Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1310 22. 02. 2012 1Eingegangen: 22. 02. 2012 / Ausgegeben: 22. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schulen im Landkreis Waldshut und in den Städten Rheinfelden und Schwörstadt sind von Unterrichtsausfall betroffen? 2. Mit welchem Unterrichtsausfall muss für das Schuljahr 2011/2012 im Landkreis Waldshut gerechnet werden? 3. Wie hoch ist die Anzahl der vakanten Stellen im Landkreis Waldshut, welche trotz Ausschreibung nicht besetzt werden konnten? 4. Gibt es Überlegungen, das Ausschreibeverfahren für den ländlichen Raum anzupassen , um eine bessere Versorgung zu erreichen? 22. 02. 2012 Schreiner CDU B e g r ü n d u n g Der Unterrichtsausfall in den Schulen des ländlichen Raums, in diesem Fall im Landkreis Waldshut, ist eine Problemstellung, mit der die Schulen tagtäglich konfrontiert sind. Vakante Stellen und der daraus resultierende Unterrichtsausfall sind eine Herausforderung der Bildungspolitik im Land und daher ist eine klare Positionierung der Landesregierung hierzu notwendig. Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Unterrichtsausfall an Schulen im Landkreis Waldshut Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1310 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. März 2012 Nr. 22-6501.6/159 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schulen im Landkreis Waldshut und in den Städten Rheinfelden und Schwörstadt sind von Unterrichtsausfall betroffen? Bei den beruflichen Schulen sind die Gewerbliche Schule Waldshut von zwei Ausfällen von Direkteinsteigern und die Justus-von-Liebig-Schule Waldshut von einer Kündigung eines Direkteinsteigers betroffen, die nicht zu ersetzen waren. Weitere nicht ersetzbare Ausfälle gibt es an der Gewerblichen Schule Bad Säckingen , der Kaufmännischen Schule Bad Säckingen und der Gewerblichen Schule Rheinfelden. 2. Mit welchem Unterrichtsausfall muss für das Schuljahr 2011/2012 im Landkreis Waldshut gerechnet werden? Eine Gesamtstatistik über Unterrichtsausfall bezogen auf Landkreise während des Schuljahres kann bei den Schulaufsichtsbehörden wegen des damit verbundenen Aufwands nicht geführt werden. Gleichwohl sind die öffentlichen Schulen verpflichtet , die Unterrichtssituation zu dokumentieren. Die Elternvertreter können sich direkt bei der Schulleitung informieren. Stattdessen führt die Landesregierung jeweils im November eines Jahres eine Stichprobenerhebung für eine Kalenderwoche an rund 15 % aller öffentlichen Schulen durch. Die letzte Stichprobenerhebung im November 2011 ergab über alle Schularten hinweg eine Ausfallquote von 2,8 %. Dieses Ergebnis kann auch für eine Beurteilung des Unterrichtsausfalls im Landkreis Waldshut herangezogen werden. 3. Wie hoch ist die Anzahl der vakanten Stellen im Landkreis Waldshut, welche trotz Ausschreibung nicht besetzt werden konnten? In der vergangenen Einstellungsrunde für das Schuljahr 2011/2012 konnten im Landkreis Waldshut alle Stellen besetzt werden. Im Rahmen der Ausschreibungsverfahren (ländlicher Raum, Hauptausschreibung) blieben im Bereich der Realschulen und Gymnasien jeweils drei Stellen und im Bereich der beruflichen Schulen 17 Stellen zunächst vakant. Sie wurden jedoch im Rahmen der darauffolgenden Einstellungsverfahren besetzt. 4. Gibt es Überlegungen, das Ausschreibeverfahren für den ländlichen Raum anzupassen , um eine bessere Versorgung zu erreichen? Das vorgezogene Ausschreibungsverfahren für den ländlichen Raum wurde 2007 eingeführt. Schulen mit Schwierigkeiten in der Lehrerrekrutierung sollten ohne die Konkurrenz von Standorten in den für die Bewerberinnen und Bewerber vermeintlich attraktiveren Ballungsregionen Stellen ausschreiben und passgenau Lehrkräfte gewinnen können. Die in diesem Verfahren ausgewählte Lehrkraft erhält sehr früh eine Einstellungszusage zum kommenden Schuljahr und muss in keine weitere Bewerberkonkurrenz mehr eintreten. Schulen im ländlichen Raum wie auch die Bewerberinnen und Bewerber haben in den letzten Jahren bei Zuweisungen durch dieses Verfahren profitiert. Die Schulen erhielten schon früh (Februar/März) Planungssicherheit, die Bewerberinnen und Bewerber Einstellungssicherheit . Bei dem geringen Bewerberreservoir der letzten Jahre im gymnasialen und beruflichen Schulbereich war es für die Schulen im ländlichen Raum besonders wichtig , gezielt ihre Stellen anbieten zu können. Aber selbst in diesen schwierigen Jahren konnten landesweit immer mehr als 60 % der für den ländlichen Raum ausge- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1310 schriebenen Stellen besetzt werden. Die Realisierungsquote bei den Grund-, Haupt-, Werkreal- und Realschulen lag dagegen immer bei über 90 %. Auch in der laufenden Ausschreibung zeichnet sich ab, dass für die Standorte in allen Schularten genügend Bewerberinteresse besteht. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass die Stellenausschreibung für den ländlichen Raum grundsätzlich nur der Auftakt zur Lehrereinstellung eines jeden Jahres ist. Die in Frage 3 aufgeführten Zahlen speziell für den Landkreis Waldshut zeigen, dass Schulen im ländlichen Raum über alle weiteren Verfahren wie Hauptausschreibung, Listenauswahl, Stelleninfo der Regierungspräsidien etc. Lehr kräfte gewinnen können. Insofern gibt es derzeit keine Überlegungen, das Ausschreibungsverfahren für den ländlichen Raum anzupassen. Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport