Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1385 07. 03. 2012 1Eingegangen: 07. 03. 2012 / Ausgegeben: 16. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Anträge und Anfragen zum kommunalen Straßenbau im Rahmen des LGVFG liegen den Regierungspräsidien vor (Auflistung nach Regierungsbezirken )? 2. Warum ist in der Landtagsdrucksache 15/1052 auf den Antrag einer Abgeordneten der Fraktion der CDU in der Antwort auf Ziffer 7 beim Zuwendungs - volumen im „nachrichtlichen Programm“ von rund 123 Mio. Euro die Rede, während in der im Internet zugänglichen Zusammenstellung „Finanzierung Straßenbau in Baden-Württemberg“ des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 16. Januar 2012 98 Mio. Euro angegeben werden? 3. Wie setzt sich die in der o. g. Zusammenstellung vom 16. Januar 2012 weiter angegebene Zahl von 260 Mio. Euro für „weitere anstehende Großprojekte“ zusammen? 05. 03. 2012 Kunzmann CDU Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Kommunale Straßenbauplanung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1385 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. April 2012 Nr. 2-3932/226 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Anträge und Anfragen zum kommunalen Straßenbau im Rahmen des LGVFG liegen den Regierungspräsidien vor (Auflistung nach Regierungsbezirken )? In der Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zum Antrag der Abgeordneten Nicole Razavi u. a. CDU, Drucksache 15/1052, wurden die bis zum Januar 2012 bekannten Anträge auf Neubewilligungen von Vorhaben des kommunalen Straßenbaus aufgeführt. Auf die Drucksache wird hierzu verwiesen. Inzwischen liegen weitere Anträge auf Neubewilligungen in 2012 bei den Regierungspräsidien vor. Diese verteilen sich wie folgt: Regierungsbezirk Stuttgart – EKrG-Maßnahme, Sicherungsmaßnahmen am Bahnübergang (BÜ) Kanalstraße ; Lenningen – EKrG-Maßnahme, Umbau des BÜ Spinnerei; Stadt Backnang – EKrG-Maßnahme, Wegfall eines BÜ, Ausbau eines Wirtschafts-, Geh- und Radweges; Bad Rappenau – Bau eines Geh- und Radweges zwischen Altenmünster und Ingersheim; Stadt Crailsheim – Bau eines Geh- und Radweges auf der ehemaligen Tälesbahntrasse; Geislingen an der Steige – EKrG-Maßnahme, Sicherungsmaßnahmen am BÜ der Elsenztalbahn, zwischen Sinsheim–Eppingen; Gemeinde Ittlingen – EKrG-Maßnahme, Sicherung des BÜ der Bahnstrecke Eppingen–Steinsfurt; Gemeinde Ittlingen – K 1070, Bau eines Geh- und Radweges; Gemeinde Jettingen – L 1103 in der Ortsdurchfahrt Lauffen, Bau eines Geh- und Radweges; Lauffen am Neckar – Bau eines Radweges entlang des Eisengriffbaches; Stadt Rutesheim – Geh- und Radwegunterführung am Bahnhof in Schwäbisch Gmünd Regierungsbezirk Karlsruhe – EKrG-Maßnahme, Ausbau der OEG-Strecke Weinheim–Schriesheim; Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße – EKrG-Maßnahme, Sicherungsmaßnahmen am BÜ Burgstraße in Kleinsteinbach ; Gemeinde Pfinztal – L 602, Zubringerstraße des Gewerbegebiets „Alte Kaserne“ an die L 602; Stadt Philippsburg – Radwegstreifen, Leopoldring; Stadt Rastatt – EKrG-Maßnahme, Sicherungsmaßnahmen BÜ Passeinstraße im Zuge der OEG-Strecke Weinheim–Schriesheim; Stadt Schriesheim – EKrG-Maßnahme, Beseitigung eines BÜ, Eisenbahnüberführung über einen Rad- und Gehweg in Hoffenheim; Stadt Sinsheim – EKrG-Maßnahme, Neubau einer Eisenbahnüberführung über Rad- und Gehweg in Lützelsachsen; Stadt Weinheim 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1385 – EKrG-Maßnahme, Ausbau der OEG-Linie Weinheim-Schriesheim; Stadt Weinheim – K 3764/L 86 a, Umbau des signalisierten Knotenpunktes in einen Kreisverkehrsplatz „Maria Linden“; Landkreis Rastatt Regierungsbezirk Freiburg – EKrG-Maßnahme, Beseitigung des BÜ „Neustadt I“; Titisee-Neustadt – EKrG-Maßnahme, Sicherungsmaßnahmen des BÜ „Unterentersbach Kohlerplatz “; Gemeinde Zell am Harmersbach Regierungsbezirk Tübingen – K 7414, Ausbau zwischen Schlechtenfeld und Ehingen; Alb-Donau-Kreis – K 8034, Ausbau zwischen Tannhausen und Haslach; Landkreis Ravensburg – K 7783, Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Meersburg und Mühl - hofen; Bodenseekreis – K 7943, Bau eines Rad- und Gehweges zwischen Bad Waldsee und Michelwinnaden ; Landkreis Ravensburg – K 6709, Bau eines Radweges zwischen Bleichstetten und Upfingen; Landkreis Reutlingen – K 6903, Radweg zwischen Gomaringen und Immenhausen; Landkreis Tübingen – K 7108, Neubau eines Radweges „Buloch“ bis Hechingen-Stetten; Zollernalbkreis – Bau eines Radweges als Ammerbegleitweg; Stadt Tübingen – EKrG-Maßnahme, Umbau des BÜ Eichertstraße; Gammertingen – EKrG-Maßnahme, Sicherungsmaßnahmen am BÜ Heßlinger Straße; Gemeinde Herbertingen – Geh- und Radweg entlang der Mössinger Straße; Gemeinde Ofterdingen – Radfahrschutzstreifen am Stadtgraben, Kelterstraße, Westbahnhofstraße bis Rheinlandstraße; Stadt Tübingen – K 7357/7413, Radweg zwischen Ehingen, Heufelden und Blienshofen; Alb- Donau-Kreis – K 7533, Rad- und Gehweg Attenweiler–B 312; Landkreis Biberach – K 7134, Neubau eines Radweges von Schörzingen nach Weilen unter den Rinnen 2. Warum ist in der Landtagdrucksache 15/1052 auf den Antrag einer Abgeordneten der Fraktion der CDU in der Antwort auf Ziffer 7 beim Zuwendungsvolumen im „nachrichtlichen Programm“ von rund 123 Mio. Euro die Rede, während in der im Internet zugänglichen Zusammenstellung „Finanzierung Straßenbau in Baden-Württemberg“ des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 16. Januar 2012 98 Mio. Euro angegeben werden? Nach § 5 LGVFG (alt § 5 GVFG) werden für den Zeitraum der jeweiligen Finanzplanung Programme erstellt, die die förderfähigen Vorhaben nach § 2 LGVFG enthalten. Diese Fünfjahresprogramme sind jährlich der Entwicklung anzupassen und zum 1. März eines jeden Jahres aufgrund von Vorschlägen der Regierungspräsidien und unter Berücksichtigung der voraussichtlich verfügbaren Mittel sowie eingetretener Kostenänderungen fortzuschreiben. Das gleiche gilt für das „nachrichtliche Programm“. Die im Internet zugänglichen Zusammenstellungen basieren auf der letzten Programmfortschreibung März 2011. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1385 4 Die Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landtagsdrucksache 15/1052 basiert auf der Abfrage bei den Regierungspräsidien mit Stand Februar 2012. Zu diesem Zeitpunkt betrug das voraussichtliche Zuwendungsvolumen für das „nachrichtliche Programm“ rund 123 Mio. Euro. 3. Wie setzt sich die in der o. g. Zusammenstellung vom 16. Januar 2012 weiter angegebene Zahl von 260 Mio. Euro für „weitere anstehende Großprojekte“ zusammen? Bei der angegebenen Summe handelt es sich um eine Abschätzung der Kosten für die bei den Regierungspräsidien vorliegenden besonders kostenintensiven Maßnahmen . Da die Maßnahmen im Einzelnen noch nicht geprüft sind, können Einzelbeträge derzeit nicht beziffert werden. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur