Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1421 12. 03. 2012 1Eingegangen: 12. 03. 2012 / Ausgegeben: 16. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden unbemannte Luftfahrtgeräte, sogenannte Drohnen, in Baden-Württemberg von Behörden, zum Beispiel im Katastrophenschutz, bei Demonstrationen , bei Sportveranstaltungen oder zur Umwelt-, Verkehrs- und Grenzüber - wachung eingesetzt und wenn ja, wann, wo und wie oft? 2. Wie bewertet sie den vorgestellten Entwurf zur Änderung des Luftfahrtgesetzes , der den Einsatz dieser Technik luftfahrtrechtlich regeln soll? 3. Ist vorgesehen, sogenannte Drohnen ggf. über die bisherigen Einsatzzwecke hinaus in Baden-Württemberg einzusetzen und wenn ja, für welche? 4. Falls es solche Vorhaben gibt, welche Systeme von welchen Herstellern sind in diese Planungen mit einbezogen? 5. Wie viele baden-württembergische Polizisten haben die fachliche Qualifikation zum „Luftfahrzeugfernführer“ bereits erworben, die für das Führen solcher Systeme Voraussetzung ist? 6. Sind ihr Fälle bekannt, in denen sogenannte Drohnen über baden-württembergischen Gebiet abgestürzt sind? 12. 03. 2012 Funk SPD Kleine Anfrage des Abg. Thomas Funk SPD und Antwort des Innenministeriums „Drohnen“ als fliegende Überwachungstechnik in Baden-Württemberg? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1421 2 B e g r ü n d u n g Ende 2011 wurde im deutschen Bundestag ein Entwurf zur Änderung des Luftfahrtgesetzes vorgestellt. Diese Änderung soll ermöglichen, sogenannte Drohnen mit bis zu einer halben Tonne Gewicht im deutschen Luftraum einzusetzen. Dieses Vorhaben wirft Fragen auf, die sich auf möglicherweise bereits erfolgte Drohnen-Einsätze beziehen und ggf. auf künftig geplante. A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. April 2012 Nr. 3-384/201 beantwortet das Innenministe - rium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wurden unbemannte Luftfahrtgeräte, sogenannte Drohnen, in Baden-Württemberg von Behörden, zum Beispiel im Katastrophenschutz, bei Demonstrationen, bei Sportveranstaltungen oder zur Umwelt-, Verkehrs- und Grenzüberwachung eingesetzt und wenn ja, wann, wo und wie oft? Zu 1.: Unbemannte Luftfahrtsysteme wurden in Baden-Württemberg von Behörden vereinzelt zur Datenerhebung bei Verdachtsfällen auf Umweltverschmutzung (ins besondere Wasserverunreinigung), für Vermessungen, für wissenschaftliche Zwecke sowie zur Aufklärung bei der Rehkitzrettung vor Mähmaschinen eingesetzt . Die Anzahl der in den vergangenen Jahren erteilten Erlaubnisse für Behörden liegt deutlich im unteren zweistelligen Bereich. Statistische Erhebungen zu den jeweiligen Einsätzen, Einsatzzeiten und -örtlichkeiten existieren nicht. 2. Wie bewertet sie den vorgestellten Entwurf zur Änderung des Luftfahrtgesetzes, der den Einsatz dieser Technik luftfahrtrechtlich regeln soll? Zu 2.: Im 14. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (14. ÄndLuftVG) werden unbemannte Luftfahrtsysteme (sog. Unmanned Aerial Systems, UAS) durch die Schaffung einer neuen Kategorie von Luftfahrzeugen zum ersten Mal luftverkehrsrechtlich berücksichtigt. Hierfür wurde § 1 Abs. 2 LuftVG um den Begriff der „unbemannten Luftfahrtsysteme“ ergänzt. Darüber hinaus wird in § 64 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LuftVG die Grundlage für eine Muster- und Verkehrszulassung der unbemannten Luftfahrzeuge geschaffen. Die Landesregierung begrüßt diese Änderungen. Mit ihnen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass das Interesse am Betrieb von UAS mit unterschiedlichen technischen Spezifikationen in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Das Luftverkehrsgesetz in seiner bisherigen Form ist überwiegend auf die Regelung der bemannten Luftfahrt ausgerichtet und kennt unbemannte Luftfahrzeuge nur in Form von Flugmodellen und unbemannten Ballonen. UAS sind bislang nicht als eine besondere Kategorie von Luftfahrzeugen eingestuft. In Abgrenzung zu Flugmodellen und unbemannten Ballonen verfügen UAS jedoch über eine hochentwickelte Elektronik, die aus dem fliegenden Gerät selbst, dem sogenannten Datalink und der Bodenstation besteht. Sie sind in der Lage, selbstständig Flugmanöver auszuführen. Ihre bisherige Kategorisierung als „sonstige für die Be - nutzung des Luftraum bestimmte Geräte“ nach § 1 Abs. 2 Nr. 11 LuftVG ermöglicht keine adäquaten Regelungen, die den spezifischen Entwicklungs- und Anwendungsmöglichkeiten in der unbemannten Luftfahrt ausreichend Rechnung tragen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1421 Regelungen zur Kategorisierung und Spezifikation von UAS werden im Rahmen des 14. ÄndLuftVG allerdings (noch) nicht getroffen. Vielmehr bleiben die bis - herigen Regelungen zur Einschränkung des Verkehrs von UAS bis auf Weiteres erhalten und werden lediglich im Hinblick auf den neuen Begriff des „unbemannten Luftfahrtsystems“ angepasst. Auf diese Weise wird auch der von der Inter - nationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO verwendeten Begrifflichkeit des „Un - manned Aircraft System“ Rechnung getragen. 3. Ist vorgesehen, sogenannte Drohnen ggf. über die bisherigen Einsatzzwecke hinaus in Baden-Württemberg einzusetzen und wenn ja, für welche? 4. Falls es solche Vorhaben gibt, welche Systeme von welchen Herstellern sind in diese Planungen mit einbezogen? Zu 3. und 4.: Über die bisherigen in den Ausführungen zu Ziffer 1 genannten Einsatzzwecke hinaus, ist derzeit nicht vorgesehen, UAS einzusetzen. Insgesamt steht die Landesregierung dem Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Weitere Einsatzbereiche kämen jedoch erst dann in Frage , wenn sich insbesondere die Technik der unbemannten Luftfahrtsysteme weiter fortentwickelt hat, ggf. datenschutzrechtliche Fragen geklärt sind und die erforderlichen Finanzmittel bereitgestellt werden können. 5. Wie viele baden-württembergische Polizisten haben die fachliche Qualifikation zum „Luftfahrzeugfernführer“ bereits erworben, die für das Führen solcher Systeme Voraussetzung ist? Zu 5.: Bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg hat bislang kein Beamter die fachliche Qualifikation zum „Luftfahrzeugfernführer“ erworben. 6. Sind ihr Fälle bekannt, in denen sogenannte Drohnen über baden-württembergischen Gebiet abgestürzt sind? Zu 6.: Fälle von Abstürzen unbemannter Luftfahrtsysteme über baden-württembergischem Gebiet sind der Landesregierung nicht bekannt. Gall Innenminister