Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1415 09. 03. 2012 1Eingegangen: 09. 03. 2012 / Ausgegeben: 17. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich der einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Esslingen ? 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelner Untergliederungen, würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Ludwigsburg im Landkreis Esslingen aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Esslingen beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Volloder Teilzeit, handelt)? 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Esslingen müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würden sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer mög - lichen Schließung der Polizeidirektion Esslingen verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Kleine Anfrage der Abg. Andreas Deuschle, Thaddäus Kunzmann und Karl Zimmermann CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Landkreis Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1415 2 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Esslingen mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Esslingen geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? 08. 03. 2012 Deuschle, Kunzmann, Zimmermann CDU B e g r ü n d u n g Mit der angekündigten Polizeireform will die grün-rote Landesregierung ge - wachsene und bewährte Strukturen ohne Not zerschlagen. Die Kleine Anfrage soll klären, wie sich die Polizeireform auf den Landkreis Esslingen auswirken wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. April 2012 Nr. 3-112/45/164 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich der einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Esslingen ? Zu 1.: Die Polizeidirektion Esslingen ist neben der Leitung in die Organisationseinheiten Führungs- und Einsatzstab, Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Verwaltung, Kriminalpolizei , Verkehrspolizei, Polizeihundeführerstaffel sowie in fünf Polizeireviere (davon eines am Flughafen Stuttgart), gegliedert. Dem Polizeirevier Esslingen sind die Polizeiposten Berkheim, Mettingen, Ober - esslingen, Plochingen, Reichenbach an der Fils und RSKN (Rüdern, Sulzgries, Krummenacker und Neckarhalde) zugeordnet. Dem Polizeirevier Filderstadt sind die Polizeiposten Ostfildern, Leinfelden-Echterdingen und Neuhausen auf den Fildern zugeordnet. Dem Polizeirevier Kirchheim unter Teck sind die Polizeipos - ten Lenningen, Weilheim an der Teck und Wernau zugeordnet. Dem Polizeirevier Nürtingen sind die Polizeiposten Wendlingen, Neckartenzlingen, Neuffen und Nürtingen-Roßdorf zugeordnet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1415 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelner Untergliederungen, würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Ludwigsburg im Landkreis Esslingen aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden . 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Esslingen beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Volloder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Esslingen – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Esslingen müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer mög - lichen Schließung der Polizeidirektion Esslingen verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbe - zirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 1.019 880 139 Schutzpolizei 756 691 65 Kriminalpolizei 133 120 13 Nichtvollzug 130 69 61 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1415 4 abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Festlegungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Stand - orte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Esslingen mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Esslingen geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Landkreis Esslingen zuständigen regionalen Polizeipräsidiums wird Reutlingen sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst die Landkreise Esslingen, Reutlingen und Tübingen. Gall Innenminister