Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1400 08. 03. 2012 1Eingegangen: 08. 03. 2012 / Ausgegeben: 16. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Auto - bahnpolizei, Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Heidenheim ? 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei, einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform , einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Heidenheim, im Landkreis Heidenheim aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Heidenheim beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutz - polizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Heidenheim müssen bei einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würden sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion Heidenheim verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Kleine Anfrage des Abg. Bernd Hitzler CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Landkreis Heidenheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1400 2 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Heidenheim mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Heidenheim geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? 07. 03. 2012 Hitzler CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. April 2012 Nr. 3-112/45/141 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Heidenheim ? Zu 1.: Die Polizeidirektion Heidenheim ist neben der Leitung in die Organisationseinheiten Führungs- und Einsatzstab mit Polizeihundeführerstaffel, Öffentlichkeitsarbeit , Kriminalpolizei, Autobahn- und Verkehrspolizei, Verwaltung sowie zwei Polizeireviere gegliedert. Dem Polizeirevier Heidenheim sind die Polizeiposten Heidenheim-Schnaitheim, Nattheim und Steinheim zugeordnet. Dem Polizeirevier Giengen sind die Polizeiposten Herbrechtingen, Gerstetten und Sontheim an der Brenz zugeordnet. 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei, einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform , einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Heidenheim, im Landkreis Heidenheim aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1400 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Heidenheim beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei , der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Heidenheim – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Heidenheim müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion Heidenheim verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbezirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Fest - legungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Standorte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 302 264 38 Schutzpolizei 223 210 13 Kriminalpolizei 37 35 2 Nichtvollzug 42 19 23 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1400 4 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Heidenheim mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Heidenheim geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Landkreis Heidenheim zuständigen regionalen Polizeipräsidiums wird Ulm sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst den Stadtkreis Ulm, den Alb-Donau-Kreis sowie die Landkreise Biberach, Göppingen und Heidenheim. Gall Innenminister