Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1359 02. 03. 2012 1Eingegangen: 02. 03. 2012 / Ausgegeben: 05. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Stellen im Enzkreis und in Pforzheim sind derzeit Ausbesserungen bzw. Erweiterungen des Hochwasserschutzes geplant? 2. Ist sie bereit dazu, die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Enzufer in Mühlacker-Dürrmenz noch vor der kleinen Gartenschau mit Landesmitteln zu fördern? 3. Setzt sie sich auch unter Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels für einen ausreichenden Schutz vor einem sogenannten Jahrhunderthochwasser ein? 4. Setzt sie sich für eine Versetzung des Damms am Enzufer in Mühlacker-Dürrmenz ein, sodass der Ahornbaumbestand entlang des Ufers erhalten werden kann? 5. Setzt sie sich für den Bau eines Querdamms oder einer anderen geeigneten Maßnahme des Hochwasserschutzes für das hochwassergefährdete Gebiet im Mühlacker Flussvorland nahe der Hartplätze und des Freibads ein? 02. 03. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Hochwasserschutz im Enzkreis und in Pforzheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1359 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. März 2012 Nr. 5-0141.5/390 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Stellen im Enzkreis und in Pforzheim sind derzeit Ausbesserungen bzw. Erweiterungen des Hochwasserschutzes geplant? Die an den Gewässern I. Ordnung Enz, Nagold und Würm in der Ausbau- und Unterhaltungslast des Landes befindlichen Anlagen zum Hochwasserschutz werden regelmäßig vom Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Karls - ruhe überprüft. Dies umfasst auch Ausbesserungen, die im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Erweiterungen des Hochwasserschutzes sind an den genannten Gewässern I. Ordnung derzeit nicht geplant. An Gewässern II. Ordnung, für die die Kommunen die Ausbau- und Unterhaltungslast tragen, ist derzeit nur in der Gemeinde Illingen eine Maßnahme zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Schmie geplant. 2. Ist sie bereit dazu, die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Enzufer in Mühlacker-Dürrmenz noch vor der kleinen Gartenschau mit Landesmitteln zu fördern? Für Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an den Gewässern I. Ordnung und damit auch an der Enz in Mühlacker ist grundsätzlich das Land zuständig . Beschränkte finanzielle und personelle Ressourcen erfordern dabei eine nach Prioritäten gestufte Vorgehensweise. Im Vordergrund stehen beim Hochwasserschutz Sanierungsmaßnahmen an Hochwasserschutzanlagen und Deichen sowie in nächster Priorität Maßnahmen, die eine hohe Wirtschaftlichkeit aufweisen. Maßnahmen in Mühlacker-Dürrmenz haben keine vorrangige Priorität unter dem Aspekt der Hochwassersicherheit und sind deshalb vom Land vor 2015 nicht vorgesehen. 3. Setzt sie sich auch unter Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels für einen ausreichenden Schutz vor einem sogenannten Jahrhunderthochwasser ein? Die Auswirkungen des Klimawandels werden bei Planungen von technischen Hochwasserschutzmaßnahmen als separat zu betrachtender Lastfall mit untersucht und sich daraus ergebende Konsequenzen sowie zu erwartende Mehrkosten aufgezeigt. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird im Einzelfall entschieden, inwieweit der Lastfall Klimaänderung bereits in der Planung berücksichtigt wird oder Möglichkeiten für eine spätere Anpassung der Hochwasserschutzanlagen vorgesehen werden. Diese Vorgehensweise ist in den Leitfaden „Festlegung des Bemessungshochwassers für Anlagen des technischen Hochwasserschutzes“, der im Jahr 2005 von der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg herausgegeben wurde, aufgenommen worden. Er wurde seinerzeit den Wasserbehörden als Handlungsgrundlage zur Verfügung gestellt. 4. Setzt sie sich für eine Versetzung des Damms am Enzufer in Mühlacker-Dürrmenz ein, sodass der Ahornbaumbestand entlang des Ufers erhalten werden kann? Der Deich am rechten Enzufer in Mühlacker-Dürrmenz weist einen durchgehenden Bewuchs mit hochwachsenden Baumarten entlang der wasserseitigen Deichkrone auf. Aus dem Baumbestand entlang der wasserseitigen Deichkrone resultiert eine potenzielle Gefährdung des Hochwasserschutzbauwerks. Die im Auftrag des Landes im Jahr 2011 erstellte Ausarbeitung „Machbarkeitsstudie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Enz im Bereich der Stadt Mühlacker“ beschreibt deshalb als Zielvariante, diese Bäume im Rahmen einer Deichsanierung zu entfernen und die notwendige Freibordhöhe herzustellen. Alternativen, wie die 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1359 Versetzung des Deiches, sind deutlich teurer. Es bleibt der Stadt Mühlacker jedoch unbenommen, die Versetzung des Deiches in eigener Trägerschaft als kommunale Maßnahme durchzuführen. In diesem Falle wäre der Abschluss einer öffentlich -rechtlichen Vereinbarung mit dem Land erforderlich. 5. Setzt sie sich für den Bau eines Querdamms oder einer anderen geeigneten Maßnahme des Hochwasserschutzes für das hochwassergefährdete Gebiet im Mühlacker Flussvorland nahe der Hartplätze und des Freibads ein? In der unter Ziffer 4 genannten Machbarkeitsstudie ist am linksseitigen Enzufer ein Riegeldeich als eine für die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Mühl - acker prioritär umzusetzende Maßnahme aufgeführt. Dieses etwa 400 m lange und 1,3 m hohe Bauwerk hat den Zweck, breitflächig in der Enzaue zufließendes Hochwasser vor der Bebauung aufzuhalten und dem Flussbett wieder zuzuleiten. Nach derzeitigem Sachstand ist eine zeitnahe Realisierung dieser Hochwasserschutzmaßnahme nicht möglich. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft