Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1399 08. 03. 2012 1Eingegangen: 08. 03. 2012 / Ausgegeben: 16. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich der einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Schwäbisch Hall? 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei, einschließlich deren einzelnen Untergliederungen, würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform , einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Schwäbisch Hall, im Landkreis Schwäbisch Hall aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Schwäbisch Hall beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei , der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Schwäbisch Hall müssen bei einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen , dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens “ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würden sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers, einschließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion Schwäbisch Hall verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Kleine Anfrage des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Landkreis Schwäbisch Hall Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1399 2 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Schwäbisch Hall mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Schwäbisch Hall geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? 08. 03. 2012 Rüeck CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. April 2012 Nr. 3-112/45/140 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich der einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Schwäbisch Hall? Zu 1.: Die Polizeidirektion Schwäbisch Hall ist neben der Leitung in die Organisationseinheiten Führungs- und Einsatzstab, Öffentlichkeitsarbeit, Kriminalpolizei mit der Kriminalpolizei-Außenstelle Crailsheim, Autobahn- und Verkehrspolizei mit Polizeihundeführerstaffel sowie zwei Polizeireviere gegliedert. Dem Polizeirevier Schwäbisch Hall sind die Polizeiposten Bühlertann, Gaildorf, Ilshofen und Mainhardt zugeordnet. Dem Polizeirevier Crailsheim sind die Polizeiposten Blaufelden, Fichtenau und Rot am See zugeordnet. 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei, einschließlich deren einzelnen Untergliederungen, würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform , einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Schwäbisch Hall, im Landkreis Schwäbisch Hall aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1399 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Schwäbisch Hall beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei , der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Schwäbisch Hall – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Schwäbisch Hall müssen bei einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens “ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers, einschließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion Schwäbisch Hall verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbezirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Fest - legungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Standorte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 364 304 60 Schutzpolizei 255 235 20 Kriminalpolizei 43 38 5 Nichtvollzug 66 31 35 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1399 4 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Schwäbisch Hall mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Schwäbisch Hall geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Landkreis Schwäbisch Hall zuständigen regionalen Polizeipräsidiums wird Aalen sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst den Ostalbkreis , den Rems-Murr-Kreis und den Landkreis Schwäbisch Hall. Gall Innenminister