einrichtungen eingesetzt? 4. Haben Sportkindergärten durch ihren stärkeren Bezug zum Kindersport einen anderen Bedarf an Fachkräften, bzw. reichen die in den Kriterien des LSV angeführten Voraussetzungen aus? 5. Sollten Sportkindergärten aufgrund ihres Schwerpunktbezuges auch Sportwissenschaftlerinnen und Sportwissenschaftler beschäftigen dürfen? 6. In welchen Fällen wurden Ausnahmen nach § 7 Absatz 2 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) zugelassen, nach dem auf Antrag anderes Personal als Fachkraft zugelassen werden kann, wenn dieses nach Vorbildung oder Erfahrung geeignet ist? 7. Welche Bedeutung wird der Kooperation zwischen Sportkindergärten und den Träger-Sportvereinen beigemessen und inwiefern ist ein Austausch zwischen Sportkindergärten und Kinderfreizeitsport gewünscht? 15. 02. 2012 Wölfle, Wahl SPD Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle und Florian Wahl SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Sportkindergärten in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1307 2 B e g r ü n d u n g Die grün-rote Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Sport im frühkindlichen Bereich stärker zu unterstützen und zu fördern. Neben Sportschulen und Internaten sind Sportkindergärten ein wichtiger Bestandteil des Sportangebotes für Kinder. Das Beispiel des SVB (Sportverein Böblingen) und seiner Bewegungskindertagesstätte zeigt exemplarisch, wie altersspezifisch angepasste Bewegungsblöcke die motorische Entwicklung sowie indirekt auch die soziale, kog - nitive und emotionale Entwicklung von Kindern unterstützt und fördert. Hierbei ist es für diese spezialisierten Einrichtungen wie den SVB Kindergarten von großer Wichtigkeit, auch Sportwissenschaftlerinnen und Sportwissenschaftler in die Betreuung der Kinder mit einbeziehen zu können. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. März 2012 Nr. 52-6931.0/24/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Sportkindergärten gibt es in Baden-Württemberg? 2. Wie viele dieser Sportkindergärten haben das Zertifikat des Landessportverbands Baden-Württemberg e. V. (LSV) für bewegungsfreundliche Kindergärten ? Sportkindergärten sind nicht verpflichtet, sich beim Landessportverband Baden- Württemberg (LSV) registrieren zu lassen. Aus diesem Grund kann keine Angabe über die Anzahl gemacht werden. Da verschiedene Begriffe wie Sportkindergarten , Bewegungskindergarten oder sportbetonter Kindergarten existieren, können lediglich die vom LSV zertifizierten Einrichtungen erfasst werden. Beim LSV können Kindergärten das Zertifikat „Bewegungskindergarten“ in schriftlicher Form beantragen. Nach Antragstellung und Prüfung der eingereichten Unterlagen findet eine Erstbesichtigung und eine Prüfung hinsichtlich der geforderten Kriterien durch einen Vertreter des LSV statt. Nach einer positiven Beurteilung erhält der Antrag stellende Kindergarten für drei Jahre das Zertifikat „Bewegungskindergarten“ des Landessportverbandes Baden-Württemberg verliehen . Mit Stand 29. Februar 2012 sind 38 Kindergärten vom LSV zertifiziert. Im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport und in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik in Ludwigsburg werden seit 2010 Kindergärten durch die an Fachschulen für Sozialpädagogik eingerichteten Motorikzentren ausgezeichnet, die nach Prüfung vorgegebener Kriterien als bewegungsfreundlich einzustufen sind („Kindertageseinrichtung mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt“). Dazu gehören eine tägliche Bewegungszeit, geeignete Räumlichkeiten und eine z. B. als Übungsleiterin ausgebildete Erzieherin. Das jeweilige Motorikzentrum kann pro Schuljahr bis zu fünf Kindergärten auszeichnen . Die Vergabe erfolgt nach erfolgreicher Prüfung der Bewerbungsunterlagen und einer Beurteilung der jeweiligen Kindertagesstätten anhand der vorgegebenen Kriterien. Nach drei Jahren überprüft ein Vertreter des Motorikzentrums vor Ort die Einhaltung der Vergabekriterien. Bei dieser Überprüfung findet ein Gespräch mit der Leitung der Einrichtung und den zuständigen pädagogischen Fachkräften statt. Die Auszeichnung wird um weitere drei Jahre verlängert, sofern die für die Vergabe erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Wurden während des Zeitraums von drei Jahren nicht alle Kriterien eingehalten, muss bis zu einem vom Motorikzen- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1307 trum festgelegten Zeitpunkt nachgebessert werden, um eine Verlängerung um weitere drei Jahre zu erreichen. Derzeit existieren 14 Kindergärten mit der Auszeichnung „Kindertageseinrichtung mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt“. 