Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1435 14. 03. 2012 1Eingegangen: 14. 03. 2012 / Ausgegeben: 23. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Städtebauförderung des Landes in den vergangenen 10 Jahren entwickelt? 2. Welche Projekte im Landkreis Esslingen wurden in diesem Zeitraum mit Mitteln der Städtebauförderung des Landes unterstützt (mit Angabe des Jahres und des Fördervolumens)? 3. Welche Projekte im Landkreis Esslingen werden aktuell mit Mitteln der Städtebauförderung des Landes unterstützt (mit Angabe des Förderzeitraums und des Fördervolumens)? 4. Welche Anträge aus dem Landkreis Esslingen liegen der Landesregierung zur Förderung vor, sind derzeit jedoch noch nicht beschieden (mit Angabe des Antragseingangs und des Fördervolumens)? 5. Entspricht das Sanierungsgebiet Wörth in Nürtingen den Schwerpunkten des Landes zur Städtebauförderung? 6. In welchem Zeitraum muss die Sanierungsmaßnahme Wörth in Nürtingen realisiert werden? 7. Welche Folgen hätte es, wenn die Stadt Nürtingen die in ihrem Antrag dargelegten Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Wörth nicht umsetzt? 09. 03. 2012 Kunzmann CDU Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Städtebauförderung im Landkreis Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1435 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. April 2012 Nr. 9-2521.0/268 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Städtebauförderung des Landes in den vergangenen 10 Jahren entwickelt? Zu 1.: Das Bewilligungsvolumen der Städtebauförderung hat sich von 2003 bis 2012 wie folgt entwickelt: 2. Welche Projekte im Landkreis Esslingen wurden in diesem Zeitraum mit Mitteln der Städtebauförderung des Landes unterstützt (mit Angabe des Jahres und des Fördervolumens)? Zu 2.: Die städtebauliche Erneuerung in Stadt und Land hat insbesondere zum Ziel, die gewachsene bauliche Struktur der Städte und Gemeinden zu erhalten und zeitgemäß fortzuentwickeln, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten durch städtebauliche Maßnahmen zu stärken sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt zu schützen und zu verbessern. Sie dient der Stärkung der Innenentwicklung und der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs - und Verkehrszwecke und unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftsstrukturellen und demographischen Wandels. Gefördert wird die städtebauliche Erneuerung eines Gebietes als Einheit. Das Gebiet ist unter Beachtung der dafür geltenden Grundsätze von der Kommune selbstständig und eigenverantwortlich abzugrenzen. Für die gebietsbezogene städtebauliche Verbesserung ist ein Bündel von Einzelmaßnahmen notwendig. Die Finanzhilfen der Städtebauförderung werden deshalb für gebietsbezogene Ge - samtmaßnahmen bewilligt und nicht für Einzelmaßnahmen oder Einzelprojekte. In der Anlage 1 sind die Bewilligungen der Jahre 2003 bis 2012 für die jeweiligen Gesamtmaßnahmen im Landkreis Esslingen aufgeführt. Städtebauförderungs - programm Bewilligte Landesfinanzhilfen (einschl.Finanzhilfekürzungen und -umschichtungen) Bewilligte Bundesfinanzhilfen Programmvolumen (einschl.Finanzhilfekürzungen und -umschichtungen) in Mio. Euro in Mio. Euro in Mio. Euro 2003 130,6 18,7 149,3 2004 126,2 31,1 157,3 2005 116,4 29,5 145,9 2006 127,9 30,5 158,4 2007 121,9 40,3 162,2 2008 133,9 31,8 + 25,3* 191,0 2009 144,5 42,0 + 35,7* 222,2 2010 127,1 44,0 171,1 2011 145,7 36,8 182,5 2012 139,5 37,5 177,0 * = Investitionspakt zur baulichen und energetischen Erneuerung kommunaler sozialer Infrastruktur 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1435 3. Welche Projekte im Landkreis Esslingen werden aktuell mit Mitteln der Städtebauförderung des Landes unterstützt (mit Angabe des Förderzeitraums und des Fördervolumens)? Zu 3.: Die aktuell in der Durchführung befindlichen städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Landkreis Esslingen sind in der Anlage 2 aufgeführt. