Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1420 12. 03. 2012 1Eingegangen: 12. 03. 2012 / Ausgegeben: 19. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich der einzelnen Untergliederungen und Außenstellen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei , Autobahnpolizei, Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Rems-Murr-Kreis? 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen und Außenstellen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich einer möglichen Auflösung der Polizeidirektion Waiblingen im Rems-Murr-Kreis aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Rems-Murr-Kreis beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit handelt)? 4. Welche Bedienstete der Polizei im Rems-Murr-Kreis müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würden sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion Waiblingen verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Kleine Anfrage der Abg. Matthias Pröfrock, Claus Paal und Wilfried Klenk CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Rems-Murr-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1420 2 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Rems- Murr-Kreis mit der versprochenen Verstärkung rechnen (mit Angabe, wann diese realisiert wird)? 7. Wo wird der Sitz des für den Rems-Murr-Kreis zuständigen regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Für welchen Bereich wird das unter Frage 7 genannte regionale Polizeipräsidium zuständig sein? 9. Welche Mittel wurden in den Jahren 2008 bis 2011 in den Gebäudebestand der Polizeidirektion Waiblingen investiert? 10. Welche Auswirkungen hätte eine 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers ein - schließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion Waiblingen auf das Amok-Einsatzkonzept? 08. 03. 2012 Pröfrock, Paal, Klenk CDU B e g r ü n d u n g Mit der angekündigten Polizeireform will die grün-rote Landesregierung gewachsene und erfolgreiche Strukturen ohne Not zerschlagen. Ein Verlust der Einsatzplanung und -steuerung vor Ort wäre für die Menschen ein erheblicher Einschnitt und würde sich unmittelbar auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auswirken . Mit dem Landratsamt als unterer Verwaltungsbehörde und Kreispolizeibehörde bestehen vielfältige Verflechtungen in der täglichen Arbeit. Die daraus resultierenden kurzen und gut vernetzten Entscheidungswege haben sich bewährt. Die Kleine Anfrage soll klären, wie sich die Polizeireform auf den Rems-Murr- Kreis auswirken wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. April 2012 Nr. 3-112/45/148 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich der einzelnen Untergliederungen und Außenstellen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei , Autobahnpolizei, Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Rems-Murr-Kreis? Zu 1.: Die Polizeidirektion Waiblingen ist neben der Leitung in die Organisationseinheiten Führungs- und Einsatzstab, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Kriminalpolizei mit den Kriminalpolizei-Außenstellen Backnang und Schorndorf (zurzeit nicht besetzt), Verkehrspolizei, Polizeihundeführerstaffel sowie fünf Polizeireviere gegliedert. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1420 Dem Polizeirevier Backnang sind die Polizeiposten Murrhardt, Sulzbach an der Murr und Weissach im Tal zugeordnet. Dem Polizeirevier Fellbach sind die Polizeiposten Fellbach-Schmiden und Kernen im Remstal zugeordnet. Dem Polizei - revier Schorndorf sind die Polizeiposten Plüderhausen, Rudersberg und Welzheim zugeordnet. Dem Polizeirevier Waiblingen sind die Polizeiposten Remshalden , Weinstadt und Waiblingen-Hohenacker zugeordnet. Dem Polizeirevier Winnenden ist der Polizeiposten Schwaikheim zugeordnet. 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen und Außenstellen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Waiblingen im Rems-Murr-Kreis aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden. 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Rems-Murr-Kreis beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Waiblingen – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Welche Bedienstete der Polizei im Rems-Murr-Kreis müssen bei einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 728 621 107 Schutzpolizei 519 472 47 Kriminalpolizei 107 95 12 Nichtvollzug 102 54 48 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1420 4 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion Waiblingen verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbezirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Fest - legungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Standorte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Rems- Murr-Kreis mit der versprochenen Verstärkung rechnen (mit Angabe, wann diese realisiert wird)? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Rems-Murr-Kreis geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Rems-Murr-Kreis zuständigen regionalen Polizeipräsidiums wird Aalen sein. 8. Für welchen Bereich wird das unter Frage 7 genannte regionale Polizeipräsidium zuständig sein? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst den Ostalbkreis , den Landkreis Schwäbisch Hall und den Rems-Murr-Kreis. 9. Welche Mittel wurden in den Jahren 2008 bis 2011 in den Gebäudebestand der Polizeidirektion Waiblingen investiert? Zu 9.: In den Jahren 2008 bis 2011 wurden bei der Polizeidirektion Waiblingen für bauliche Maßnahmen rund 2,17 Mio. Euro investiert. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1420 10. Welche Auswirkungen hätte eine 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers ein - schließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion Waiblingen auf das Amok-Einsatzkonzept? Zu 10.: Die beabsichtigte Neustrukturierung der Polizei hat keine Auswirkungen auf die taktische Vorgehensweise der Polizei bei Amoklagen. Die durch die Reformmaßnahmen angestrebte Personalverstärkung bei den Polizeirevieren, deren Polizei - beamtinnen und Polizeibeamte in der Regel solche Ad-hoc-Einsatzlagen zu bewältigen haben, wird sich positiv auf den Einsatzverlauf – nicht nur von Amok - lagen – auswirken. Gall Innenminister