Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1402 08. 03. 2012 1Eingegangen: 08. 03. 2012 / Ausgegeben: 17. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich der einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Ludwigsburg ? 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelner Untergliederungen, würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Ludwigsburg im Landkreis Ludwigsburg aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Ludwigsburg beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutz - polizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Ludwigsburg müssen bei einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würden sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer mög - lichen Schließung der Polizeidirektion Ludwigsburg verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Kleine Anfrage der Abg. Konrad Epple, Klaus Herrmann und Manfred Hollenbach CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Landkreis Ludwigsburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1402 2 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Ludwigsburg mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Ludwigsburg geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? 08. 03. 2012 Epple, Herrmann, Hollenbach CDU B e g r ü n d u n g Mit der angekündigten Polizeireform will die grün-rote Landesregierung ge - wachsene und bewährte Strukturen ohne Not zerschlagen. Die Kleine Anfrage soll klären, wie sich die Polizeireform auf den Landkreis Ludwigsburg auswirken wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. April 2012 Nr. 3-112/45/143 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich der einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Ludwigsburg ? Zu 1.: Die Polizeidirektion Ludwigsburg ist neben der Leitung in die Organisationseinheiten Führungs- und Einsatzstab, Öffentlichkeitsarbeit mit Prävention, Verwaltung , Kriminalpolizei mit den Kriminalpolizei-Außenstellen Bietigheim-Bissingen und Vaihingen an der Enz, Verkehrspolizei, Autobahnpolizeirevier Ditzingen , Polizeihundeführerstaffel sowie sechs Polizeireviere gegliedert. Dem Polizeirevier Ludwigsburg sind die Polizeiposten Ludwigsburg-Oststadt, Eglosheim, Neckarweihingen und Pflugfelden zugeordnet. Dem Polizeirevier Kornwestheim sind die Polizeiposten Asperg, Möglingen, Tamm und Remseck am Neckar zugeordnet. Dem Polizeirevier Bietigheim-Bissingen sind die Polizeiposten Besigheim, Bönnigheim und Kirchheim am Neckar zugeordnet. Dem Polizeirevier Marbach am Neckar sind die Polizeiposten Freiberg am Neckar, Großbottwar und Steinheim an der Murr zugeordnet. Dem Polizeirevier Ditzingen sind die Polizeiposten Gerlingen, Hemmingen und Korntal-Münchingen zugeordnet. Dem Polizeirevier Vaihingen an der Enz sind die Polizeiposten Markgröningen, Sachsenheim und Schwieberdingen zugeordnet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1402 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelner Untergliederungen, würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Ludwigsburg im Landkreis Ludwigsburg aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden . 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Ludwigsburg beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei , der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Ludwigsburg – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Ludwigsburg müssen bei einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer mög - lichen Schließung der Polizeidirektion Ludwigsburg verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbe - zirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 983 864 119 Schutzpolizei 739 685 54 Kriminalpolizei 120 109 11 Nichtvollzug 124 70 54 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1402 4 abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Festlegungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Stand - orte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Ludwigsburg mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Ludwigsburg geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Landkreis Ludwigsburg zuständigen regionalen Polizeipräsidiums wird Ludwigsburg sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst die Landkreise Böblingen und Ludwigsburg. Gall Innenminister