Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1326 28. 02. 2012 1Eingegangen: 28. 02. 2012 / Ausgegeben: 28. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann erlischt die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau der Ortsumfahrung (OU) Mögglingen im Zuge der B 29? 2. Hat der Bau der Feldwegebrücke über die Rems dazu geführt, die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses der OU Mögglingen zu erhalten? 3. Wann erlischt die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau der Strecke Essingen–Aalen im Zuge der B 29? 4. Hat der Bau der Lärmschutzwand im Bereich der Maßnahmen Westumgehung Aalen/Essingen–Aalen oder der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verein - barung mit der Gemeinde Essingen über den Bau der Dauerwangstraße dazu geführt, die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses Essingen–Aalen zu erhalten? 27. 02. 2012 Mack CDU B e g r ü n d u n g Würden die beiden Planfeststellungsbeschlüsse verfallen, würde dies zu einem hohen volkswirtschaftlichen Schaden führen. Kleine Anfrage des Abg. Winfried Mack CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Bundesstraße 29 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1326 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. März 2012 Nr. 2-39.-B29GD-AA/48 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann erlischt die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau der Ortsumfahrung (OU) Mögglingen im Zuge der B 29? 2. Hat der Bau der Feldwegebrücke über die Rems dazu geführt, die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses der OU Mögglingen zu erhalten? Mit dem Bau der Feldwegbrücke ist der Planfeststellungsbeschluss gesichert. 3. Wann erlischt die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau der Strecke Essingen–Aalen im Zuge der B 29? Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B 29 zwischen Essingen und Aalen erging im Dezember 2002 und wurde am 2. April 2003 bestandskräftig. Der Planfeststellungsbeschluss tritt am 26. März 2013 außer Kraft. 4. Hat der Bau der Lärmschutzwand im Bereich der Maßnahmen Westumgehung Aalen/Essingen–Aalen oder der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verein - barung mit der Gemeinde Essingen über den Bau der Dauerwangstraße dazu geführt, die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses Essingen–Aalen zu erhalten? Die Auswirkung der Maßnahmen auf den Planfeststellungsbeschluss wird noch geprüft. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur