Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1358 02. 03. 2012 1Eingegangen: 02. 03. 2012 / Ausgegeben: 05. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass im Enzkreis und im Stadtkreis Pforzheim in den Jahren 2011 und 2012 Städte und Gemeinden ohne konkrete Veranlassung durch öffentliche Veranstaltungen vermehrt private Sicherheitsdienste beauftragt haben, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten? 2. Welche Aufgaben haben die betroffenen Kommunen den privaten Sicherheitsdienstleistern im Einzelnen übertragen? 3. In welchem zeitlichen und personellen Umfang nehmen die privaten Sicherheitsdienstleister diese Aufgaben wahr? 4. Welche Beträge haben die betroffenen Kommunen für die Beauftragung der privaten Sicherheitsdienste jeweils in ihre aktuellen Haushalte eingestellt? 5. Inwieweit wurden diese Aufgaben zuvor von der Polizei wahrgenommen? 6. Sieht sie diesbezüglich einen Zusammenhang mit der Personalsituation und der Sachausstattung der zuständigen Polizeiposten? 7. Wie bewertet sie grundsätzlich den Einsatz privater Sicherheitsdienste in den Kommunen ohne konkrete Veranlassung durch öffentliche Veranstaltungen? 02. 03. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Einsatz privater Sicherheitsdienste durch Kommunen im Enzkreis und in Pforzheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1358 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. März 2012 Nr. 3-1269.-1/93 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, das im Enzkreis und im Stadtkreis Pforzheim in den Jahren 2011 und 2012 Städte und Gemeinden ohne konkrete Veranlassung durch öffentliche Veranstaltungen vermehrt private Sicherheitsdienste beauftragt haben, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten? Zu 1.: Im Jahr 2011 wurden von den Gemeinden Illingen und Straubenhardt erstmalig Sicherheitsdienste beauftragt. Bei diesen beiden Gemeinden wurde der eigene Gemeindevollzugsdienst reduziert bzw. die Stelle des Gemeindevollzugsbediensteten ersatzlos gestrichen. Darüber hinaus hatte die Gemeinde Neulingen von den Sommerferien bis zum Jahresende 2011 eine private Citystreife beauftragt. Aktuell haben im Enzkreis die Kommunen Friolzheim, Illingen, Knittlingen, Mühlacker, Niefern-Öschelbronn, Straubenhardt und Wimsheim private Sicherheitsdienste beauftragt, die Gemeinde Niefern-Öschelbronn wird ab 1. April 2012 ein privates Sicherheitsunternehmen beschäftigen. Von der Stadt Pforzheim wird bereits seit Mitte der 1990er-Jahre ein privates Sicherheitsunternehmen eingesetzt. 2. Welche Aufgaben haben die betroffenen Kommunen den privaten Sicherheitsdienstleistern im Einzelnen übertragen? Zu 2.: Von den genannten Gemeinden im Enzkreis wurde den Sicherheitsunternehmen die Prävention, Kontrolle und Einhaltung der polizeilichen Umweltschutzverordnungen (Lärmbelästigungen, Müllproblematik) und die Bestreifung von Brennpunkten sowie anderer öffentlicher Plätze und Gebäude insbesondere in den Abend- und Nachtstunden bzw. an Wochenenden übertragen. Die Stadt Pforzheim hat Streifendienste, Schließdienste, Alarmverfolgungen sowie die Ausübung des Hausrechts für den Auftraggeber auf Privatgelände und im tatsächlich öffentlichen Verkehrsbereich beauftragt. Dabei umfassen die Dienste im Einzelnen: – Bestreifung im bzw. um das Objekt jeweils nach beigefügter Aufstellung bzw. nach Vorgabe des Auftraggebers, – Bedienung der Beleuchtung nach Maßgabe, – Verschlusskontrollen nach Maßgabe, – Schließdienste, – Wahrnehmen von verdächtigen Personen und Kraftfahrzeugen sowie außergewöhnlichen Ereignissen und Veranlassen bzw. Einleiten von Maßnahmen entsprechend der jeweiligen Situation, – Alarmverfolgungen. 3. In welchem zeitlichen und personellen Umfang nehmen die privaten Sicherheitsdienstleister diese Aufgaben wahr? Zu 3.: Bei den kreisangehörigen Gemeinden erfolgt in der Regel eine Bestreifung an einem oder zwei Wochentagen pro Woche durch zwei Personen mit einem zeit - lichen Aufwand zwischen zwei und fünf Stunden pro Woche. Der zeitliche Aufwand ist auch von Jahreszeit und Witterung abhängig. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1358 Bei der Stadt Pforzheim erfolgt der Einsatz täglich jeweils acht Stunden mit jeweils zwei Personen (Doppelstreifen); Einsatzbeginn ist in der Regel 19 Uhr. 4. Welche Beträge haben die jeweils betroffenen Kommunen für die Beauftragung der privaten Sicherheitsdienste jeweils in ihre aktuellen Haushalte eingestellt? Zu 4.: Die kreisangehörigen Gemeinden haben in ihren Haushalten insoweit Beträge zwischen 5.000 und 20.000 Euro eingestellt, bei der Stadt Pforzheim lag der Haushaltsansatz für 2011 bei 95.000 Euro. 5. Inwieweit wurden diese Aufgaben zuvor von der Polizei wahrgenommen? Zu 5.: Die Polizeidirektion Pforzheim führt unter Berücksichtigung der personellen und sachlichen Ressourcen in ihrem Dienstbezirk lagebildorientierte Präsenzmaßnahmen an bestimmten Schwerpunkten durch. Daneben beauftragen verschiedene Städte und Gemeinden private Sicherheitsunternehmen an einzelnen Tagen in der Woche im oben dargestellten Umfang mit Überwachungstätigkeiten. Dabei steht allgemein die Überwachung kommunaler Einrichtungen und öffentlicher Plätze und Wege im Vordergrund. Eine strukturelle Verlagerung vollzugspolizeilicher Tätigkeiten auf die privaten Sicherheitsunternehmen erfolgt dadurch nicht. 6. Sieht sie diesbezüglich einen Zusammenhang mit der Personalsituation und der Sachausstattung der zuständigen Polizeiposten? Zu 6.: Ein Zusammenhang mit der Personalsituation und der Sachausstattung der Polizeiposten besteht nicht. 7. Wie bewertet sie grundsätzlich den Einsatz privater Sicherheitsdienste in den Kommunen ohne konkrete Veranlassung durch öffentliche Veranstaltungen? Zu 7.: Sofern Städte oder Gemeinden das Bedürfnis haben, auf örtlicher Ebene mit privaten Sicherheitsunternehmen anlassbezogen zu kooperieren, bestehen dagegen aus Sicht der Landesregierung keine grundsätzlichen Bedenken. Auf Landesebene wird eine Einbindung von privaten Sicherheitsunternehmen in die Sicherheitsarchitektur insbesondere aus polizeilicher Sicht jedoch weder für notwendig noch aufgrund polizeitaktischer und datenschutzrechtlicher Erwägungen für sinnvoll erachtet. Auf die in diesem Kontext initiierten Landtagsanfragen (vgl. LT-Drs: 14/4541, 4546, 4558, 4565, 4578, 4588, 4628, 4672, 4695 und 4762) wird Bezug genommen . Gall Innenminister