Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1311 22. 02. 2012 1Eingegangen: 22. 02. 2012 / Ausgegeben: 22. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Zuschüsse zu Ortskernsanierungen im Enzkreis hat sie im Jahr 2011 gewährt? 2. In welchem Umfang bezuschusst sie die Ortskernsanierung in Kämpfelbach- Bilfingen insgesamt? 3. Warum soll für den Abriss des leerstehenden Gebäudes in der Hauptstraße, der als Maßnahme zur Verbesserung und Absicherung des Fußgängerverkehrs bereits 2011 in den Antrag auf Aufstockung der Fördermittel aufgenommen wurde , nunmehr kein Zuschuss mehr gewährt werden? 4. Ist sie bereit dazu, diese Entscheidung im genannten Einzelfall nochmals zu überprüfen? 5. Wenn nein, welche alternativen Möglichkeiten sieht sie, die Gemeinde Kämpfelbach bei der genannten Maßnahme zu unterstützen? 22. 02. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Zuschüsse zu Ortskernsanierungen im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1311 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. März 2012 Nr. 9-2521.0/266 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Zuschüsse zu Ortskernsanierungen im Enzkreis hat sie im Jahr 2011 ge währt? Zu 1.: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat im Rahmen des im Februar 2011 veröffentlichten Städtebauförderungsprogramms 2011 für neun Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in acht Städten und Gemeinden des Enzkreises Finanzhilfen in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro bewilligt. 2. In welchem Umfang bezuschusst sie die Ortskernsanierung in Kämpfelbach- Bilfingen insgesamt? Zu 2.: Die Ortskernsanierung „Ortsmitte Bilfingen“ in der Gemeinde Kämpfelbach wurde seit 2008 mit 1,668 Mio. Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen im Rahmen des Landessanierungsprogramms und des Investitionspakts zur Erneuerung kommunaler sozialer Infrastruktur (IVP) gefördert. Die Sanierungsmaßnahme wurde im Jahr 2008 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen und zuletzt im Programmjahr 2011 mit einem namhaften Betrag von 400.000 Euro Finanzhilfen auf eine Million Euro Landesfinanzhilfen erhöht. In dem Gebiet wurde auch die bauliche und energetische Erneuerung der Mehrzweckhalle (Kämpfelbachhalle) aus Bundes- und Landesfinanzhilfen des Investitionspakts zur Erneuerung kommunaler sozialer Infrastruktur (IVP) mit 668.000 Euro gefördert. Dieses Vorhaben ist bereits abgerechnet. Für das Programmjahr 2012 hat die Gemeinde keinen Aufstockungsantrag gestellt, da der bewilligte Förderrahmen noch ausreicht. Ziel der Sanierung ist u. a. die Erneuerung des Wohnungsbestands durch Modernisierung , Nutzungsintensivierung von untergeordneter Bausubstanz, Verbesserung der Infrastruktur (Kämpfelbachhalle) sowie die Schaffung verkehrsberuhigter Zonen und Wohnumfeldverbesserung um die Besonderheiten dieses alten und erhaltenswerten Ortes zu bewahren. 3. Warum soll für den Abriss des leerstehenden Gebäudes in der Hauptstraße, der als Maßnahme zur Verbesserung und Absicherung des Fußgängerverkehrs bereits 2011 in den Antrag auf Aufstockung der Fördermittel aufgenommen wurde , nunmehr kein Zuschuss mehr gewährt werden? Zu 3.: Bei der Städtebauförderung handelt es sich um eine antragsabhängige, gesetzes - akzessorische und gebietsbezogene Prozessförderung über acht bis zehn Jahre. Die nach dem Gesamtfinanzierungsprinzip bereitgestellten Städtebauförderungsmittel werden zur Deckung der (unrentierlichen) Kosten der Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen eingesetzt. Dabei können einzelne Ordnungsund Baumaßnahmen nur gefördert werden, soweit sie zur Erreichung der städtebaulichen Ziele und zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen erforderlich sind. Die Fördermittel werden grundsätzlich nur gebietsbezogen zur Er - reichung der städtebaulichen Sanierungsziele im Gebiet und nicht objektabhängig bewilligt. Die Gemeinde Kämpfelbach hat die Sanierungsziele und die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen in der vorbereitenden Untersuchung dargelegt . Das Gebäude Hauptstraße 33 sollte danach durchgreifend modernisiert und nicht für die Anlage einer öffentlichen Freifläche abgerissen werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1311 4. Ist sie bereit dazu, diese Entscheidung im genannten Einzelfall nochmals zu überprüfen? 5. Wenn nein, welche alternativen Möglichkeiten sieht sie, die Gemeinde Kämpfelbach bei der genannten Maßnahme zu unterstützen? Zu 4. und 5.: Das Regierungspräsidium Karlsruhe betreut die Gemeinde Kämpfelbach bei der Durchführung der Ortskernsanierung. Es hat dabei auch über die Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen zu entscheiden. Die Gemeinde konnte die städtebaulichen Gründe für einen Abbruch des Gebäudes Hauptstraße 33, ohne die eine Förderung nicht möglich ist, bisher nicht darlegen. Zur Sicherheit der Fußgänger ist ein Abbruch nicht zwingend erforderlich. Bei dem Gebäude ist ein Überweg nach § 26 StVO auf die andere Straßenseite vorhanden. Dort befindet sich hangseits parallel zur Straße ein ausreichend breiter und sicherer Weg. Im Übrigen ließe er sich mit dem von der Gemeinde selbst gesteckten Sanierungsziel, „die Besonderheit dieses alten und erhaltenswerten Ortes zu bewahren“ (siehe S. 38 der vorbereitenden Untersuchung ), nicht vereinbaren. Das weitere Vorgehen wird das Regierungspräsidium mit der Gemeinde Käm pfel - bach in Kürze erörtern. Da das Regierungspräsidium Karlsruhe im Dialog mit der Gemeinde steht und sich die Stadterneuerungsmaßnahme „Ortsmitte Bilfingen“ noch in der Durchführungsphase befindet, ist eine abschließende Entscheidung über den Einsatz der gebietsbezogenen Städtebauförderungsmittel noch nicht getroffen worden. In Vertretung Rust Staatssekretär