Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1422 12. 03. 2012 1Eingegangen: 12. 03. 2012 / Ausgegeben: 16. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Tuttlingen? 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Tuttlingen im Landkreis Tuttlingen aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Tuttlingen beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Volloder Teilzeit, handelt)? 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Tuttlingen müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würden sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer mög - lichen Schließung der Polizeidirektion Tuttlingen verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Tuttlingen mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? Kleine Anfrage des Abg. Guido Wolf CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Landkreis Tuttlingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1422 2 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Tuttlingen geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? 08. 03. 2012 Wolf CDU B e g r ü n d u n g Im Landkreis Tuttlingen herrscht sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Kommunen und innerhalb der Polizei erhebliche Unsicherheit über die Umsetzung des Eckpunktepapiers der angekündigten Polizeistrukturreform. Es wird befürchtet , dass funktionierende Strukturen zerschlagen werden und gerade der ländliche Raum dadurch geschwächt wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. April 2012 Nr. 3-112/45/149 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich der einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Tuttlingen ? Zu 1.: Die Polizeidirektion Tuttlingen ist neben der Leitung in die Organisationseinheiten Führungs- und Einsatzstab, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Kriminalpolizei , Verkehrspolizei sowie zwei Polizeireviere gegliedert. Dem Polizeirevier Tuttlingen sind die Polizeiposten Immendingen und Mühlheim , dem Polizeirevier Spaichingen sind die Polizeiposten Trossingen und Wehingen zugeordnet. 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Tuttlingen im Landkreis Tuttlingen aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1422 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Tuttlingen beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Volloder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Tuttlingen – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Tuttlingen müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer mög - lichen Schließung der Polizeidirektion Tuttlingen verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbe - zirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Festlegungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Stand - orte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 237 213 24 Schutzpolizei 168 159 9 Kriminalpolizei 38 36 2 Nichtvollzug 31 18 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1422 4 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Tuttlingen mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Tuttlingen geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Landkreis Tuttlingen zuständigen regionalen Polizeipräsidiums wird Tuttlingen sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst die Landkreise Tuttlingen, Rottweil, Freudenstadt, den Zollernalbkreis und den Schwarzwald -Baar-Kreis. Gall Innenminister