Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1434 14. 03. 2012 1Eingegangen: 14. 03. 2012 / Ausgegeben: 17. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Auto - bahnpolizei, Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und im Stadtkreis Freiburg? 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und in der Stadt Freiburg beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 4. Wie hoch schätzt sie die bislang angefallenen Überstunden? 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Patrick Rapp CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1434 2 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? 12. 03. 2012 Dr. Rapp CDU B e g r ü n d u n g Durch die von der grün-roten Landesregierung geplante Polizeireform herrscht bei den betroffenen Polizisten aber auch bei den Kommunen eine große Unsicherheit über die Zukunft der Polizei in den Landkreisen und den Fortbestand der Polizeidirektionen. Die Polizeidirektion in Freiburg ist sowohl für die Stadt Freiburg als auch für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zuständig und damit die größte Polizeidirektion im Regierungsbezirk. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. April 2012 Nr. 3-112/45/170 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich der einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und im Stadtkreis Freiburg? Zu 1.: Die Polizeidirektion Freiburg ist neben der Leitung in die Organisationseinheiten Führungs- und Einsatzstab, Öffentlichkeitsarbeit, Konfliktberatung, Verwaltung, Kriminalpolizei mit Kriminalpolizei-Außenstelle Müllheim, Verkehrspolizei, Autobahnpolizeirevier Umkirch, Polizeihundeführerstaffel sowie fünf Polizei - reviere gegliedert. Dem Polizeirevier Freiburg-Nord sind die Polizeiposten Freiburg-Bischofslinde, Freiburg-Herdern, Freiburg-Landwasser, Freiburg-Stühlinger, Freiburg-Zähringen und Gundelfingen, dem Polizeirevier Freiburg-Süd die Polizeiposten Ehrenkirchen , Freiburg-Haslach, Freiburg-Littenweiler, Freiburg-Rieselfeld, Freiburg- St. Georgen, Freiburg-Weingarten und Kirchzarten, dem Polizeirevier Breisach die Polizeiposten Bötzingen und March, dem Polizeirevier Müllheim die Polizeiposten Bad Krozingen, Heitersheim, Neuenburg und Staufen und dem Polizei - revier Titisee-Neustadt die Polizeiposten Hinterzarten, Lenzkirch und Löffingen zugeordnet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1434 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelner Untergliederungen, würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden. 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und in der Stadt Freiburg beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Freiburg – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Wie hoch schätzt sie die bislang angefallenen Überstunden? Zu 4.: Die Entwicklung der Mehrarbeit (Anfall und Abbau) wird landesweit quartalsweise erhoben. Bei der letztmaligen Erfassung (Jahresende 2011) hatte die Polizeidirektion Freiburg einen Gesamtbestand von 61.955 Mehrarbeitsstunden (davon entfallen auf die Schutzpolizei 36.584 und auf die Kriminalpolizei 25.371 Stunden). 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbezirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Fest - legungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Standorte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 1.210 1.033 177 Schutzpolizei 893 798 95 Kriminalpolizei 162 140 22 Nichtvollzug 155 95 60 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1434 4 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen . Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zuständigen regionalen Polizeipräsidiums wird Freiburg sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst den Stadtkreis Freiburg, die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut und Emmendingen. Gall Innenminister