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwischen acht und zehn Jahren. Bei Bedarf kann dieser angemessen verlängert werden. 4. Welche Anträge aus dem Landkreis Esslingen liegen der Landesregierung zur Förderung vor, sind derzeit jedoch noch nicht beschieden (mit Angabe des Antragseingangs und des Fördervolumens)? Zu 4.: Förderanträge für das Städtebauförderprogramm 2012 konnten bis zum 31. Oktober 2011 gestellt werden. Aufgrund der knapp fünffachen Überzeichnung des Programms konnten landesweit nicht alle gestellten Anträge berücksichtigt werden. Im Landkreis Esslingen haben 15 Kommunen 17 Förderanträge mit einem Finanz - hilfevolumen von rd. 18,9 Mio. Euro für das Programm 2012 gestellt. Hiervon konnten acht Anträge bei der Programmentscheidung nicht berücksichtigt werden , da sie die Fördervoraussetzungen nicht erfüllten (z. B. fehlende Abrechnung von Alt-Maßnahmen, Neumaßnahmen mit identischen Fördergebieten). Von den somit berücksichtigungsfähigen 9 Anträgen mit einem Finanzhilfevolumen von rd. 8,6 Mio. Euro wurden im Programm 2012 sieben Anträge mit einer Finanz - hilfe in Höhe von insgesamt 4,5 Mio. Euro bewilligt. Es konnte im Landkreis Esslingen somit die Hälfte der berücksichtigungsfähigen Anträge bedient werden. Von einer namentlichen Nennung der nicht berücksichtigten Anträge wird abgesehen , da es sich um ein förmliches Verwaltungsvefahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes handelt, bei dem die berechtigten Interessen der Kommunen berücksichtigt werden müssen. Die Ausschreibung des Programms 2013 wird demnächst veröffentlicht. Dann haben die Kommunen die Möglichkeit bis zum 31. Oktober 2012 Anträge für das Programm 2013 zu stellen bzw. 2012 nicht berücksichtigte Anträge zu wieder - holen. 5. Entspricht das Sanierungsgebiet Wörth in Nürtingen den Schwerpunkten des Landes zur Städtebauförderung? 6. In welchem Zeitraum muss die Sanierungsmaßnahme Wörth in Nürtingen realisiert werden? 7. Welche Folgen hätte es, wenn die Stadt Nürtingen die in ihrem Antrag dargelegten Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Wörth nicht umsetzt? Zu 5. bis 7.: Ziel des zwischen Neckar und Altstadtrand liegenden Sanierungsgebiets „Wörth“ war bei Programmaufnahme im Jahr 2005 in das Bund-Länder-Programm Stadtumbau West die Neuordnung des teilweise brachliegenden Gebiets mit einer innenstadtverträglichen Folgenutzung (z. B. Wohnnutzung). Dabei war der Abbruch von Gebäuden mit anschließender Neubebauung bzw. die Modernisierung erhaltenswerter Gebäude vorgesehen. Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme erfüllt damit die Förderschwerpunkte (Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Revitalisierung von brachliegenden Flächen) der Landesregierung. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1435 4 Sanierungsmaßnahmen sollen in der Regel in einem Zeitraum von 8 bis 10 Jahren durchgeführt werden. Der Bewilligungszeitraum läuft derzeit bis 31. Dezember 2013. Auf Antrag der Stadt Nürtingen könnte der Bewilligungszeitraum zunächst vom Regierungspräsidium Stuttgart um 2 Jahre verlängert werden, wenn dies für die Durchführung notwendig ist. Eine weitere Verlängerung wäre ggf. mit Zustimmung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft möglich, falls dies zwingend für die Durchführung der Maßnahme erforderlich ist. Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Wörth“ wird von der Stadt Nürtingen eigenständig und eigenverantwortlich durchgeführt. Eine Anpassung der Sanierungsziele an veränderte Gegebenheiten bzw. aktuelle Entwicklungen im Gebiet ist möglich. Die Stadt ist verpflichtet, die bewilligten Finanzhilfen nur für för - derfähige Kosten im Sinne des Baugesetzbuchs (Besonderes Städtebaurecht §§ 136 ff.) und der Städtebauförderungsrichtlinien einzusetzen. Nach Beendigung der Erneuerungsmaßnahme hat die Stadt dem Regierungspräsidium Stuttgart als Bewilligungsstelle eine Abrechnung (Verwendungsnachweis) über die sanierungsbedingten Einnahmen und Ausgaben vorzulegen, auf deren Basis dann entschieden wird, ob die Städtebauförderungsmittel zum Zuschuss erklärt werden oder ganz oder teilweise zurückgezahlt werden müssen. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1435 Anlage 1 Stadt / Gemeinde Förderbetrag Sanierungsgebiet Städtebauförderungsprogramm 2003 Altbach 900.000 € Ortskern III Bempflingen 800.000 € OM Bempflingen Beuren 200.000 € Ortskern II Dettingen unter Teck 1.000.000 € Ortskern I /Kirchh. Str. Esslingen am Neckar 900.000 € Marktplatz Großbettlingen 400.000 € Ortskern Kirchheim unter Teck 1.000.000 € Dettinger Vorstadt West Leinf.-Echterdingen 800.000 € Waldhorn Echterdingen Neckartenzlingen 700.000 € Ortsmitte II Neuhausen auf den Fildern 500.000 € Ortskern/ Schlossplatz Nürtingen 500.000 € Ortskern Neckarhausen Oberboihingen 1.000.000 € Ortskern II Städtebauförderungsprogramm 2004 Beuren 200.000 € Ortskern II Kirchheim unter Teck 300.000 € Vogthausviertel Köngen 350.000 € Ortskern III Neidlingen 250.000 € Ortskern Neuhausen auf den Fildern 400.000 € Ortskern/ Schlossplatz Ostfildern 1.000.000 € Scharnhausen II Owen 800.000 € Westlich der Lauter Plochingen 800.000 € Innenstadt-Kirchberg Reichenbach an der Fils 600.000 € Südl.der B10 (alt) Unterensingen 500.000 € Alter Ortskern Weilheim an der Teck 800.000 € Stadtmitte II Wendlingen am Neckar 200.000 € Unterboihinger Str. Wernau (Neckar) 700.000 € Kirchheimer Str. Städtebauförderungsprogramm 2005 Aichwald 800.000 Ortskern Schanbach Baltmannsweiler 500.000 Ortsmitte Hohengehren Erkenbrechtsweiler 800.000 Hirsch Köngen 400.000 Ortskern III Leinfelden-Echterdingen 800.000 Waldhorn Echterdingen Neuhausen auf den Fildern 900.000 Ortskern/ Schlossplatz Ostfildern 400.000 Ruit III Weilheim an der Teck 1.000.000 Stadtmitte II Städtebauförderungsprogramm 2006 Aichtal 600.000 Grötzingen II Beuren 300.000 Ortskern II Denkendorf 200.000 Friedrichstraße/ Schäfersteige Esslingen am Neckar 1.100.000 Kesselwasen Kirchheim unter Teck 1.000.000 Vogthausviertel Köngen 800.000 Ortskern III Leinfelden-Echterdingen 1.500.000 Westl.der Max-Lang-Str. Neckartailfingen 500.000 Ortsmitte II Neuhausen auf den Fildern 500.000 Ortskern/ Schlossplatz Nürtingen 800.000 Ortskern Oberensingen Reichenbach an der Fils 600.000 Südlich der B 10 (alt) Weilheim an der Teck 400.000 Stadtmitte II Städtebauförderungsprogramm 2007 Altenriet 500.000 Ortsmitte II Baltmannsweiler 100.000 Ortsmitte Baltmannsweiler Beuren 600.000 Ortskern II Deizisau 400.000 Ortskern II Denkendorf 100.000 Friedrichstraße/ Schäfersteige Esslingen am Neckar 2.000.000 Gewerbegebiet Neckarwiesen Esslingen am