Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1401 08. 03. 2012 1Eingegangen: 08. 03. 2012 / Ausgegeben: 16. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelner Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Rhein-Neckar? 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform , einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Heidelberg, im Landkreis Rhein-Neckar aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Rhein-Neckar beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei , der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Rhein-Neckar müssen bei einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würden sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers, einschließlich einer mög - lichen Schließung der Polizeidirektion Heidelberg, verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Kleine Anfrage der Abg. Elke Brunnemer, Karl Klein, Gerhard Stratthaus und Georg Wacker CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Landkreis Rhein-Neckar Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1401 2 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Rhein-Neckar mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Rhein-Neckar geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? 9. Inwieweit würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform die Bereitschaftspolizei und deren Ausbildungsstätten in Nordbaden erhalten bleiben? 08. 03. 2012 Brunnemer, Klein, Stratthaus, Wacker CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. April 2012 Nr. 3-112/45/142 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelner Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Rhein-Neckar? Zu 1.: Die Polizeidirektion Heidelberg ist neben der Leitung in die Organisationseinheiten Führungs- und Einsatzstab, Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Verwaltung, Revierdienst , Zentrale Dienste sowie Kriminalpolizei gegliedert. Dem Revierdienst sind drei Polizeireviere im Stadtbereich und sieben Polizei - reviere im Rhein-Neckar-Kreis zugeordnet. Dem Polizeirevier Heidelberg-Süd sind die Polizeiposten Emmertsgrund, Eppelheim und Wieblingen, dem Polizei - revier Hockenheim ist der Polizeiposten Neulußheim, dem Polizeirevier Neckargemünd sind die Polizeiposten Meckesheim und Schönau, dem Polizeirevier Schwetzingen ist der Polizeiposten Ketsch, dem Polizeirevier Sinsheim sind die Polizeiposten Angelbachtal und Waibstadt, dem Polizeirevier Weinheim sind die Polizeiposten Hemsbach und Schriesheim, dem Polizeirevier Wiesloch die Polizeiposten Leimen, St.-Leon-Rot, Sandhausen, Mühlhausen und Walldorf zugeordnet . Den Polizeirevieren Heidelberg-Mitte, Heidelberg-Nord und Eberbach ist kein Polizeiposten nachgeordnet. Der Organisationseinheit Zentrale Dienste sind die Verkehrspolizei, die Autobahnpolizeireviere Walldorf und Sinsheim, die Wasserschutzpolizeistation Heidelberg , die Polizeihundeführerstaffel sowie die BAO Einsatz Heidelberg zugeordnet . Der Kriminalpolizei sind die Kriminalpolizei-Außenstellen Eberbach, Schwetzingen , Sinsheim, Weinheim und Wiesloch zugeordnet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1401 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform , einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Heidelberg, im Landkreis Rhein-Neckar aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden. 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Rhein-Neckar beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutz - polizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Heidelberg – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Rhein-Neckar müssen bei einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens “ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers, einschließlich einer mög - lichen Schließung der Polizeidirektion Heidelberg, verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbe - zirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 1.384 1.244 140 Schutzpolizei 1.014 958 56 Kriminalpolizei 194 180 14 Nichtvollzug 176 106 70 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1401 4 Festlegungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Stand - orte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Rhein-Neckar mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Rhein-Neckar geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Rhein-Neckar-Kreis zuständigen regionalen Polizeipräsidiums wird Mannheim sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst den Rhein- Neckar-Kreis sowie die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg. 9. Inwieweit würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform die Bereitschaftspolizei und deren Ausbildungsstätten in Nordbaden erhalten bleiben? Zu 9.: Die Einheiten der Bereitschaftspolizei im Bereich der Einsatzunterstützung werden im Polizeipräsidium Einsatz mit den Spezialeinheiten, der Polizeihubschrauberstaffel und der Wasserschutzpolizei zusammengeführt. Die Standorte der neuen Bereitschaftspolizeidirektionen des Polizeipräsidiums Einsatz werden in Bruchsal und Göppingen sein. Die polizeilichen Aufgaben im Bildungsbereich der Hochschule für Polizei Villingen -Schwenningen, der Akademie der Polizei Baden-Württemberg und der Abteilungen 2 der Bereitschaftspolizei werden im Präsidium Bildung und Personalgewinnung gebündelt. Der bisherige Bildungsauftrag der Bereitschaftspolizei wird durch das Institut Ausbildung und Training im Präsidium Bildung und Personalgewinnung fortgeführt. Die beiden Standorte des Instituts Ausbildung und Training werden in Biberach und Lahr sein. Gall Innenminister