Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1367 06. 03. 2012 1Eingegangen: 06. 03. 2012 / Ausgegeben: 05. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei, einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Auto - bahnpolizei, Polizeihundeführer usw.), befinden sich derzeit im Landkreis Calw? 2. Welche der unter Frage 1. zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform im Landkreis Calw aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Calw beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Calw müssen bei einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3. zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Calw mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert ? Kleine Anfrage des Abg. Thomas Blenke CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Landkreis Calw Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1367 2 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Calw geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? 06. 03. 2012 Blenke CDU B e g r ü n d u n g Die vom Innenminister angekündigte Strukturreform der Polizei sieht unter anderem eine Auflösung aller bisherigen Polizeidirektionen in den Landkreisen und die Bildung orts- und bürgerferner regionaler Polizeipräsidien vor. Damit droht auch der Polizeidirektion Calw das Aus. Der Innenminister verspricht durch die Reform eine Verstärkung der Präsenz in den landesweit über 500 Polizeirevieren und -posten (Quelle: Pressemitteilung des Innenministeriums vom 25. Januar 2012) durch insgesamt gerade einmal ca. 325 uniformierte Schutzpolizisten. Gleichzeitig wird jedoch der Abzug des bestehenden Führungs- und Einsatz - stabes, der Verkehrspolizei, der Polizeihundeführer sowie eines großen Teils der Kriminialpolizei aus dem Kreis Calw angekündigt. Damit ist zu befürchten, dass in der Summe bis zu 60 Polizeibeamtinnen und -beamte, die heute im Kreis Calw für polizeiliche Präsenz sorgen, künftig nicht mehr im Landkreis tätig sind. Vor diesem Hintergrund interessiert die Frage, wie viele der angekündigten Verstärkung von landesweit gerade einmal 325 Polizisten tatsächlich im Kreis Calw ankommen werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. März 2012 Nr. 3-112/45/121 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei, einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.), befinden sich derzeit im Landkreis Calw? Zu 1.: Die Polizeidirektion Calw ist neben der Leitung in die Organisationseinheiten Öffentlichkeitsarbeit /Einstellungsberatung, Führungs- und Einsatzstab, Verwaltung, Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, zwei Polizeireviere und eine Polizeihundeführerstaffel gegliedert. Dem Polizeirevier Calw sind die Polizeiposten Althengstett, Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Bad Wildbad, Neuweiler und Schömberg, dem Polizeirevier Nagold sind die Polizeiposten Altensteig, Haiterbach und Wildberg zugeordnet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1367 2. Welche der unter Frage 1. zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform im Landkreis Calw aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden . 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Calw beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Calw – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Calw müssen bei einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2.) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3. zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbezirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Fest - Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 233 212 21 Schutzpolizei 165 162 3 Kriminalpolizei 39 36 3 Nichtvollzug 29 14 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1367 4 legungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Standorte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Calw mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert ? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Calw geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Landkreis Calw zuständigen regionalen Polizeipräsidiums wird Karlsruhe sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst die Stadtkreise Karlsruhe und Pforzheim, die Landkreise Karlsruhe und Calw sowie den Enzkreis. Gall Innenminister