Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 140 21. 06. 2011 1Eingegangen: 21. 06. 2011 / Ausgegeben: 20. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Steht sie zur B 294 Ortsumfahrung Winden oder soll dieses Projekt nicht mehr realisiert werden? 2. Falls es sich bei dem Projekt um einen begründeten Einzelfall gem. Koalitionsvertrag handeln sollte, welche Priorität misst sie der Ortsumfahrung Winden nach welchen Kriterien zu? 3. Wann kann mit einer Realisierung der Ortsumfahrung Winden gerechnet werden ? 4. Wie beurteilt sie die weiteren im Landkreis Emmendingen anstehenden Ausund Neubaumaßnahmen im Bereich der Straßeninfrastruktur? 5. Welche Straßenmodernisierungsmaßnahmen will sie im Landkreis Emmendingen mit welcher Priorität durchführen? 20. 06. 2011 Schwehr CDU Kleine Anfrage des Abg. Marcel Schwehr CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Ortsumfahrung Winden B 294 und Straßenbau im Landkreis Emmendingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 140 2 B e g r ü n d u n g Die Ortsumfahrung Winden ist für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Winden und des gesamten Elztales von erheblicher verkehrs- und wirtschaftspolitischer Bedeutung. Gemäß Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung „sind Straßenneubauten aufgrund der Siedlungsdichte und des Gebots, den Flächenverbrauch zu reduzieren, nur noch in begründeten Einzelfällen zu realisieren .“ (Der Wechsel beginnt, S. 28). Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Emmendingen ist es von großem Interesse, ob die für sie wichtigen Verkehrsinfrastrukturprojekte solche begründeten Einzelfälle darstellen oder nicht. Im Sinne einer „politischen Kultur des Dialogs und der Offenheit“ (Der Wechsel beginnt, S. 2) sind die unbestimmten Absichtserklärungen des Koalitionsvertrages zu präzisieren. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 12. Juli 2011 Nr. 25-39-B294FR-SCHIL/36 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Steht die Landesregierung zur B 294 Ortsumfahrung Winden oder soll dieses Projekt nicht mehr realisiert werden? 2. Falls es sich bei dem Projekt um einen begründeten Einzelfall gem. Koalitionsvertrag handeln sollte, welche Priorität misst die Landesregierung der Orts - umfahrung Winden nach welchen Kriterien zu? 3. Wann kann mit einer Realisierung der Ortsumfahrung Winden gerechnet werden ? Für die Ortsumfahrung Winden liegt seit 2006 ein bestandkräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Die Ausführungsplanung für den Straßenbau ist fertiggestellt, für mehrere Bauwerksentwürfe werden die Ausführungsplanungen derzeit erstellt . Der Bund hat die Baufreigabe noch nicht erteilt und die für die Finanzierung des Vorhabens erforderlichen Haushaltsmittel noch nicht zur Verfügung gestellt . Wie der Bund Baumaßnahmen in Baden-Württemberg im Umfang von 1,1 Mrd. Euro finanzieren will, ist angesichts einer mittelfristigen Finanzplanung von jährlich ca. 120 Mio. Euro (2012) bis 172 Mio. Euro (2014) nicht erkennbar. Die Landesregierung misst der Maßnahme eine hohe Bedeutung bei, da sie geeignet ist, die Menschen an der Ortsdurchfahrt dauerhaft zu entlasten. Allerdings soll angesichts der gravierenden Unterfinanzierung der Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs für noch nicht im Bau befindliche Maßnahmen an Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg zunächst eine Priorisierung erfolgen. Hierbei wird auch die Ortsumfahrung Winden im Zuge der B 294 einbezogen. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 140 4. Wie beurteilt die Landesregierung die weiteren im Landkreis Emmendingen anstehenden Aus- und Neubaumaßnahmen im Bereich der Straßeninfrastruktur ? a) Landesstraßenbau Aus- und Neubaumaßnahmen: In einem verkehrsträgerübergreifenden Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan sollen auch die künftig umzusetzenden Projekte des Landesstraßenbaus aufgeführt werden. Entscheidend werden daher die Ergebnisse einer nach einheit - lichen Kriterien durchzuführenden Bewertung aller Projekte und die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten sein. Das Ergebnis dieser Bewertung ist abzuwarten. Folgende Maßnahmen des Landkreises Emmendingen sind zur Aufnahme in den Maßnahmenplan des Generalverkehrsplans beantragt: − L 104 Umbau Knoten L 104/K 4923/L 105 bei Leiselheim − L 104 Ausbau zwischen der L 105/L 113 und Jechtingen − L 104 Ausbau zwischen Jechtingen und Sasbach − L 104 Ausbau zwischen Sasbach (KV Gewerbegebiet Fischersdorf) und Wyhl − L 104 Ausbau zwischen Wyhl und Weisweil − L 105 Ausbau zwischen K 5128 und Leiselheim − L 105 Ausbau zwischen Leiselheim und K 5144 − L 109 Ausbau zwischen Oberprechtal und Bauamtsgrenze − L 110 Ausbau zwischen Freiamt-Sägplatz und L 113 − L 110 Ausbau zwischen K 5101 (Windenreute) und Freiamt-Sägplatz − L 113 Ausbau der OD Malterdingen − L 173 Ausbau zwischen Untersimonswald und Neuenweg Im Bau befindliche Maßnahmen: − Die L 110 Ausbau Sexau–Freiamt befindet sich abschnittsweise im Bau. b) Bundesstraßenbau Im Bau befindliche Maßnahmen: − B 294 Ortsumfahrung Elzach befindet sich im Bau. Fertigstellung 2013. − B 3 Ausbau bei Denzlingen befindet sich im Bau. Gesamtfertigstellung Sommer 2011. In Planung befindliche Maßnahmen: − B 294 Hugenwaldtunnel, Planung eines Fluchtstollens. 5. Welche Straßenmodernisierungsmaßnahmen will die Landesregierung im Landkreis Emmendingen mit welcher Priorität durchführen? Den Regierungspräsidien werden jährlich die landesweit zur Verfügung stehenden Erhaltungsmittel anteilig je nach Zustand des Netzes, der nach der regelmäßig durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung festgestellt wird, zugewiesen. Innerhalb der Regierungsbezirke werden die konkreten Sanierungsmaßnahmen nach ihrer Dringlichkeit festgelegt, die sich aus den Ergebnissen der Zustands - erfassung sowie von Vor-Ort-Begutachtungen und eventueller zusätzlicher planerischer Randbedingungen ergibt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 140 4 Im Landkreis Emmendingen sollen 2011 folgende Landesstraßenabschnitte saniert werden: − L 105 FDE Leiselheim/Königschaffhausen mit Ortsdurchfahrt 1. Bauabschnitt (im Bau) − L 114 FDE Rohrlache Teningen mit Anschlüssen (Auftrag vergeben, Ausführung 2011) − L 186/L 110 OD Sexau (Ausschreibung in Vorbereitung, Ausführung 2011) − L 112 FDE Denzlingen–Glottertal (im Bau) Maßnahmen im Zuge von Bundesstraßen im Landkreis Emmendingen 2011: − B 294 Tunnelnachrüstung Waldkirch (Vorarbeiten erfolgt) Da sich der Straßenzustand häufig nicht kontinuierlich, sondern aufgrund spezieller Ereignisse, wie etwa Böschungsrutschungen, oft auch abrupt verschlechtert, kann sich die Dringlichkeitseinstufung ändern. Dr. Splett Staatssekretärin