Neckar 798.000 Pliensauvorstadt Großbettlingen 700.000 Am See Kirchheim unter Teck 100.000 Dettinger Straße/Faberweg Kirchheim unter Teck 340.000 Vogthausviertel Leinfelden-Echterdingen 1.500.000 Westl.der Max-Lang-Str. Bewilligungen in den Städtebauförderprogrammen der Jahre 2003 bis 2012 im Landkreis Esslingen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1435 6 Stadt / Gemeinde Förderbetrag Sanierungsgebiet Leinfelden-Echterdingen 300.000 Waldhorn-Echterdingen Lenningen 200.000 Unterlenningen Neckartailfingen 100.000 Ortsmitte II Neuhausen auf den Fildern 400.000 Ortskern/ Schlossplatz Plochingen 150.000 Innenstadt-Kirchberg Reichenbach an der Fils 800.000 Südlich der B 10 (alt) Weilheim an der Teck 800.000 Stadtmitte II Städtebauförderungsprogramm 2008 Baltmannsweiler 200.000 Ortsmitte Hohengehren Bempflingen 400.000 Ortsmitte Denkendorf 200.000 Friedrichstraße/ Schäfersteige Esslingen am Neckar 300.000 Kesselwasen Esslingen am Neckar 410.000 Pliensauvorstadt Kirchheim unter Teck 400.000 Dettinger Straße/Faberweg Kirchheim unter Teck 1.000.000 Herrschaftsgärten Köngen 600.000 Ortskern III Leinfelden-Echterdingen 1.000.000 Westl.der Max-Lang-Str. Lenningen 100.000 Unterlenningen Neckartenzlingen 400.000 Ortsmitte II Neuffen 500.000 Stadtkern III Neuhausen auf den Fildern 1.800.000 Ortskern/Schlossplatz Ostfildern 500.000 Ruit IV Weilheim an der Teck 400.000 Stadtmitte II Städtebauförderungsprogramm 2009 Baltmannsweiler 400.000 Ortsmitte Hohengehren Bempflingen 400.000 Ortsmitte Bissingen an der Teck 350.000 Ortskern II Denkendorf 200.000 Friedrichstraße/ Schäfersteige Dettingen unter Teck 350.000 Ortskern I - Kirchheimer Str. Esslingen am Neckar 600.000 Kesselwasen Esslingen am Neckar 250.000 Gewerbegebiet Neckarwiesen Frickenhausen 600.000 Ganter-Areal Großbettlingen 100.000 Am See Kirchheim unter Teck 200.000 Jesingen Köngen 380.000 Ortskern III Lenningen 420.000 Unterlenningen Neckartailfingen 630.000 Ortsmitte II Neckartenzlingen 400.000 Ortsmitte II Owen 400.000 Westlich der Lauter Plochingen 250.000 Bahnhofsbereich Plochingen (VB) Unterensingen 100.000 Alter Ortskern Weilheim auf der Teck 700.000 Stadtmitte II Wernau (Neckar) 400.000 Kirchheimer Straße Süd Städtebauförderungsprogramm 2010 Altbach 550.000 Ortskern III Baltmannsweiler 690.000 Ortsmitte Hohengehren Deizisau 900.000 Ortskern II Denkendorf 400.000 Friedrichstraße / Schäfersteige Frickenhausen 180.000 Ortskern II Großbettlingen 288.000 Am See Kirchheim unter Teck 400.000 Jesingen Lenningen 600.000 Ortskern Unterlenningen Neckartailfingen 200.000 Ortsmitte II / Tübinger Str. Neckartenzlingen 600.000 Ortsmitte II Neuffen 200.000 Stadtkern III Plochingen 900.000 Innenstadt Kirchberg Unterensingen 500.000 Alter Ortskern II Weilheim an der Teck 700.000 Stadtmitte II Wernau (Neckar) 200.000 Kirchheimer Straße Süd 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1435 Stadt / Gemeinde Förderbetrag Sanierungsgebiet Städtebauförderungsprogramm 2011 Aichtal 400.000 Ortskern Aich Deizisau 450.000 Ortskern II Esslingen am Neckar 500.000 Gewerbegebiet Neckarwiesen Frickenhausen 700.000 Ortskern II Kirchheim unter Teck 500.000 Herrschaftsgärten Kirchheim unter Teck 1.000.000 Ortsmitte Ötlingen Leinfelden-Echterdingen 1.150.000 Westlich der Max-Lang-Straße Lenningen 330.000 Ortskern Unterlenningen Lichtenwald 120.000 Ortsmitte Hegenlohe Neckartailfingen 600.000 Ortsmitte II / Tübinger Str. Neckartenzlingen 600.000 Ortsmitte II Plochingen 300.000 Bahnhofsbereich Städtebauförderungsprogramm 2012 Aichtal 350.000 Grötzingen II Aichwald 450.000 Ortskern Schanbach Baltmannsweiler 800.000 Rathaus und Umgebung Bissingen an der Teck 900.000 Ortskern III Denkendorf 900.000 Kloster/Körsch Kirchheim unter Teck 700.000 Herrschaftsgärten Neckartailfingen 400.000 Ortsmitte II / Tübinger Str. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1435 8 Aktuelle Sanierungsmaßnahmen im Landkreis Esslingen Anlage 2 Stadt/Gemeinde Programm- Bewilligte Bezeichnung der Maßnahme aufnahme Finanzhilfe Euro Aichtal, Stadt Ortskern Aich 2002 1.400.000 Grötzingen II 2006 950.000 2.350.000 Aichwald Ortskern Schanbach 2005 1.250.000 1.250.000 Altbach Ortskern III 2003 1.450.000 1.450.000 Altenriet Ortsmitte II 2007 500.000 500.000 Baltmannsweiler Ortsmitte Hohengehren 2005 1.872.578 Rathaus und Umgebung 2012 800.000 2.672.578 Bempflingen Ortsmitte Bempflingen 2003 1.600.000 1.600.000 Beuren Ortskern II 1999 2.933.876 2.933.876 Bissingen an der Teck Ortskern III 2012 900.000 900.000 Deizisau Ortsmitte II 2007 1.750.000 1.750.000 Denkendorf Friedrich/Schäfersteige 2000 2.633.876 Kloster / Körsch 2012 900.000 3.533.876 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1435 Dettingen unter Teck Ortskern I/Kirchheimer Straße 2003 1.350.000 1.350.000 Erkenbrechtsweiler Hirsch 2005 800.000 800.000 Esslingen am Neckar, Stadt Weststadt 1995 7.381.782 Mettingen 1998 862.713 Gewerbegebiet Neckarwiesen 2007 2.750.000 Kesselwasen 2004 3.506.752 Pliensauvorstadt 2001 3.085.169 17.586.416 Filderstadt, Stadt Sielmingen 2002 1.164.535 1.164.535 Frickenhausen Ortskern II 2002 2.113.754 Ganter-Areal 2009 600.000 2.713.754 Großbettlingen Ortskern 1996 1.806.053 Am See 2007 1.088.000 2.894.053 Hochdorf Ortsmitte 2001 1.022.584 1.022.584 Kirchheim unter Teck, Stadt Gaisgasse / Gaiserplatz 2003 1.000.000 Dettinger Str./Faberweg 2007 25.000 Herrschaftsgärten 2008 2.200.000 Max-Eyth-Str./Untere Vorstadt 2009 475.000 Ortsmitte Ötlingen 2011 1.000.000 Ortsmitte Jesingen 2006 1.568.000 6.268.000 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1435 10 Köngen Ortskern III 1997 3.995.795 3.995.795 Leinfelden-Echterd. Waldhorn Echterdingen 2000 4.032.518 Westl.der Max-Lang-Str. 2002 7.150.000 11.182.518 Lenningen Unterlenningen 2000 3.113.876 3.113.876 Lichtenwald Hegenlohe 2001 1.236.938 1.236.938 Neckartailfingen Ortsmitte II 2006 2.482.800 2.482.800 Neckartenzlingen Ortsmitte II 2003 2.700.000 2.700.000 Neidlingen Ortskern 1996 1.247.020 1/0 1.247.020 Neuffen, Stadt Stadtkern III 2008 700.000 700.000 Neuhausen auf den Fildern Schloßplatz/Ortskern 1999 6.089.052 6.089.052 Nürtingen, Stadt Steinachdreieck 1992 1.585.005 Wörth 2005 900.000 OK Oberensingen 2006 800.000 3.285.005 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1435 Ortskern II 2003 1.000.000 1.000.000 Ostfildern, Stadt Scharnhauser Park 1993 7.055.828 Ruit III 1999 916.983 Scharnhausen II 2004 1.000.000 Ruit IV 2008 500.000 9.472.811 Owen, Stadt Westlich der Lauter 2004 1.200.000 1.200.000 Plochingen, Stadt Bruckenwasen(östl.Inn 1994 2.505.331 Innenstadt-Kirchberg 2004 1.850.000 Bahnhofsbereich 2009 550.000 4.905.331 Reichenbach an der Fils Südl.d.B 10 (alt) 1999 3.520.064 3.520.064 Unterensingen Alter Ortskern 2004 1.100.000 1.100.000 Weilheim an der Teck, Stadt Stadtmitte II 1999 5.552.542 5.552.542 Wendlingen am Neckar, Stadt Bahnhof und Umgebung 2002 784.800 784.800 Wernau (Neckar), Stadt Bahnhofsvorplatz II 1996 1.397.584 Kirchheimer Straße 2001 1.714.522 Kirchheimer Straße Süd 2009 600.000 3.712.106 Oberboihingen