Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1403 08. 03. 2012 1Eingegangen: 08. 03. 2012 / Ausgegeben: 16. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelner Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Sigmaringen? 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei, einschließlich deren einzelner Untergliederungen, würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Sigmaringen aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Sigmaringen beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutz - polizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Sigmaringen müssen bei einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würden sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers, einschließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion Sigmaringen, verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Kleine Anfrage der Abg. Tanja Gönner CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Landkreis Sigmaringen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1403 2 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Sigmaringen mit der versprochenen Verstärkung rechnen (mit Angabe, wann diese realisiert wird)? 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Sigmaringen geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? 9. Beabsichtigt sie, bei der Verteilung der Sonderpräsidien die durch den Abzug der Bundeswehr entstandene Sondersituation im Landkreis Sigmaringen entsprechend zu berücksichtigen und prüft sie die Eignung der frei werdenden Kasernen als mögliche Standorte dieser Sonderpräsidien („Technik, Logistik und Service“ sowie „Bildung und Personalgewinnung“)? 08. 03. 2012 Gönner CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. April 2012 Nr. 3-112/45/144 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelner Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Sigmaringen ? Zu 1.: Die Polizeidirektion Sigmaringen ist neben der Leitung in die Organisationseinheiten Führungs- und Einsatzstab, Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Verwaltung, Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Polizeihundeführerstaffel sowie zwei Polizei - reviere gegliedert. Dem Polizeirevier Sigmaringen sind die Polizeiposten Gammertingen, Meßkirch und Stetten am kalten Markt zugeordnet. Dem Polizeirevier Bad Saulgau sind die Polizeiposten Mengen, Ostrach und Pfullendorf zugeordnet. 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei, einschließlich deren einzelner Untergliederungen, würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Sigmaringen aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1403 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Sigmaringen beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei , der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Sigmaringen – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Sigmaringen müssen bei einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens “ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers, einschließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion Sigmaringen, verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbezirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Fest - legungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Standorte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 235 196 39 Schutzpolizei 165 145 20 Kriminalpolizei 35 29 6 Nichtvollzug 35 22 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1403 4 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Sigmaringen mit der versprochenen Verstärkung rechnen (mit Angabe, wann diese realisiert wird)? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Sigmaringen geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Landkreis Sigmaringen zuständigen regionalen Polizeipräsidiums wird Konstanz sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst die Landkreise Konstanz, Ravensburg und Sigmaringen sowie den Bodenseekreis. 9. Beabsichtigt sie, bei der Verteilung der Sonderpräsidien die durch den Abzug der Bundeswehr entstandene Sondersituation im Landkreis Sigmaringen entsprechend zu berücksichtigen und prüft sie die Eignung der frei werdenden Kasernen als mögliche Standorte dieser Sonderpräsidien („Technik, Logistik und Service“ sowie „Bildung und Personalgewinnung“)? Zu 9.: Standortentscheidungen für Polizeidienststellen werden unter Beachtung polizei - spezifischer Anforderungen und unter Berücksichtigung ggf. verfügbarer Landesliegenschaften getroffen. Vor diesem Hintergrund ist der Landkreis Sigmaringen derzeit als Standort für ein Spezialpräsidium nicht vorgesehen. Gall Innenminister