Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 141 21. 06. 2011 1Eingegangen: 21. 06. 2011 / Ausgegeben: 12. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Dringlichkeit der Ortsumfahrung Geislingen (Zollernalbkreis ) L 415? 2. Welche weiteren Verfahrensschritte sind hierzu geplant und bis wann sollen diese erfolgen? 3. Bis wann könnte, die notwendigen Haushaltsmittel vorausgesetzt, frühestens mit dem Bau begonnen werden? 14. 06. 2011 Pauli CDU Kleine Anfrage des Abg. Günther-Martin Pauli CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Landesstraßenbau, L 415 Ortsumfahrung Geislingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 141 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. Juli 2011 Nr. 24-39-415/13 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie die Dringlichkeit der Ortsumfahrung Geislingen (Zollernalbkreis ) L 415? Die Ortsumfahrung Geislingen ist eine Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans aus Landesstraßen zum Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 1995. Die Ortsumfahrung Geislingen wird bei der Fortschreibung des Maßnahmenplans überprüft. Entscheidend werden dabei die Ergebnisse einer nach landesweit einheitlichen Kriterien durchzuführenden Bewertung aller Projekte und die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten sein. Das abschließende Ergebnis dieser fachlichen und finanziellen Bewertung liegt noch nicht vor. 2. Welche weiteren Verfahrensschritte sind hierzu geplant und bis wann sollen diese erfolgen? 3. Bis wann könnte, die notwendigen Haushaltsmittel vorausgesetzt, frühestens mit dem Bau begonnen werden? Mit der Planung wurde bereits Mitte der neunziger Jahre begonnen. Die beson - deren naturschutzfachlichen Gegebenheiten des Landschaftsraums machen den Planungsprozess besonders schwierig und aufwändig. Die von der Stadt Geis - lingen präferierte Nordumfahrung wurde in einer FFH-Vorprüfung (2007) als besonders konfliktträchtig beurteilt. Inzwischen haben sich entscheidungserhebliche Änderungen in der Naturschutzgesetzgebung und der Rechtsprechung ergeben. Daraus resultieren sehr hohe Anforderungen an die Begründung der Planung und die Alternativenprüfung. Weitere umfangreiche und aufwändige Untersuchungen sind erforderlich, um die Auswirkungen auf die nach europäischem Recht geschützten Gebiete und Arten sowie die „Zumutbarkeit“ der Alternativen zu ermitteln und zu bewerten. Diese Gesichtspunkte machen es notwendig, die Planung in ihrer bisherigen Form kritisch zu hinterfragen. Diesbezüglich wird auf die unter 1. gemachten Aussagen zur Fortschreibung des Maßnahmenplans des Generalverkehrsplans verwiesen. Dr. Splett Staatssekretärin