Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 131 16. 06. 2011 1Eingegangen: 16. 06. 2011 / Ausgegeben: 18. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Entlastungswirkungen ergäben sich für die Innenstadt von Horb durch den Bau der Hochbrücke über das Neckartal insbesondere hinsichtlich der Lärm- und Feinstaubbelastung? 2. Welche Maßnahmen erachtet sie unabhängig vom Bau der Hochbrücke zur Reduzierung der Lärm- und Feinstaubbelastung in der Innenstadt für zielführend und welche ist sie ggf. bereit umzusetzen? 3. Wie bewertet sie die unterschiedlichen Anschlussvarianten der Hochbrücke? 4. Wie werden effizienter Lärmschutz sowie die Erfüllung ästhetischer Ansprüche sichergestellt? 5. Ist die Einbeziehung des Radverkehrs in das Projekt vorgesehen? 6. Welche Verbesserungen der Standortqualität erwartet sie durch die genannten Maßnahmen? 7. Welchen Zeitrahmen der Realisierung legt sie zugrunde und in welcher Weise wird sie gegenüber den Entscheidungsträgern auf eine zeitnahe Verwirklichung des Projekts hinwirken? 08. 06. 2011 Dr. Kern FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Hochbrücke Horb am Neckar Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 131 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Juli 2011 Nr. 65-39.-B28OU/2 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Entlastungswirkungen ergäben sich für die Innenstadt von Horb durch den Bau der Hochbrücke über das Neckartal insbesondere hinsichtlich der Lärm- und Feinstaubbelastung? Die schalltechnische Untersuchung zur B 32, Ortsumgehung Horb (Neckartal - viadukt), vom April 2011 ergibt für das Prognosejahr 2025 gegenüber dem Vergleichsjahr eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Horb um bis zu 10 dB(A) nachts und bis zu 8 dB(A) tags. Hinsichtlich der Feinstaubbelastung wurde in der Luftschadstoffuntersuchung vom Januar 2011 bei den Jahresmittelwerten PM10 eine Entlastung der Ortsdurchfahrt um bis zu 13 µg/m3 und bei den Jahresmittelwerten PM2.5 eine Entlastung um bis zu 5 µg/m3 ermittelt. 2. Welche Maßnahmen erachtet sie unabhängig vom Bau der Hochbrücke zur Reduzierung der Lärm- und Feinstaubbelastung in der Innenstadt für zielführend und welche ist sie ggf. bereit umzusetzen? Von der im Jahr 2007 durchgeführten ersten Stufe der Lärmkartierung war keine Hauptverkehrsstraße in der Innenstadt von Horb betroffen, sodass von der Stadt Horb auch kein Lärmaktionsplan aufzustellen ist. Luftreinhaltepläne wurden und werden im Land für über 20 Orte mit Straßenabschnitten aufgestellt, in denen Überschreitungen von Feinstaub- oder Stickstoffdioxid-Grenzwerten nachgewiesen wurden. Horb gehört nicht zu diesen Orten. 3. Wie bewertet sie die unterschiedlichen Anschlussvarianten der Hochbrücke? Im unmittelbaren Bereich des nördlichen und südlichen Widerlagers der Hochbrücke müssen die nachgeordneten nach Horb führenden Straßen zukünftig an die Hochbrücke angebunden werden. Es wurden verschiedene Formen von Knotenpunkten zur Anbindung der Hochbrücke untersucht. Die Anlage von planfreien bzw. teilplanfreien Knotenpunkten wäre an diesen Stellen nur mit aufwändigen und sehr kostenträchtigen Bauwerken möglich. Letztendlich wurde entschieden, diese beiden Knotenpunkte in Form von plangleichen Einmündungen vorzusehen, die mit Lichtsignalanlagen ausgestattet werden. Dadurch können diese Knotenpunkte mit vergleichsweise geringem baulichem Aufwand in die schwierige Topographie eingebunden werden. 4. Wie werden effizienter Lärmschutz sowie die Erfüllung ästhetischer Ansprüche sichergestellt? Im Zuge der Vorentwurfsplanung wurden für das Brückenbauwerk von einem renommierten und im Talbrückenbau sehr erfahrenen Fachbüro im Rahmen einer Machbarkeitsstudie insgesamt elf Varianten entwickelt. Diese Varianten wurden hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, der technischen Realisierbarkeit, der Umwelteinflüsse aber auch der Ästhetik bewertet. Die aus dieser Bewertung hervorgegangenen besten Varianten wurden mit dem damals zuständigen Innenministerium Baden-Württemberg, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie der Stadt Horb priorisiert und am 29. April 2009 bei einer Bürgerversammlung in Horb der Öffentlichkeit vorgestellt. Damit wurde auch die Erfüllung ästhetischer Ansprüche sichergestellt. Gemäß einer schalltechnischen Untersuchung sind Lärmschutzmaßnahmen auf der Neckartalbrücke zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte nicht erforderlich . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 131 5. Ist die Einbeziehung des Radverkehrs in das Projekt vorgesehen? Die Anlage eines Radweges auf der Neckartalbrücke ist derzeit nicht vorgesehen. Eine vom damaligen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beauftragte gutachterliche Untersuchung zur wirtschaftlichen Bewertung „kleinindikativer Maßnahmen im Fahrradverkehr“ durch das Verkehrswissenschaftliche Institut Stuttgart kam zum Ergebnis, dass die Wirtschaftlichkeit des Radwegs auf der Hochbrücke nicht gegeben sei. 6. Welche Verbesserungen der Standortqualität erwartet sie durch die genannten Maßnahmen? Zu Aussagen über Veränderungen der Standortqualität liegen keine quantifizierbaren Angaben vor. 7. Welchen Zeitrahmen der Realisierung legt sie zugrunde und in welcher Weise wird sie gegenüber den Entscheidungsträgern auf eine zeitnahe Verwirk - lichung des Projekts hinwirken? Für die Maßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, dessen Verlauf nicht vorhergesagt werden kann. Vor Abschluss des Verfahrens sind keine belastbaren Angaben über einen Zeitrahmen möglich. Dr. Splett Staatssekretärin