Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1346 01. 03. 2012 1Eingegangen: 01. 03. 2012 / Ausgegeben: 04. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Weise und in welchem Umfang werden den Polizeidienststellen in Baden-Württemberg finanzielle Mittel zur Beschaffung von Kraftstoff für Streifenwagen und andere Dienstfahrzeuge zugeteilt? 2. Trifft es zu, dass im Bereich der Polizeidirektion Pforzheim in den Jahren 2011 und 2012 aufgrund von Budgetkürzungen zum Teil weniger Streifenfahrten durchgeführt wurden als in den Jahren zuvor? 3. Trifft es zu, dass das Polizeirevier Mühlacker aufgrund der Budgetierung derzeit deutlich weniger Streifenfahrten durchführt als vorgesehen? 4. Trifft es zu, dass im Bereich der Polizeidirektion Pforzheim zuletzt neue Streifenwagen beschafft wurden, deren Kraftstoffverbrauch höher ist als der Kraftstoffverbrauch der zuvor genutzten Fahrzeuge? 5. Trifft es zu, dass sie ihre ursprünglichen Einstellungszusagen im Bereich der Polizeidirektion Pforzheim für dieses Jahr wieder reduziert hat? 6. Wie gestaltet sich derzeit die Personalsituation im Polizeirevier Mühlacker sowie in den einzelnen Polizeiposten im Bereich der Polizeidirektion Pforzheim? 29. 02. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Sparzwänge bei Streifenfahrten der Polizei im Enzkreis und in Pforzheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1346 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. März 2012 Nr. 3-1122.0/239 beantwortet das Innenminis - terium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welcher Weise und in welchem Umfang werden den Polizeidienststellen in Baden-Württemberg finanzielle Mittel zur Beschaffung von Kraftstoff für Streifenwagen und andere Dienstfahrzeuge zugeteilt? Zu 1.: Die Bildung der Budgets erfolgt in den Regierungsbezirken im Rahmen der dezentralen Budgetverantwortung nach unterschiedlichen Kriterien in festgelegten Prozessen. Die Regierungspräsidien – Abteilung 6 Landespolizeidirektion – legen mit ihren Polizeidirektionen und Polizeipräsidien gemeinsam die Verteilerschlüssel fest. In diesem strukturierten Verfahren können die Bedürfnisse einzelner Dienststellen besonders berücksichtigt werden. 2. Trifft es zu, dass im Bereich der Polizeidirektion Pforzheim in den Jahren 2011 und 2012 aufgrund von Budgetkürzungen zum Teil weniger Streifenfahrten durchgeführt wurden als in den Jahren zuvor? 3. Trifft es zu, dass das Polizeirevier Mühlacker aufgrund der Budgetierung derzeit deutlich weniger Streifenfahrten durchführt als vorgesehen? Zu 2. und 3.: Die Kraftstoffpreisentwicklung der vergangenen Monate führte zu einer deutlichen Kostensteigerung bei den Sachausgaben und in deren Folge zu einer verstärkten Haushaltsdisziplin aller budgetierten Dienststellen in Baden-Württemberg. Die geplanten und erforderlichen Einsatz- und Streifenfahrten konnten bei der Polizei - direktion Pforzheim und beim Polizeirevier Mühlacker im Jahr 2011 ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Dies ist auch weiterhin sicher gestellt. Durch vermehrte Fuß- und Fahrradstreifen, Standkontrollen und kombinierte Fuß-/ Fahrzeugstreifen beabsichtigt die Polizeidirektion Pforzheim, ihre Kostenkontrolle im laufenden Haushaltsjahr zu verbessern und anlassunabhängige Streifenfahrten sinnvoll zu reduzieren, ohne dass ein Präsenzverlust für die Bürgerinnen und Bürger entsteht. 