Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1364 05. 03. 2012 1Eingegangen: 05. 03. 2012 / Ausgegeben: 05. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Planungen gibt es seitens der Landesregierung, den Hochwasserschutz in und um Mühlacker bestmöglich sicherzustellen? 2. Welche Voraussetzungen müsste die Stadt Mühlacker schaffen, um den bestmöglichen Hochwasserschutz zu gewährleisten? 3. Wie sieht der aktuelle Planungsstand aus? 4. In welcher Form und in welchem Umfang kann die Stadt Mühlacker mit finanzieller Unterstützung bzw. mit Fördermaßnahmen zur Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahmen rechnen? 5. Welche Maßnahmen wurden bisher zum Hochwasserschutz in Mühlacker durchgeführt ? 02. 03. 2012 Viktoria Schmid CDU B e g r ü n d u n g Im Zuge der Planungen für das Grünprojekt der Stadt Mühlacker rückt das Thema Hochwasserschutz wieder stark in den Blickpunkt. 1993 waren weite Teile Mühl - ackers von der Hochwasserkatastrophe betroffen, weshalb gerade im Rahmen der kleinen Gartenschau der Hochwasserschutz auf den neuesten Stand gebracht werden sollte. Kleine Anfrage der Abg. Viktoria Schmid CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Hochwasserschutz in Mühlacker Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1364 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. März 2012 Nr. 5-0141.5/391 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Planungen gibt es seitens der Landesregierung, den Hochwasserschutz in und um Mühlacker bestmöglich sicherzustellen? 3. Wie sieht der aktuelle Planungsstand aus? Das Land hat im Jahr 2010 eine Machbarkeitsstudie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Enz im Bereich der Stadt Mühlacker in Auftrag gegeben, die im vergangenen Jahr fertig gestellt wurde. Von den darin insgesamt als machbar dargestellten 11 Maßnahmen sind vier Maßnahmen als vorrangig eingestuft. Drei dieser Maßnahmen sollen im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen zeitnah umgesetzt werden und zwar: – Ausgleich von geringen Fehlhöhen auf rd. 170 m Länge des linksufrigen Deiches zwischen Enz-km 44,530 und 44,700. – Schließung einer Lücke im Hochwasserschutz beim linksufrigen Deich bei Enz-km 44,700 bis 44,830 (Südende der Mauer im Bereich des Überganges zum Deich). – Erhöhung der rechtsufrigen bestehenden Mauer um rd. 0,05 m auf einer Länge von rd. 50 m zwischen Enz-km 45,240 und 45,330. Eine zeitnahe Realisierung der vierten vorrangigen Maßnahme, ein etwa 400 m langer und 1,3 m hoher Riegeldeich am linksseitigen Enzufer sowie der anderen in der Machbarkeitsstudie genannten Maßnahmen u. a. im Bereich des geplanten Grünprojektes ist derzeitig nicht eingeplant. 2. Welche Voraussetzungen müsste die Stadt Mühlacker schaffen, um den bestmöglichen Hochwasserschutz zu gewährleisten? Für die Enz, ein Gewässer I. Ordnung, ist das Land Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast . Bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung werden die begünstigten Kommunen im Rahmen des Vorteilsausgleiches regelmäßig mit zur Kostentragung auf der Grundlage einer Vereinbarung herangezogen . Eine Unterstützung durch die Kommune während des Planungsprozesses, insbesondere beim Grunderwerb, wäre notwendig. Derzeit sind im Bereich der Stadt Mühlacker seitens des Landes keine weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen als die unter Ziff. 1 und 3 genannten Vorhaben vorgesehen. Sofern die Stadt Mühlacker Hochwasserschutzmaßnahmen aktuell umsetzen will, müsste sie diese in eigener Trägerschaft durchführen und finanzieren . Hierfür wäre der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Land und der Stadt Mühlacker erforderlich. Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung kann die Stadt Mühl - acker in eigener Zuständigkeit planen und realisieren. 4. In welcher Form und in welchem Umfang kann die Stadt Mühlacker mit finanzieller Unterstützung bzw. mit Fördermaßnahmen zur Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahmen rechnen? Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an den Gewässern I. Ordnung und damit auch an der Enz in Mühlacker ist grundsätzlich das Land zuständig. Beschränkte Ressourcen erfordern dabei eine 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1364 nach Prioritäten gestufte Vorgehensweise. Im Vordergrund stehen beim Hochwasserschutz Sanierungsmaßnahmen an Hochwasserschutzanlagen und Deichen sowie in nächster Priorität Maßnahmen, die eine hohe Wirtschaftlichkeit auf - weisen. Maßnahmen in Mühlacker mit Ausnahme der unter Ziffer 1 und 3 zur zeitnahen Realisierung vorgesehenen Maßnahmen sind deshalb vom Land aktuell nicht vorgesehen. Für kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen kann die Stadt Mühlacker Fördermittel nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft beantragen. Die Förderuntergrenze wird im Falle der Stadt Mühlacker ab förderfähigen Kosten in Höhe von etwa 380.000 Euro erreicht. 5. Welche Maßnahmen wurden bisher zum Hochwasserschutz in Mühlacker durchgeführt ? Nach dem Hochwasser im Jahr 1993 wurde der Hochwasserschutz an der Enz im Stadtbereich von Mühlacker und den Ortsteilen Dürrmenz, Mühlhausen, Lohmers - heim und Enzberg durch Vorlandabgrabungen, Erhöhungen an Deichen und Mauern sowie eine Flussbettaufweitung verbessert. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft