Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1350 01. 03. 2012 1Eingegangen: 01. 03. 2012 / Ausgegeben: 02. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt sie die Auffassung, dass die Bedeutung der Stadt Neckarsulm als ein großer Automobilindustriestandort sowohl im Automobil- als auch im Zweiradsektor und die in diesem Zusammenhang getätigten Erfindungen und Neuerungen im Mobilitätsbereich das Anbringen einer touristischen Hinweistafel an der Autobahn A 6 rechtfertigen? 2. Stimmt es, dass der mittlerweile eingebrachte Antrag der Stadt Neckarsulm auf eine touristische Hinweistafel mit der Bezeichnung „Deutschordensschloss Neckarsulm“ den momentan geltenden Richtlinien entspricht? 3. Stimmt es, dass auch der alternativ eingebrachte Antrag auf eine touristische Hinweistafel mit der Bezeichnung „Neckarsulm – Zweirad- und NSU-Museum im Deutschordensschloss“ den momentan geltenden Richtlinien entspricht? 4. Bis wann ist mit einer Entscheidung bezüglich der beiden Varianten der beantragten touristischen Hinweistafeln zu rechnen? 5. Ist sie bereit, sollten die beantragten Tafeln nicht den Richtlinien entsprechen, aufgrund der geschichtlichen Bedeutung Neckarsulms für die Mobilitätsentwicklung von der Möglichkeit der ebenfalls beantragten „Einzelfall ent scheidung“ Gebrauch zu machen? 02. 02. 2012 Dr. Lasotta CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Touristische Hinweistafel auf das Zweirad- und NSU- Museum der Stadt Neckarsulm an der A 6 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1350 2 B e g r ü n d u n g Die Stadt Neckarsulm ist für die Region Heilbronn-Franken und darüber hinaus ein bedeutendes Zentrum in der Entwicklung von Mobilitätsfragen und damit einer der wichtigsten Arbeitgeber der Region. Durch das Werk der AUDI AG, in der die Premiummodelle des Automobilherstellers produziert werden, hat Neckars - ulm eine weit über unser Bundesland herausragende Bedeutung. Dieser Entwicklung geht eine lange Geschichte der Produktion von Zweirädern und Automobilen voraus, die in der Stadt vorbildlich dokumentiert ist, insbesondere im städtischen „Zweirad- und NSU-Museum“. Die Marken NSU, Horch und andere gehören untrennbar zum Standort Neckarsulm. Die Museen sind beliebter Anziehungspunkt für Schulklassen, Touristen und NSU-Clubs sowie Fans der Marke. Daneben kommen alljährlich viele NSU-Fans aus aller Herren Länder in die Geburtsstätte der NSU-Fahrzeuge, was meines Erachtens ein entsprechendes Hinweisschild an der A 6 rechtfertigt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. März 2012 Nr. 3-3851.1-02/663 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Teilt sie die Auffassung, dass die Bedeutung der Stadt Neckarsulm als ein großer Automobilindustriestandort sowohl im Automobil- als auch im Zweiradsektor und die in diesem Zusammenhang getätigten Erfindungen und Neuerungen im Mobilitätsbereich das Anbringen einer touristischen Hinweistafel an der Autobahn A 6 rechtfertigen? Nach den Richtlinien für die touristische Beschilderung des Bundes (RtB 2008) darf mit touristischen Unterrichtungstafeln auf touristisch bedeutsame Ziele hingewiesen werden. Dabei muss es sich allerdings um einzelne touristische Ziele innerhalb einer Stadt, wie z. B. Denkmäler oder Einrichtungen von kultureller, geschichtlicher oder kulturhistorischer Bedeutung, oder aber um den Hinweis auf eine Stadt insgesamt handeln, wenn diese als Ensemble gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz (DSchG) durch Satzung ausgewiesen ist. Die Bedeutung einer Stadt als Industriestandort ist für die touristische Beschilderung nicht ausschlaggebend. 2. Stimmt es, dass der mittlerweile eingebrachte Antrag der Stadt Neckarsulm auf eine touristische Hinweistafel mit der Bezeichnung „Deutschordensschloss Neckarsulm“ den momentan geltenden Richtlinien entspricht? 3. Stimmt es, dass auch der alternativ eingebrachte Antrag auf eine touristische Hinweistafel mit der Bezeichnung „Neckarsulm – Zweirad- und NSU-Museum im Deutschordensschloss“ den momentan geltenden Richtlinien entspricht? Zu 2. und 3.: Für die Aufstellung einer touristischen Unterrichtungstafel an Bundesautobahnen müssen zum einen die Voraussetzungen zur touristischen Bedeutsamkeit eines Zieles, zum anderen die Voraussetzungen für den Standort der Unterrichtungstafel erfüllt sein. Das „Deutschordensschloss Neckarsulm“ erfüllt als Kulturdenkmal von beson - derer Bedeutung gemäß § 28 DSchG die inhaltlichen Voraussetzungen der RtB 2008. Auch die Bezeichnung „Neckarsulm – Zweirad- und NSU-Museum im Deutschordensschloss“ wäre durch die Verknüpfung mit dem Deutschordensschloss denkbar; die Beschriftung würde allerdings nicht regelkonform erfolgen können, da drei statt der zulässigen zwei Zeilen benötigt würden. Nach der RtB 2008 dürfen pro Autobahnabschnitt nicht mehr als zwei Unterrichtungstafeln aufgestellt werden. Da vor den relevanten Anschlussstellen Unter - 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1350 eisesheim und Neckarsulm auf der BAB A 6 jeweils schon zwei Unterrichtungstafeln stehen, besteht für ein weiteres „braunes Schild“ kein Raum. Würde eine dritte Unterrichtungstafel aufgestellt, könnten zudem die nach den RtB 2008 genannten Mindestabstände von 1.000 Metern untereinander bzw. zur bestehenden wegweisenden blauen Beschilderung nicht eingehalten werden. 4. Bis wann ist mit einer Entscheidung bezüglich der beiden Varianten der beantragten touristischen Hinweistafeln zu rechnen? 5. Ist sie bereit, sollten die beantragten Tafeln nicht den Richtlinien entsprechen, aufgrund der geschichtlichen Bedeutung Neckarsulms für die Mobilitätsentwicklung von der Möglichkeit der ebenfalls beantragten „Einzelfallentscheidung “ Gebrauch zu machen? Zu 4. und 5.: Eine Abweichung von den Richtlinien des Bundes ist im Hinblick auf die Vielzahl von Anträgen, die wegen Überschreitung der zulässigen Anzahl der touris - tischen Unterrichtungstafeln oder der Unterschreitung der Mindestabstände gestellt werden, und angesichts der kulturellen Vielfalt und der großen Zahl von touristisch bedeutsamen Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Bundesautobahnen in Baden-Württemberg im Einzelfall zu überprüfen. In der Vergangenheit mussten drei Viertel aller Anträge abgelehnt werden, da die Auswahloder die Aufstellkriterien nicht erfüllt waren. Auf Vorschlag des Landes Baden- Württemberg wurde in der neuen RTB 2008 die in Baden-Württemberg angewandte Konsensregelung übernommen, dass künftig zwei touristische Unterrichtungstafeln zwischen zwei Autobahnanschlussstellen aufgestellt werden können. Gegenüber der alten Regelung in den „Vorläufigen Richtlinien für Touristische Hinweise an Straßen (RtH 1988)“ mit einem Mindestabstand der Unterrichtungstafeln von fünf Kilometern untereinander konnten dadurch weitere Anträge positiv entschieden werden. Auch nach eingehender Prüfung kann im vorliegenden Fall einer Abweichung von den Richtlinienvorgaben nicht zugestimmt werden. Der Antrag eines an - deren in der Region liegenden Automuseums musste erst in jüngster Vergangenheit aus den gleichen Gründen abgelehnt werden. Eine Zustimmung und somit eine Ab weichung von den vereinbarten Konsensregelungen und den Richtlinien des Bundes würde eine Vielzahl von Folgeanträgen nach sich ziehen, für die dann die gleichen Maß stäbe anzulegen wären. Der Zustimmungsvorbehalt der obersten Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung zur Aufstellung der Zeichen 386.3 StVO ist ausdrücklich vom Gesetz- und Verordnungsgeber in § 45 Abs. 3 a StVO aufgenommen worden, um den kommunalpolitischen Interessen ein übergeordnetes Regulativ entgegenzusetzen. Dr. Splett Staatssekretärin