4. Trifft es zu, dass im Bereich der Polizeidirektion Pforzheim zuletzt neue Streifenwagen beschafft wurden, deren Kraftstoffverbrauch höher ist als der Kraftstoffverbrauch der zuvor genutzten Fahrzeuge? Zu 4.: Im Jahr 2011 wurden für die Polizeidirektion Pforzheim MB E-Klasse und VW Passat als Streifenfahrzeuge in „silber-blau“ neu beschafft. Diese Fahrzeuge ersetzen überwiegend VW Passat Modelle, die nach 36 Monaten Laufzeit an den Leasinggeber zurückgegeben wurden. Abhängig von Modell und Motorisierung ergibt sich bei den Neufahrzeugen ein kombinierter Verbrauchswert von ca. 5,1 bis 5,3 l/100km Dieselkraftstoff und bei den Leasingrückläufern von ca. 6,1 bis 6,5 l/100km. Dieser Teil des Leasingfuhrparks profitiert durch den Modell- und Fahrzeugwechsel nach drei Jahren sowohl von der zwischenzeitlich erfolgten Weiterentwicklung energieeffizienterer Motoren, als auch von den verstärkten Bemühungen aller Hersteller, eine weitere Verbrauchsreduzierung technisch zu realisieren, z. B. aktuell bei der MB E-Klasse durch die Einführung der „Start- Stopp-Funktion“. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1346 5. Trifft es zu, dass sie ihre ursprünglichen Einstellungszusagen im Bereich der Polizeidirektion Pforzheim für dieses Jahr wieder reduziert hat? Zu 5.: Es wird davon ausgegangen, dass Gegenstand dieser Frage die Versetzung von Nachwuchsbeamtinnen und -beamten zur Polizeidirektion Pforzheim ist. Das Innenministerium verteilt die Nachwuchskräfte zu drei Stichtagen pro Jahr, und zwar zum 1. März (Nachwuchsbeamte mittlerer Dienst), zum 1. April (Nachwuchsbeamte gehobener Dienst) und zum 1. September (Nachwuchsbeamte mittlerer Dienst) auf der Basis eines landeseinheitlichen Verfahrens bis auf Ebene der Regierungspräsidien und des Polizeipräsidiums Stuttgart. Ziel dieses Verfahrens ist es, einen möglichst gleichen Personalerfüllungsstand zu erreichen. Die Mittelbehörden verteilen das ihnen zur Verfügung stehende Personal auf die nachgeordneten Polizeipräsidien und Polizeidirektionen. In Bezug auf den Versetzungstermin 1. März 2012 und von Polizeikommissaranwärtern zum 1. April 2012 war vom Regierungspräsidium Karlsruhe die Zu - weisungsquote für die Polizeidirektion Pforzheim auf jeweils einen Beamten/eine Beamtin festgelegt worden. Die jeweilige Zuteilung wurde bzw. wird in der Form realisiert, dass die Polizeidirektion Pforzheim zum 1. März 2012 drei Beamte erhalten hat, denen zwei Personalabgänge gegenüber standen und es zum 1. April 2012 zu zwei weiteren Personalzugängen und einem Personalabgang kommen wird. Die Planungen für die Personalzuweisung zum 1. September 2012 sind noch nicht abgeschlossen. 6. Wie gestaltet sich derzeit die Personalsituation im Polizeirevier Mühlacker sowie in den einzelnen Polizeiposten im Bereich der Polizeidirektion Pforzheim? Zu 6.: Zum 1. April 2012 werden sämtliche Planstellen der Polizeiposten im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Mühlacker besetzt. Die Personalsituation des Polizeireviers Mühlacker sowie der Polizeiposten im Enzkreis kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Gall Innenminister Bezeichnung Haushalts-Soll (HHS) Tatsächlich aktive Polizeibeamte I. Polizeirevier Mühlacker 55 51 II. Polizeiposten (Pp) im Enzkreis Pp Königsbach-Stein 5 7 Pp Kieselbronn 7 6 Pp Niefern-Öschelbronn* 7 7 Pp Illingen* 4 4 Pp Maulbronn* 5 5 Pp Heimsheim* 5 5 Pp Remchingen 7 7 Pp Birkenfeld 4 4 Pp Straubenhardt 3 3 Pp Tiefenbronn 4 4 * Polizeiposten im Zuständigkeitsbereich des Polizeirevier Mühlacker