3. Welche Fachkräfte werden für den Sportbereich in diesen speziellen Einrichtungen eingesetzt? Die Fachkräfte, die in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden dürfen, sind in § 7 Absatz 2 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) festgelegt. Darüber hinaus kann das Landesjugendamt auf Antrag anderes Personal zulassen, wenn dies nach Vorbildung oder Erfahrung geeignet ist. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat 2001 das erste Motorikzentrum an einer Fachschule für Sozialpädagogik eingerichtet, im Schuljahr 2011/12 sind es insgesamt 12 Standorte, die angehenden Erzieherinnen und Erziehern das Wahlpflichtfach Sport und Bewegungspädagogik anbieten. Schülerinnen und Schüler, die das Wahlpflichtfach belegen, können in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden eine Übungsleiterlizenz erwerben. 4. Haben Sportkindergärten durch ihren stärkeren Bezug zum Kindersport einen anderen Bedarf an Fachkräften, bzw. reichen die in den Kriterien des LSV angeführten Voraussetzungen aus? Pädagogische Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung, die über eine einschlägige berufliche Zusatzausbildung im Bereich Bewegungsförderung im Kindesalter verfügen, führen auch Bewegungsangebote durch (z. B. Erzieherinnen und Er - zieher mit erfolgreichem Abschluss des Wahlpflichtfaches Sport- und Bewegungspädagogik oder mit Übungsleiterschein im Vor- und Grundschulbereich oder Fachkräfte, die auch über eine Berufsqualifizierung für Sport-, Spiel- und Rhythmikerziehung verfügen). 5. Sollten Sportkindergärten aufgrund ihres Schwerpunktbezuges auch Sportwissenschaftlerinnen und Sportwissenschaftler beschäftigen dürfen? Sportwissenschaftlerinnen und Sportwissenschaftler ohne weitere Qualifikation können nicht als Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Sie können aber als ergänzende Kräfte in Kindertageseinrichtungen beschäftigt werden. 6. In welchen Fällen wurden Ausnahmen nach § 7 Absatz 2 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) zugelassen, nach dem auf Antrag anderes Personal als Fachkraft zugelassen werden kann, wenn dieses nach Vorbildung oder Erfahrung geeignet ist? Für die Sportkindergärten hat das Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erteilt. Damit ist auch der erforderliche Mindestpersonalschlüssel, besetzt mit Fachkräften nach § 7 KiTaG gegeben. Der Einsatz zusätzlicher Per - sonen, die keine pädagogische, aber z. B. eine sportliche Qualifikation haben, ist ohne Ausnahmezulassung möglich. Ausnahmezulassungen nach § 7 Absatz 2 KiTaG können auf Antrag des Trägers erteilt werden, z. B. für Sportlehrerinnen und -lehrer mit Erfahrung in der Kinderbetreuung . Solche Anträge wurden in letzter Zeit nicht gestellt. 7. Welche Bedeutung wird der Kooperation zwischen Sportkindergärten und den Träger-Sportvereinen beigemessen und inwiefern ist ein Austausch zwischen Sportkindergärten und Kinderfreizeitsport gewünscht? Kooperationen zwischen Kindergärten und Sportvereinen werden im Landesprogramm „Kooperation Schule – Verein“ bevorzugt gefördert. Derzeit werden in Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1307 4 Baden-Württemberg insgesamt 93 Kooperationen zwischen Schulen, Kindergärten und Sportvereinen finanziell unterstützt. Die Kooperationen fördern in besonderem Maße durch kindgerechte Bewegungsangebote mittels qualifizierter Lehrkräfte folgende Bereiche: • Motivation zum Bewegen/Sport treiben „wecken“ • Gesundheitsförderung • Förderung der exekutiven Funktionen • Entwicklung motorischer und sozialer Kompetenzen • Weiterentwicklung elementarer Bewegungsformen • Erweiterung der sportlichen Handlungsfähigkeit Eine Kooperation eines Kindergartens mit einem Sportverein stellt bei der Vergabe der Auszeichnung „Bewegungsfreundlicher Kindergarten“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport und des Zertifikates „Bewegungskindergarten“ des LSV ein wesentliches Merkmal dar, ohne das keine Auszeichnung bzw. Zertifizierung erfolgen kann. Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport